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   BFH, 25.05.1977 - I R 249/74   

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https://dejure.org/1977,972
BFH, 25.05.1977 - I R 249/74 (https://dejure.org/1977,972)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1977 - I R 249/74 (https://dejure.org/1977,972)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - I R 249/74 (https://dejure.org/1977,972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhaber eienr gewerblichen Weinkellerei - Klagebegehren - Rechtsgrundlage - Ausdehnung der Steuerbefreiung - Personengruppe - Unterlassen in verfassungswidriger Weise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 316
  • DB 1978, 141
  • BStBl II 1977, 670
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BFH, 25.05.1977 - I R 249/74
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind zwar Verfassungsbeschwerden zulässig, die unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG gegen "Gesetzeslücken" der bezeichneten Art erhoben werden, besonders dagegen, daß die bestimmten Gruppen zuerkannten Leistungen oder Vergünstigungen trotz angeblich gleichliegenden Sachverhalts nicht auch einer anderen Personengruppe gewährt werden (BVerfG-Beschluß vom 28. November 1967 1 BvR 515/63, BVerfGE 22, 349 [360]).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BFH, 25.05.1977 - I R 249/74
    Für Fälle der vorliegenden Art ist demnach auch eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zulässig (BVerfG-Beschluß vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121 [125]).
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BFH, 25.05.1977 - I R 249/74
    Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1, BStBl II 1969, 424 [7], mit weiteren Nachweisen) die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer als solcher bejaht.
  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

    Der vorlegende Senat weicht mit seiner Vorlage an das BVerfG von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Mai 1977 I R 249/74 (BFHE 122, 316, BStBl II 1977, 670) ab.
  • BFH, 18.11.1977 - VI R 71/75

    Einkommensteuerliche Behandlung des Arbeitslohns der für Zeiträume gezahlt worden

    Die Vorschrift soll vielmehr verhüten, daß ein Gericht sich über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, indem es die von ihm beschlossenen Gesetze nicht anwendet, weil es sie für verfassungswidrig hält (vgl. Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Art. 100, Rdnr. 100; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 80, Rdnr. 27, 139, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG; BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316, BStBl II 1977, 670).

    Verfassungsverstöße des Gesetzgebers, die sich darauf stützen, daß er unter Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmte Gruppen in eine Begünstigung nicht miteinbezieht, können allenfalls mit der Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG geltend gemacht werden; denn Verfassungsbeschwerde kann jeder erheben, der behauptet, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein (vgl. z. B. BVerfG-Beschluß vom 28. November 1967 1 BvR 515/63, BVerfGE 22, 349 [360]; BFH-Urteil I R 249/74).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2010 - 3 K 532/08

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld nach dem

    Selbst wenn man diesen Regelungszweck aktuell in Frage stellte, bestünde für die Klägerin keine Möglichkeit, den Kreis der Leistungsbezieher auf sie unter Berufung auf die Gleichheitswidrigkeit auszudehnen (vgl. BFH v. 25.5.1977 - I R 249/74, BStBl. II 1977, 670), sondern allenfalls eine Beseitigung der gleichheitswidrigen Regelung zu erreichen (vgl. z.B. BVerfG v. 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239).
  • FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland

    Norm nicht von sich aus gegen oder über ihren eindeutigen Wortlaut hinaus anwenden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316 , BStBl II 1977, 670 ).
  • BFH, 07.04.1978 - VI R 142/76

    Verwitwete mit Kindern - Lohnsteuerklasse III

    Für Fälle der vorliegenden Art ist auch eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zulässig (BVerfG-Beschluß vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121 [125]; vgl. ferner neuerdings BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316, BStBl II 1977, 670, und vom 18. November 1977 VI R 71/75, BFHE 123, 169, BStBl II 1978, 215); insoweit kommt nur eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 GG in Betracht.
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 48/76

    Ausschüttung auf Anteilscheine - Grundstückssondervermögen - Einkünfte aus

    Denn dies wäre ein unzulässiger Eingriff der Gerichte in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316, BStBl II 1977, 670).
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