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   BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72   

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https://dejure.org/1977,541
BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72 (https://dejure.org/1977,541)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1977 - IV R 205/72 (https://dejure.org/1977,541)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1977 - IV R 205/72 (https://dejure.org/1977,541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches Gewicht - Verbuchung von Kassenausgaben - Auszählungen der Tageskasse - Kassenbericht - Einnahmen und Ausgaben - Einnahmeursprungsaufzeichnung - Belegsammlung - Hinreichender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (a.F.) § 162; EStG § 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kassenführung - Rechtsstand und Neuerungen ab 2017 und 2020
    Kassenführung und Betriebsprüfung - Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
    Kassenbuch
    Kassenberichte

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 157
  • DB 1978, 674
  • BStBl II 1978, 307
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.03.1970 - I R 38/68

    Fortlaufende Eintragung in Bücher - Tägliche Eintragung - Eingangsrechnungen -

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Die von der Rechtsprechung zugelassene Belegsammlung als hinreichender Grundbuchersatz bei kleinen Betrieben (BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540) kommt auch in Betracht, wenn bei überschaubaren Verhältnissen die Möglichkeit nachträglicher Manipulationen ausgeschlossen werden kann.

    In dem vom FG zitierten BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 38/68 (BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540) habe der BFH ausgeführt, daß bei der Entscheidung der Frage, ob eine Belegsammlung als hinreichender Grundbuchersatz angesehen werden könne, "nicht kleinlich" verfahren werden solle, "wenn kontrollierbar gewährleistet" sei, daß "alle Belege verbucht" würden.

    Das FG bezieht sich zwar auf das BFH-Urteil I R 38/68, wonach bei kleineren Betrieben mit nur wenigen Eingangsrechnungen in der vierzehntägigen oder auch monatlichen Verbuchung nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu sehen ist und bei Beurteilung dieser Frage nicht kleinlich verfahren werden soll, wenn kontrollierbar gewährleistet ist, daß alle Belege verbucht werden.

    Bei Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles für die Beurteilung der Frage, ob die Verbuchung aller Belege kontrollierbar gewährleistet ist (BFH-Urteil I R 38/68), kann nicht unbeachtet bleiben, daß rund 240 Rechnungen im Jahr, also nicht viel mehr als eine Rechnung je Arbeitstag, an rund 20 Rechnungsempfänger hinausgingen, die sämtlich Krankenkassen und, mit Ausnahme der Betriebskrankenkassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften waren, und daß alle Rechnungen regelmäßig etwa nach 14 Tagen, nur in Einzelfällen auch später, unbar bezahlt wurden.

    Nach allem hat das FG die Anwendbarkeit der im BFH-Urteil I R 38/68 entwickelten Grundsätze, daß bei kleineren Betrieben mit nur relativ wenigen Rechnungen auch die monatliche Verbuchung nicht ohne weiteres zur Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung führt, auf den Streitfall zu Unrecht verneint.

  • BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65

    Aufbewahrung - Einnahmeursprungsaufzeichnungen - Auszählung der Tageskasse -

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Daß damit dem Aufbewahrzweck ebenso wie der Sicherstellung der Vollständigkeit der übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen in vollem Umfang Rechnung getragen sei, habe der BFH in einem ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729).

    Wie der VIII. Senat des BFH in dem Urteil VIII 1/65 entschieden hat, ist die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse "in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte.

    Für die Frage, was unter einem in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführten Kassenbuch zu verstehen ist, läßt sich aus dem Urteil VIII 1/65 nur entnehmen, daß die unverzügliche Übertragung der Tageseinnahmen in das "in Form eines Kassenberichts geführte Kassenbuch", so die Darstellung des Steuerpflichtigen, das FG als ausreichend hingenommen hatte, obwohl die Staffelung des Kassenbuchs die Berechnung nach Art der Kassenberichte nur schwer zugelassen hatte, und daß der VIII. Senat dies offensichtlich billigte.

    Darüber hinaus die Aufbewahrung der Notizzettel als sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen zu verlangen, obwohl ihre Bedeutung nach Aufnahme der Tageseinnahmen und der aus ihnen geleisteten Ausgaben in Hauptkasse und Kassenbuch ihre Erledigung gefunden hat, hält der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil VIII 1/65 auch deshalb nicht für erforderlich, weil nicht einzusehen ist, welche Ergebnisse in materieller Hinsicht gewonnen werden könnten, wenn die Zettel aufbewahrt worden wären.

    Diese Überlegung ist jedenfalls dann von Bedeutung, wenn wie im Fall des BFH-Urteils VIII 1/65 und im vorliegenden Fall wegen der Abgabe von Waren oder Leistungen an eine Vielzahl meist unbekannter Personen die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (vgl. die BFH-Urteile IV 472/60 und I R 73/66).

  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Zur Einnahmenermittlung sei zu sagen, daß der Kläger, der Dienstleistungen oder Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl zumeist unbekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft habe, die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln habe aufzeichnen müssen (Urteile des BFH vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371, und vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45).

    Diese Überlegung ist jedenfalls dann von Bedeutung, wenn wie im Fall des BFH-Urteils VIII 1/65 und im vorliegenden Fall wegen der Abgabe von Waren oder Leistungen an eine Vielzahl meist unbekannter Personen die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (vgl. die BFH-Urteile IV 472/60 und I R 73/66).

    Zu den Ausführungen des FG, daß ohne die jederzeitige Abstimmung von Kassensoll- und istbestand die Buchführung einen Systemfehler enthalte und daß der Kläger eine tägliche Abstimmung des Kassenbestandes nicht vorgenommen habe, ist insoweit schließlich auf das BFH-Urteil I R 73/66 hinzuweisen.

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Zur Einnahmenermittlung sei zu sagen, daß der Kläger, der Dienstleistungen oder Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl zumeist unbekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft habe, die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln habe aufzeichnen müssen (Urteile des BFH vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371, und vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45).

    Diese Überlegung ist jedenfalls dann von Bedeutung, wenn wie im Fall des BFH-Urteils VIII 1/65 und im vorliegenden Fall wegen der Abgabe von Waren oder Leistungen an eine Vielzahl meist unbekannter Personen die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (vgl. die BFH-Urteile IV 472/60 und I R 73/66).

  • BFH, 15.03.1972 - I R 60/70

    Verfahren des Steuerpflichtigen - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung -

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Im übrigen kommt es nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 31. Juli 1969 IV R 57/67, BFHE 97, 246 [250], BStBl II 1970, 125; vom 15. März 1972 I R 60/70, BFHE 105, 138, BStBl II 1972, 488, und vom 12. Dezember 1972 VIII R 112/69, BFHE 109, 167 [170], BStBl II 1973, 555) bei der Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht mehr auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 112/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Jahresschlußbilanz - Erstellungszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Im übrigen kommt es nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 31. Juli 1969 IV R 57/67, BFHE 97, 246 [250], BStBl II 1970, 125; vom 15. März 1972 I R 60/70, BFHE 105, 138, BStBl II 1972, 488, und vom 12. Dezember 1972 VIII R 112/69, BFHE 109, 167 [170], BStBl II 1973, 555) bei der Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht mehr auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.
  • BFH, 31.07.1969 - IV R 57/67

    Ordnungsgemäße Besetzung - Urteilsfällung - Beisitzer - Warenbestand -

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Im übrigen kommt es nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 31. Juli 1969 IV R 57/67, BFHE 97, 246 [250], BStBl II 1970, 125; vom 15. März 1972 I R 60/70, BFHE 105, 138, BStBl II 1972, 488, und vom 12. Dezember 1972 VIII R 112/69, BFHE 109, 167 [170], BStBl II 1973, 555) bei der Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht mehr auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 109/70

    Ordnungsgemäße Buchführung - Kontokorrent-Sachkonto - Unbarer Geschäftsverkehr -

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Wie der BFH außerdem inzwischen entschieden hat, kann im allgemeinen bei überschaubaren Verhältnissen kleiner Betriebe die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung dann bejaht werden, wenn die Überprüfung des sachlichen Ergebnisses durch Buchführungsmängel nicht wesentlich beeinträchtigt wird (BFH-Urteil vom 26. August 1975 VIII R 109/70, BFHE 117, 224, BStBl II 1976, 210).
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 106/68

    Buchführung von Apothekern - Gewinnermittlung - Krankenkassenkunden

    Auszug aus BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72
    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 11. September 1969 IV R 106/68 (BFHE 98, 148, BStBl II 1970, 307) entschieden, daß von dem Gebot, die Vorgänge innerhalb einer Zehntagefrist zu verbuchen, dort Ausnahmen anzuerkennen sind, wo die betrieblichen Verhältnisse die Möglichkeit nachträglicher Manipulationen nach menschlichem Ermessen von vornherein ausschließen und die geforderte Gewähr der Belegsicherung und Unverlierbarkeit des Geschäftsvorgangs auch bei buchmäßiger Erfassung in größeren Zeitabständen nicht beeinträchtigt wird.
  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

    Zudem komme es nach dem BFH-Urteil vom 7.7.1977 (IV R 205/72, BStBl II 1978, 307) nicht auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf seine sachliche Gewichtung an.

    Aus diesen Gründen ist der Fall anders gelagert als der Fall des von der Klägerseite angeführten BFH-Urteils vom 7.7.1977 (IV R 205/72, BStBl II 1978, 307).

  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    Insoweit kommt der unterschiedlichen sachlichen Gewichtung der Mängel ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. schon BFH-Urteile vom 12. Dezember 1972 VIII R 112/69, BStBl II 1973, 555; vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BStBl II 1978, 307 und vom 17. November 1981 VIII R 174, 77, BStBl II 1982, 430 sowie Beschluss vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484; Seer in Tipke/Kruse, § 158 AO Rn. 13).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 15 K 12031/08

    Zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde; Schätzungsbefugnis; Finanzamt;

    Derartige Notizen seien nach dem BFH-Urteil vom 7. Juli 1977 ( IV R 205/72, BStBl II 1978 307) nicht aufbewahrungspflichtig.

    Insoweit kommt der unterschiedlichen sachlichen Gewichtung der Mängel ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1972 VIII R 112/69, BStBl II 1973, 555 ; vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BStBl II 1978, 307 und vom 17. November 1981 VIII R 174, 77, BStBl II 1982, 430 sowie Beschluss vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484; Seer in Tipke/Kruse, § 158 AO Rn. 13).

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Dahingestellt bleiben kann unter diesen Umständen, ob die Ansicht des FG zutreffend ist, daß die Einnahmeursprungsaufzeichnungen (Registrierkassenstreifen, Kellnerbons) aufbewahrt werden mußten, obwohl Kassenberichte geführt worden sind (dazu BFH-Urteile vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BFHE 124, 157, BStBl II 1978, 307; Abschn. 29 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1969).
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

    Die aus der Tageskasse ausgezählte Summe der Tagesein- und Ausgaben ist in das in Form aneinandergereihter Kassenberichte geführte Kassenbuch zu übertragen (BFH vom 07.07.1977 - IV R 205/72, BStBl. II 1978, 307; BFH vom 21.02.1990 - X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).
  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Die aus der Tageskasse ausgezählte Summe der Tagesein- und Ausgaben ist in das in Form aneinandergereihter Kassenberichte geführte Kassenbuch zu übertragen (BFH vom 07.07.1977 - IV R 205/72, BStBl. II 1978, 307; BFH vom 21.02.1990 - X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Wird die Kasse in Form eines Kassenberichts geführt, ist die Aufbewahrung der Ursprungsaufzeichnungen über die Bargeschäfte nur dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse "in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch" übertragen wird (BFH-Urteile vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BFHE 124, 157, BStBl II 1978, 307, und vom 21. Februar 1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 4125/06

    Rechtfertigung der Hinzuschätzung von Einnahmen; ordnungsgemäße Buchführung

    Es geht hierbei um Fälle, in denen der Steuerpflichtige seine Tageseinnahmen durch Auszählen des Kassenendbestandes ermittelt und diesen auf einem Zettel notiert, dem nur eine Transportfunktion zukommt (BFH vom 7. Juli 1977 IV 205/72 , BStBl. II 1978, 307, 308 m.w.N.).

    Zwar hat die Rechtsprechung bezüglich der Kassenführung Erleichterung zugelassen bei Einzelhändlern, die Waren von geringem Wert an eine bestimmte Vielzahl nicht bekannter und nicht feststellbarer Personen verkaufen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BStBl II 1978, 307 und vom 20. Juni 1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12; ebenso Trzaskalik in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 146 Rz. 10 [Juni 1999]).

  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 246/00

    Zuschätzungen wegen fehlerhafter Kassenbuchführung aufgrund der Richtsätze (§ 162

    Es geht hierbei um Fälle, in denen der Steuerpflichtige seine Tageseinnahmen durch Auszählen ermittelt und auf einem Zettel notiert, die Zettel, denen nur eine Transportfunktion (zwischen dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenlokal und der im ersten Obergeschoss befindlichen Wohnung) zugekommen ist, aber nach der Eintragung ins Kassenbuch nicht aufgehoben hat (BFH vom 7. Juli 1977 IV 205/72, BStBl. II 1978, 307, 308 m.w.N.).
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00

    Kassenbuchführung und Zuschätzungen (§§ 140 ff., 158, 162 AO)

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen sei nur dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse "in das in Form aneinander gereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch" übertragen werde (BFH-Urteil IV R 205/72 vom 7. Juli 1977, BStBl. II 1978, 307).

    Es geht hierbei um Fälle, in denen der Steuerpflichtige seine Tageseinnahmen durch Auszählen des Kassenendbestandes ermittelt und auf diesen einem Zettel notiert, dem nur eine Transportfunktion (z.B. zwischen dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenlokal und der im ersten Obergeschoss befindlichen Wohnung) zukommt (BFH vom 7. Juli 1977 IV 205/72, BStBl. II 1978, 307, 308 m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22

    Geldwerter Vorteil: Anforderungen an ein mit einem Computerprogramm erzeugtes

  • BFH, 22.01.1988 - III R 171/82

    Zur Pflicht der zeitnahen Aufzeichnung von Bewirtungskosten

  • BFH, 13.03.1985 - I R 9/81

    Voraussetzungen eines Verwertungsverbots von aus einer Außenprüfung gewonnenen

  • BFH, 04.08.2010 - X B 19/10

    Ordnungsgemäßigkeit der Buchführung

  • FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20

    Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung des erklärten Gewinn des Klägers aus

  • BFH, 11.05.2000 - I B 7/00

    Ordnungsgemäße Buchführung - Bareinnahmen - Elektronische Registrierkasse -

  • FG Köln, 20.01.2005 - 13 K 12/02

    Zur Frage der Nachkalkulation und steuerlichen Zurechnung von Umsätzen eines

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 161/01

    (Kassen-) Buchführung; Umsatzzuschätzung und Vorsteuerabschläge durch das

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • BFH, 27.03.1985 - I S 5/84

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende

  • BFH, 14.03.1985 - IV R 20/83

    Anwendung Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Rahmen des

  • FG München, 06.10.2017 - 7 V 2008/17

    Anforderung an die Kassenbuchführung einer Diskothek

  • FG Münster, 31.10.2007 - 10 V 3935/07
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