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   BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76   

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https://dejure.org/1977,1432
BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76 (https://dejure.org/1977,1432)
BFH, Entscheidung vom 01.03.1977 - VII R 71/76 (https://dejure.org/1977,1432)
BFH, Entscheidung vom 01. März 1977 - VII R 71/76 (https://dejure.org/1977,1432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit eines Steuerberaters - Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit Beruf - Zeitliche und sachliche Trennung - Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis - Öffentlicher Dienst - Übertragung eines Amtes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 210
  • DB 1977, 1300
  • BStBl II 1977, 445
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 28.04.1976 - IV 142/75
    Auszug aus BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76
    Die hiergegen erhobene Klage wies das Niedersächsische Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 28. April 1976 IV 142/75 (EFG 1976, 635) mit folgender Begründung ab:.
  • BFH, 05.09.1978 - VII R 50/77

    Bekanntmachung - Bestellung eines Steuerberaters - Arbeitnehmertätigkeit -

    Daß der Gesetzgeber unter der mit der Tätigkeit als Steuerberater unvereinbaren Arbeitnehmertätigkeit nicht nur eine solche als Steuerberater, sondern auch eine andere, berufsfremde Tätigkeit verstanden hat, hat der Senat in dem Urteil vom 1. März 1977 VII R 71/76 (BFHE 122, 210, BStBl II 1977, 445) ausgeführt, in einem Falle, in dem es allerdings um die Neufassung des Steuerberatungsgesetzes (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 57 Abs. 4 Nr. 2) ging.

    Diese Voraussetzungen werden durch die Regelung in § 46 Abs. 2 Nr. 2 StBerG n.F. erfüllt, wie sich schon daraus ergibt, daß sich der Senat in dem Urteil VII R 71/76 mit einem insoweit gleichgelagerten Fall befassen mußte.

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 89/92

    Vereinbarung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer mit dem Beruf des Steuerberaters -

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß wegen der mit einer fremdbestimmten Tätigkeit verbunden zeitlichen,örtlichen und inhaltlichen Bindung jeder Arbeitnehmertätigkeit - mit Ausnahme der hier nicht vorliegenden gesetzlichen Ausnahmefälle (§§ 57 Abs. 3 Nr. 4, 58, 59 StBerG) - mit dem Beruf des Steuerberaters, der nach § 57 Abs. 1 StBerG "unabhängig" auszuüben ist, nicht zu vereinbaren ist (BFH-Urteil vom 1. März 1977 VII R 71/76, BFHE 122, 210, BStBl II 1977, 445; vom 4. August 1987 VII R 169/85, BFHE 150, 272, BStBl II 1987, 790, und in BFHE 126, 346, BStBl II 1979, 202).

    Der ausdrückliche Hinweis auf § 57 Abs. 4 in § 40 Abs. 3 Nr. 2 StBerG bedeutet, daß die Frage, ob die Tätigkeit als Arbeitnehmer mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar ist, ausschließlich nach dieser Vorschrift zu beurteilen ist und nicht auch nach den Bestimmungen des Abs. 3 des § 57 StBerG (vgl. ebenso Senat in BFHE 122, 210, BStBl II 1977, 445, 446 zur Auslegung der entsprechenen Widerrufsregelung in § 46 Abs. 2 Nr. 2 StBerG).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18

    Steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang eines

    Demgegenüber liege ein Vermögensvorteil beim Gesellschafter immer dann vor, wenn dieser über ein bestimmtes, messbares Gut in Geld oder Geldeswert verfügen könne (§ 8 Abs. 1 EStG; ständige Rechtsprechung, unter anderem BFH-Urteil vom 1. März 1977, BStBl. II 1977, 445).
  • BFH, 04.08.1987 - VII R 169/85

    Eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ist mit dem Beruf des Steuerberaters nur in den

    Er hat bereits durch Urteil vom 1. März 1977 VII R 71/76 (BFHE 122, 210, BStBl II 1977, 445) entschieden, daß jede Arbeitnehmertätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist, wenn sie nicht unter eine der Ausnahmeregelungen der §§ 58 und 59 StBerG fällt.
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