Rechtsprechung
BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 162; EStG §§ 9, 12; LStR 1975 Abschn. 25 Abs. 6 und 8
- Wolters Kluwer
Verpflegungsmehraufwendungen - Pauschbeträge - Kilometerpauschale - Dienstreisen - Offensichtlich unzutreffende Besteuerung - Telefonkosten - Schätzung von Telefonkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei Dienstreisen grundsätzlich auch von den FG zu beachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 145, 181
- BB 1986, 445
- BStBl II 1986, 200
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Darauf hat der BFH in seinem Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78 (BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24) hingewiesen.Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 Bezug genommen.
Wie der BFH ebenfalls bereits im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 ausgeführt hat, handelt es sich bei den Pauschbeträgen der LStR für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstgängen um griffweise Schätzungen der Verwaltung, die als solche zulässig sind.
Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z.B. Urteile in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).
Er hat bereits im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 darauf hingewiesen, daß der Steuerpflichtige grundsätzlich davon muß ausgehen dürfen, daß die von den obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzten und allgemein bekanntgegebenen Pauschbeträge auch auf ihn Anwendung finden, die Sammlung von Einzelbelegen deshalb unterbleiben kann.
- BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80
Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise - …
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z.B. Urteile in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).Daß die Anwendung der Pauschbetragsregelung nicht von der Höhe einer entsprechenden Erstattung des Arbeitgebers abhängen kann, hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498 a.E. ausgeführt.
Wie der BFH bereits entschieden hat, kann die Annahme einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung bei der Anwendung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand nicht allein damit begründet werden, daß der Arbeitnehmer in regelmäßiger Wiederkehr dieselben Zielorte anfahre und deshalb die Möglichkeiten zu preisgünstiger Essenseinnahme kenne und nützen könne (BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).
- BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen …
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Die Pauschbeträge dienen einerseits der Beweiserleichterung für den Steuerpflichtigen, weil er die Höhe der Werbungskosten insoweit nicht darzulegen und nachzuweisen braucht (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1982 VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500).Der BFH hat ferner, ebenfalls nach Ergehen der Vorentscheidung, entschieden, daß die Anwendung der in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Dienstreisen in der Regel auch dann zu keiner offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn es sich überwiegend um Fahrten in ein nur wenige Gemeinden umfassendes Gebiet in der Umgebung des Ortes handelt, in dem der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitsstätte hat (Urteil in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500).
Allerdings kann die Annahme einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung gerechtfertigt sein, wenn bei umfangreicher Reisetätigkeit infolge der Anwendung der Pauschbeträge unverhältnismäßig geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbleiben würden (Urteil in BFHE 135, 515, 518, BStBl II 1982, 500, 502).
- BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Entgegen der Auffassung des FG ist aus dem BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77 (BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149) nichts anderes zu entnehmen.Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG deshalb den beruflichen Anteil der Gesprächsgebühren anhand konkreter Ermittlungen, wie sie im Urteil in BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149 a.E. aufgezeigt sind, zu schätzen haben.
- BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79
Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können …
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Wie der BFH in seinem nach Ergehen der Vorentscheidung veröffentlichten Urteil vom 21. November 1980 VI R 202/79 (BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131) entschieden hat, sind Telefongrundgebühren auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers -ggf. im Schätzungswege- in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufzuteilen.Steht nämlich fest, daß ein privater Telefonanschluß auch beruflich genutzt wird, so ist der berufliche Anteil nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu schätzen (vgl. auch insoweit Urteil in BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131, m.w.N.).
- BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76
Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von …
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Andererseits stellen sie für die Verwaltung eine Vereinfachungsmaßnahme dar, auf die diese bei der Bewältigung der Massenarbeit bei der Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen und des Lohnsteuer-Jahresausgleichs vor allem dann angewiesen ist, wenn es sich -wie hier- um die Schätzung eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54).Diese Auffassung der Verwaltung ist von den Gerichten zu respektieren (zur Auslegung von Verwaltungsanweisungen vgl. z.B. Urteil in BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54, m.w.N.).
- BFH, 17.12.1976 - VI R 118/75
Pauschsatz - Rechtlich mögliche Schätzung - Dienstreise - Nachgewiesene …
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Es entspricht der Rechtsprechung des BFH, daß die bei Dienstreisen für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs anfallenden Aufwendungen mit den dafür in den LStR (für das Streitjahr in Abschn. 25 Abs. 8 Satz 3 LStR 1975) vorgesehenen Kilometerpauschalen angesetzt werden können (Urteil vom 17. Dezember 1976 VI R 118/75, BFHE 121, 193, BStBl II 1977, 295). - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
In dieser Entscheidung hat er auch dargelegt, daß die Schätzung der Mehraufwendungen für Verpflegung nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) nicht unzulässig ist.
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Andererseits ist es eine berechtigte Überlegung, daß eine Beweiserhebung im Einzelfall möglichst nicht teurer werden sollte als der jeweils in Rede stehende Steuerbetrag (vgl. BFH, BStBl. II 1986, S. 200, 204). - BFH, 07.04.1992 - VI R 113/88
Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen
Es ist zwar richtig, daß der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner ständigen Rechtsprechung die in den LStR bestimmten pauschalen Kilometersätze als eine rechtlich mögliche typisierende Schätzung (vgl. § 217 der Reichsabgabenordnung - AO -, § 162 AO 1977) nicht nachgewiesener Kfz-Kosten von Arbeitnehmern auf Dienstreisen anerkannt hat (Urteile vom 4. August 1967 VI R 309/66, BFHE 89, 532, BStBl III 1967, 728; vom 15. Dezember 1967 VI R 268/67, BFHE 90, 498, BStBl II 1968, 126; vom 17. Dezember 1976 VI R 118/75, BFHE 121, 193, BStBl II 1977, 295; vom 27. Juni 1980 VI R 147/77, BFHE 131, 53, BStBl II 1980, 651; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200). - BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86
Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für …
Darüber hinaus stellen die Pauschbeträge auch für die Verwaltung eine Vereinfachungsmaßnahme dar, auf die diese bei der Bewältigung der Massenarbeit im Veranlagungs- und Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren vor allem dann angewiesen ist, wenn es sich - wie hier - um die Schätzung eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).Nur dadurch wird der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung und dem sich darauf gründenden Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in angemessener Weise auch vor Gericht Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 205, und die dort erwähnte Rechtsprechung).
Vor allem aber wäre es ein schwerwiegender Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, wenn der das Gericht anrufende Bürger schlechtergestellt würde als die große Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die die Pauschbeträge im Verwaltungsverfahren erhält (vgl. Senatsurteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).
Bei der Prüfung der Frage, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, und in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).
Der Senat hat zudem die Höhe der in den LStR festgelegten Auslandstagegelder für sachgerecht erachtet, weil sich die Verwaltung bei deren Bemessung an den entsprechenden gesetzlichen bzw. im Verordnungswege ergangenen Regelungen für die Reisekostenpauschalen des öffentlichen Dienstes orientiert hat und nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber überhöhte Sätze zuerkannt hat (Urteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 204).
- BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89
PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung
Im Hinblick auf diese Rechtsgrundsätze hat der Senat z. B. die von der Verwaltung eingeführten Werbungskosten-Pauschbeträge für beruflich veranlaßte Verpflegungsmehraufwendungen in den LStR akzeptiert und dabei hervorgehoben, daß solche Pauschbeträge der Beweiserleichterung im Bereich der Sachverhaltsermittlung und der Verfahrensökonomie i. S. einer Erleichterung für die Verwaltung dienen, um nicht in allen Fällen die maßgebenden tatsächlichen Umstände erforschen und nachprüfen zu müssen (vgl. Urteil des Senats vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 205, linke Spalte, und im nicht veröffentlichten Urteil vom 3. Oktober 1985 VI R 166/82). - BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90
Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge
bb) Bei den steuerlichen Pauschbeträgen handelt es sich um generelle Schätzungen der Verwaltung, die einem vereinfachten Vollzug des Steuerrechts dienen (vgl. BFH Urteil vom 23. April 1982 - VI R 30/80 BStBl II 1982, 500 ff. und Urteil vom 25. Oktober 1985 - VI R 15/81 BStBl II 1986, 200 ff., jeweils m. w. N.). - BFH, 22.10.1996 - III R 203/94
Kfz-Kosten Schwerbehinderter als außergewöhnliche Belastung; Angemessenheit der …
Sie haben den Zweck und erfüllen objektiv die Funktion, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu dienen (BFH-Urteile vom 30. November 1979 VI R 129/78, BFHE 129, 354, BStBl II 1980, 141, und vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 206), und werden im allgemeinen von den Steuerpflichtigen ihren steuerlichen Erklärungen zugrunde gelegt. - BFH, 18.05.1990 - VI R 67/88
Zur Anwendung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) als Beispiel für eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung gerade den Fall der Gemeinschaftsverpflegung angeführt.Bei Prüfung der Frage, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500 sowie in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).
Er läßt sich dabei von der Erwägung leiten, daß jeder beruflich veranlaßte Mehraufwand an Verpflegung mangels leicht feststellbarer und nachprüfbarer objektiver Umstände nur griffweise geschätzt werden kann und muß (BFH-Urteile in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).
Soweit der Senat in den Urteilen in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500 und in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 betont hat, die Anwendung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen müsse entfallen, wenn offensichtlich sei, daß dem Steuerpflichtigen, wie etwa bei Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung, keine oder nahezu keine Aufwendungen für die Verpflegung entstanden sind, hat der Senat dies in dem Sinne gemeint, wie es der vorgenannten Anweisung in Abschn. 39 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 LStR 1990 entspricht.
- BFH, 26.07.1991 - VI R 114/88
Pkw - Jahresfahrleistung - Ansatz des Pauschbetrages - Dienstreisen - Kfz-Kosten …
0, 216 DM je gefahrenen km betragen (Ergänzung des BFH-Urteils vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).Er anerkennt sie als vertretbare Schätzung der Verwaltung, die der Arbeitsvereinfachung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und für die Finanzbehörden sowie der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1979 VI R 129/78, BFHE 129, 354, BStBl II 1980, 141, und die dort erwähnte Rechtsprechung, sowie BFH-Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 206).
Im Urteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 206 ist er auch der Auffassung der Verwaltung in den LStR gefolgt, daß die km-Pauschale im Einzelfall bei besonders hohen Fahrleistungen wegen der in die Berechnung einbezogenen fixen Kosten zu einer unzutreffenden Besteuerung führen kann.
- BFH, 08.08.1986 - VI R 195/82
Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten …
Er läßt insoweit auch einen Abzug von Pauschalbeträgen - also ohne Einzelnachweis - zu, was er z.B. für Dienstgänge (Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24) und zuletzt für Dienstreisen (Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) ausdrücklich entschieden hat.Hinsichtlich der Höhe der Pauschbeträge hat der Senat in dem Urteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 gefordert, daß die Schätzungsgrundlagen der Finanzverwaltung nachvollziehbar sein müßten.
Der erkennende Senat hat in dem Urteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 die Grundsätze zusammengefaßt, die im Einzelfall die Annahme einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung rechtfertigen.
- BFH, 12.02.1988 - VI R 139/84
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten - Steuerliche Bewertung …
Wie der Senat in seinem nach der Vorentscheidung ergangenen Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, ist die Pauschbetragsregelung der LStR grundsätzlich auch von den FG zu beachten.Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Ausführungen in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 verwiesen.
Diese Rechtsprechung ist in der erwähnten Entscheidung in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 bekräftigt worden.
Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auch insoweit auf die Ausführungen in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200 Bezug genommen.
- BFH, 09.07.2003 - I R 48/02
VGA bei Betrieben gewerblicher Art?
- FG Baden-Württemberg, 22.10.2010 - 10 K 1768/10
Geltendmachung des für Landesbedienstete aus öffentlichen Kassen geltenden …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
"Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 …
- BFH, 13.01.1995 - VI R 82/94
Es besteht in § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG sowie § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG eine …
- BFH, 09.08.2007 - X B 218/06
Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Niedersachsen, 16.01.2003 - 10 K 82/99
Steuerliche Behandlung beim Updating noch nicht vollständig abgeschriebener …
- FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01
Kein Rechtsanspruch auf Anwendung von Pauschsätzen
- BFH, 21.07.1999 - V B 54/99
Private Nutzung eines Lkw; Begründung einer NZB
- BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92
1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog. …
- FG Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 12 K 64/94
Ermittlung des Umfangs der tatsächlichen Gesamtfahrleistung; Pflicht des …
- FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
Unentgeltliche Überlassung von Mahlzeiten als lohnsteuerrelevanter Sachbezug; …
- BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger …
- BFH, 16.01.1987 - VI R 104/83
Unterhaltskosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten
- BFH, 24.10.1991 - VI R 65/90
Mehraufwendungen für Verpflegung und Übernachtung anläßlich von Klassenfahrten …
- FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2666/95
Lohnsteuer; offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der …
- BFH, 11.12.1986 - V B 61/86
Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung
- BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage
- FG Hamburg, 31.08.1998 - VI 250/97
Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen als Kriterium für Versagung von …
- BFH, 21.06.1991 - VI R 178/88
Arbeitgebersatz für private Fahrzeug-Vollversicherung neben Kilometersatz von …
- BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04
Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen …
- FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 122/99
Betriebsausgabenabzug eines sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG für Fahrten …
- BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85
Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - …
- BFH, 21.08.1990 - IX R 83/85
Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten - Aufteillung der Telefongrundgebühren …
- BFH, 13.11.1987 - III R 213/84
Taxifahrer - Selbständige Taxifahrer - Verpflegungsmehraufwand - Geschäftsreise - …
- BFH, 13.11.1987 - III R 222/84
Malermeister - Selbständige Tätigkeit - Entfernung von Betriebsstätte - …
- FG Hamburg, 13.03.1997 - II 164/95
Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden; Hemmung der …
- FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97
Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit von Gebühren für Kontoführung und …
- BFH, 10.10.1994 - I B 80/94
Steuerliche Berücksichtigung des Abzugs von Kontokorrentzinsen nach Aufgabe einer …
- BFH, 29.04.1988 - VI R 175/83
Zu den Voraussetzungen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung bei …
- FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10119/02
Kürzung der Werbungskosten eines seines Wahlstation in New York ableistenden …
- FG Thüringen, 04.11.1996 - II 186/96
Berücksichtigung vonÜbernachtungskosten als Werbungskosten; Voraussetzungen für …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.182
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.178
Schätzung und Verwirkung der Hundesteuer
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.181
Heranziehung zur Hundesteuer
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.177
Schätzung einer Hundesteuerforderung
- FG Saarland, 29.06.1999 - 1 K 210/97
Werbungskostenabzug; Fahrtkosten; Dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW; …
- BFH, 25.09.1992 - VI R 70/90
Steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen für Verpflegung
- BFH, 30.08.1988 - VI R 40/85
Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen wegen …
- BFH, 11.12.1987 - VI R 138/84
Werbungskosten eines Lokführers wegen Verpflegungsmehraufwands bei Einkünften aus …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.184
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.179
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.185
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.175
Heranziehung zur Hundesteuer
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.180
Schätzung und Verwirkung der Hundesteuer
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.195
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- FG Münster, 16.11.1999 - 6 K 3576/97
Verkürzte KfZ-Nutzungsdauer bei hoher Fahrleistung
- FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96
Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln
- BFH, 11.12.1987 - VI B 164/87
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.186
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.196
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.183
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- BFH, 06.12.1991 - VI R 28/91
Kürzung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand beim Angebot von …
- BFH, 11.12.1987 - VI R 48/86
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten
- BFH, 16.07.1987 - V R 6/78
Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen - Steuerliche …
- FG München, 16.09.1986 - VI (XIII) 223/85
Mehraufwendungen eines unverheirateten Arbeitnehmers für Verpflegung wegen …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.194
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.176
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.193
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- FG Baden-Württemberg, 15.12.1988 - III K 145/85
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.197
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.187
Hundesteuersatzung, Bekanntgabe, Heilung von Bekanntgabemängeln, Schätzung der …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.1995 - I 200/93