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   BFH, 20.01.1987 - VII R 118/84   

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https://dejure.org/1987,3017
BFH, 20.01.1987 - VII R 118/84 (https://dejure.org/1987,3017)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1987 - VII R 118/84 (https://dejure.org/1987,3017)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - VII R 118/84 (https://dejure.org/1987,3017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG §§ 20 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, 26 Abs. 2 und 3

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerhilfeverein - Widerruf der Anerkennung - Datenverarbeitungsunternehmen - Beratung - Verflechtung - Wirtschaftliche Abhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 2, 3, § 26 Abs. 2, 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 353
  • BB 1987, 1659
  • BStBl II 1987, 395
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81

    Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung -

    Auszug aus BFH, 20.01.1987 - VII R 118/84
    Der erkennende Senat hat unter Berücksichtigung dieses Gesetzeszusammenhangs und der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung den Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 StBerG darin gesehen, schon im Ansatz der Gefahr vorzubeugen, daß die Unerfahrenheit der rechtsuchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt wird und die Selbsthilfeeinrichtung sich praktisch in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht mehr auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt; zudem sollen Interessenkollisionen vermieden werden (Urteil vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in BT-Drucks. 7/2852 S. 29 und 44; ebenso Charlier-Peter, Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl., § 26 Rdnr. 15).

    Der Senat hat demgemäß in seiner Entscheidung in BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360, einen Verstoß gegen § 26 Abs. 2 StBerG darin gesehen, daß ein Lohnsteuerhilfeverein durch unterstützende Tätigkeit und Zusammenarbeit mit einem Kreditvermittlungsunternehmen die Vorfinanzierung von Lohnsteuererstattungsansprüchen entscheidend und nachhaltig gefördert hatte (ebenso FG Düsseldorf, Urteil in EFG 1981, 420).

    Wie oben ausgeführt, kann dieser Tatbestand vom Lohnsteuerhilfeverein auch mittelbar und unentgeltlich dadurch erfüllt werden, daß er durch unterstützende Tätigkeit und Zusammenarbeit mit einem Unternehmen dessen Unternehmenszweck entscheidend und nachhaltig fördert (BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360; Urteil in EFG 1981, 420).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360, ausgeführt hat, können personelle Verflechtungen zwischen dem Lohnsteuerhilfeverein und einem anderen Unternehmen, die im Zeitpunkt der Gründung oder dem Beginn der Zusammenarbeit bestanden haben, als Indiz für eine nach § 26 Abs. 2 StBerG unerlaubte wirtschaftliche Tätigkeit auch dann gewertet werden, wenn sie inzwischen nicht mehr bestehen.

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78

    Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 20.01.1987 - VII R 118/84
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. März 1981 VII R 14/78 (BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586) für die Steuerberatungsgesellschaften entschieden, daß die mit der Leitung der Gesellschaft betreuten Steuerberater bei ihrer geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen so unabhängig und weisungsfrei sein müssen wie ein freier Steuerberater.
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09

    Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb

    Der BFH hat in der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung beispielsweise den Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 StBerG darin gesehen, schon im Ansatz der Gefahr vorzubeugen, dass die Unerfahrenheit der rechtsuchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt wird und die Selbsthilfeeinrichtung sich praktisch in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht mehr auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt; zudem sollen Interessenkollisionen vermieden werden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1987 VII R 118/84, BStBl. II 1987, 395 und vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360).
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