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   BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78   

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BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78 (https://dejure.org/1982,564)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1982 - VI R 162/78 (https://dejure.org/1982,564)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1982 - VI R 162/78 (https://dejure.org/1982,564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1; BUKG § 9 Abs. 1, § 10; LStR 1975 Abschn. 26 Abs. 1 Sätze 4 und 5

  • Wolters Kluwer

    Werbungskostenbegriff - Umzugskostenvergütung - Umzugsauslage - Bundesbeamte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch Arbeitnehmer der Privatwirtschaft können bei dienstlich veranlaßten Umzügen für sonstige Umzugsauslagen ohne Kostennachweis die Pauschbeträge als Werbungskosten geltend machen, die im öffentlichen Dienst als Teil der Umzugskostenvergütung gezahlt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 79
  • BStBl II 1982, 595
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1976 - VI R 162/74

    Aufwendungen für den Wechsel einer Familienwohnung - Werbungskosten - Berufliche

    Auszug aus BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78
    Unter der Voraussetzung der beruflichen Veranlassung gehören hierzu auch Umzugskosten (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117).
  • BFH, 01.03.1972 - IV R 166/69

    Unselbständige Tätigkeit - Gleichartige freiberufliche Tätigkeit - Verlegung

    Auszug aus BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78
    Der Senat hält es jedoch in Übereinstimmung mit dem Urteil des BFH vom 1. März 1972 IV R 166/69 (BFHE 105, 20, BStBl II 1972, 458) für angebracht, Regelungen, die der Gesetzgeber auf anderen Rechtsgebieten getroffen hat, zur Lösung des Bemessungsproblems hier heranzuziehen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.1973 - I 139/70
    Auszug aus BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78
    Der Senat folgt also nicht der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29. März 1973 I 139/70, EFG 1973, 422), nach welcher angesichts der Kompliziertheit des Umzugskostenrechts Vereinfachungsgesichtspunkte bei der Frage nach der Übertragbarkeit seiner Vorschriften auf das Steuerrecht keine Rolle spielen können.
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85

    Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der

    Hierzu gehören auch Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich veranlaßt war (vgl. BFH- Urteile vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117, und vom 30. März 1982 VI R 162/78, BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595).

    Sie sind vom BFH in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. z. B. Urteile in BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117, und in BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595).

    Der BFH hielt im vorgenannten Urteil in BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595 auch eine entsprechende Anwendung des § 9 BUKG bei der Berücksichtigung von Werbungskosten für gerechtfertigt.

    aa) Finanzbehörden und Steuergerichte sind zur Ermittlung und gegebenenfalls Schätzung von Werbungskosten nach § 88, § 162 AO 1977 und § 76 FGO berechtigt und verpflichtet, wenn - wie bei sonstigen Umzugsauslagen - das Entstehen von Werbungskosten im hohen Maße glaubhaft ist, der Umfang und die Höhe jedoch nicht oder nur schwer nachweisbar sind (Urteil in BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, EStG § 9 Rdnr. A 285).

    Ebenso wie bei § 9 BUKG (Urteil in BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595) ist es auch bei Auslandsumzügen angebracht, die in § 10 AUV getroffene Regelung, die der Verordnungsgeber auf einem anderen Rechtsgebiet getroffen hat, zur Lösung des Bemessungsproblems schwer nachweisbarer Ausgaben zwecks Schätzung von Werbungskosten heranzuziehen (so im Ergebnis auch FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juni 1983 VII 263/81 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 67, und v. Bornhaupt, a. a. O., § 9 Rdnr. B 616).

  • FG Münster, 23.01.2002 - 8 K 2060/99

    Verlegung einer zweiten Wohnung innerhalb desselben Ortes

    Unter der Voraussetzung der beruflichen Veranlassung gehören hierzu auch Umzugskosten (BFH-Urteil vom 30.03.1982 VI R 162/78 BStBl. II 1982, 595, 596 l.Sp. m.w.N.).

    Das FA und das Finanzgericht hat in diesen Fällen, in denen Aufwendungen als abziehbar geltend gemacht werden, über die angesichts ihrer Höhe im Einzelfall zumeist keine Belege vorliegen oder für die üblicherweise eine Quittung nicht ausgestellt wird, nur die Möglichkeit, die Höhe solcher Aufwendungen zu schätzen (§ 162 AO, § 96 FGO, vgl. BFH-Urteil vom 30.03.1982, a.a.O. Seite 596 r.Sp.).

    Der BFH hält diese Regelung für eine zutreffende Auslegung des Wk-Begriffes (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.1982 a.a.O. S.596 r.Sp.).

    Diesen Vereinfachungsgedanken hat die Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien in Abschnitt 41 Abs. 2 ohne Rechtsverstoß auf das Steuerrecht übertragen (BFH-Urteil vom 30.03.1982 a.a.O. Seite 596 r.Sp.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18

    Voraussetzungen für eine Erhöhung der Umzugspauschale um den Häufigkeitszuschlag

    Der BFH halte diese Pauschale für eine sachgerechte Schätzung des anlässlich des Umzuges anfallenden - häufig mangels Belegen - nicht im Einzelnen nachweisbaren Aufwandes (BFH-Urteil vom 30. März 1982, VI R 162/78, BStBl II 1982, 595).

    Bei der Pauschale handelt es sich um eine Schätzung für häufig mangels Belegen nicht im Einzelnen nachweisbaren Aufwand (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 1982, VI R 162/78, BStBl II 1982, 595).

  • FG Düsseldorf, 23.05.2001 - 14 K 7237/98

    Streit über die Höhe eines Werbungskostenabzuges bei der

    Ergänzend macht er geltend, hinsichtlich der Höhe der bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung des Umzugs anzusetzenden Werbungskosten gelte, dass die tatsächlichen Umzugskosten ohne weitere Prüfung bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden könnten, die nach dem Bundesumzugskostengesetz als Umzugskostenvergütungen höchstens gezahlt werden könnten (BFH-Urteil vom 30. März 1982, BStBl II 1982, 595).

    Dementsprechend können auch Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die Verlegung des Lebensmittelpunkts - wie im Streitfall - durch einen Arbeitsplatzwechsel veranlasst ist und sich die Zeitspanne für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte merklich verringert (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; vom 30. März 1982 VI R 162/78, BStBl II 1982, 595; vom 6. November 1986 VI R 135/85, BStBl II 1987, 188; vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 m.w.N.; vgl. auch Abschnitt 41 Abs. 1 LStR 1993, 1996 und 1999).

    Sie sind vom BFH gebilligt worden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; vom 30. März 1982 VI R 162/87, BStBl II 1982, 595).

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 188/98

    Ausstattung der neuen Wohnung keine Umzugskosten

    In diesem Sinne hat die Rechtsprechung des BFH die Beförderungskosten, die Kosten der Wohnungsbeschaffung und pauschale Umzugsnebenkosten als Werbungskosten anerkannt (Urteil vom 1. Dezember 1993 I R 61/93, BFHE 173, 124, BStBl II 1994, 323, m.w.N.; zur Umzugskostenpauschale s. Urteil vom 30. März 1982 VI R 162/78, BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Dazu können auch Umzugskosten gehören (z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1982 VI R 162/78, BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595, und vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

    Dazu können auch Umzugskosten gehören (z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1982 VI R 162/78, BFHE 136, 79, BStBl II 1982, 595, und vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).
  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2010 - 10 K 1768/10

    Geltendmachung des für Landesbedienstete aus öffentlichen Kassen geltenden

    d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des BFH vom 30. März 1982 VI R 162/78, BStBl. II 1982, 595, zur Erstattung von Umzugskosten.
  • FG Köln, 12.05.1999 - 11 K 7968/98

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit;

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  • FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Einrichtung einer Wohnung als

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 01.03.1972 IV R 16/69, BStBl II 1972, 458; vom 30.03.1982 VI R 162/78, BStBl II 1982, 595) in Übereinstimmung mit den Lohnsteuerrichtlinien (vgl. Abschnitt 26 Satz 5 LStR 1984) Regelungen des BUKG bei der Ermittlung der Höhe der Werbungskosten für anwendbar gehalten, die anläßlich eines Umzugs aus beruflichen Gründen entstanden sind.
  • BFH, 29.01.1988 - VI R 192/84

    Voraussetzungen des Vorliegens einer auswärtigen Beschäftigung von

  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 240/97

    Einordnung der Kosten für Auslandsumzüge als Werbungskosten; Umzug eines Japaners

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1429/02

    Aufwendungen für die Wohnungsausstattung im Zusammenhang mit einem

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 258/96

    Anwendbarkeit der Auslandsumzugskosten-Verordnung (AUV); Schätzung beruflich

  • FG Düsseldorf, 07.07.1992 - 9 K 251/87

    Kinderfreibetrag 1985; Existenzminimum - Verfassungsmäßigkeit des

  • FG Köln, 20.03.2002 - 10 K 1483/99

    Umzugskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.1996 - 3 K 2795/94

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten; Zusammenhang von

  • FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00

    Wochenendheimfahrten eines auswärts beschäftigten ledigen Arbeitnehmers in die

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