Rechtsprechung
   BFH, 22.02.1989 - I R 44/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,198
BFH, 22.02.1989 - I R 44/85 (https://dejure.org/1989,198)
BFH, Entscheidung vom 22.02.1989 - I R 44/85 (https://dejure.org/1989,198)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - I R 44/85 (https://dejure.org/1989,198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1968 § 6 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Höhe des Vorteils - Vermögensminderung - Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (1968) § 6 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    KStG (1968) § 6 Abs. 1 S. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neuer Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung Einkommensminderung für den Umfang der verdeckten Gewinnausschüttung maßgebend -- Kosten der Durchführung der verdeckten Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 177
  • BB 1989, 1113
  • BB 1989, 1174
  • DB 1989, 1214
  • BStBl II 1989, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.04.1987 - I R 176/83

    Schmiergeldzahlungen von Warenlieferanten an Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus BFH, 22.02.1989 - I R 44/85
    Sie ist steuerrechtlich erst im Zeitpunkt der "Rückzahlung" als Einlage zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1987 I R 176/83, BFHE 150, 337, BStBl II 1987, 733).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Auszug aus BFH, 22.02.1989 - I R 44/85
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG 1968 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).
  • BFH, 16.02.1977 - I R 132/75

    Kapitalgesellschaft - Gesellschafter-Geschäftsführer - Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 22.02.1989 - I R 44/85
    Der BFH hat schon das Pensionsversprechen als solches als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1977 I R 132/75, BFHE 121, 343, BStBl II 1977, 444), obwohl im Zeitpunkt des Versprechens Unsicherheit darüber besteht, ob die Pension je auszubezahlen sein wird.
  • BFH, 30.05.2023 - VIII B 15/22

    Zum Begriff einer vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und i.S. des § 8

    Die behauptete Divergenz der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.02.1989 - I R 44/85 (BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475) liegt nicht vor.

    b) Das FG ist in der Vorentscheidung weder ausdrücklich noch in fallbezogenen Rechtsausführungen von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BFH-Urteils in BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475 abgewichen.

    bb) Der I. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475 aber nicht den von den Klägern der Entscheidung entnommenen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, dass für den Bezug einer vGA auf Ebene des Anteilseigners gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erforderlich sei, dass der Vorteil bei der Gesellschaft zu einer korrespondierenden Gewinnminderung führe.

    Das BFH-Urteil in BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475 ist zu einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft gemäß des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 1968 (heute § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) ergangen.

    Unter 3. des Urteils in BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475 hat der I. Senat des BFH ferner ausgeführt, der Ansatz einer vGA auf der Gesellschaftsebene setze eine Bereicherung des Gesellschafters oder den Zufluss eines Vermögensvorteils bei dem Gesellschafter nicht notwendigerweise voraus.

    Zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Begriffe einer vGA in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG einerseits und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG andererseits, die sich aus der --u.a. mit dem Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475 eingeleiteten-- Entwicklung zur Definition des Begriffs der vGA ergeben, nimmt der erkennende Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf das BFH-Urteil vom 25.05.2004 - VIII R 4/01 (BFHE 207, 103, unter II.2.a, 2.b cc [Rz 13, 14, 24 bis 34]) Bezug.

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Seit seinen Urteilen vom 1. Februar 1989 I R 73/85 (BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522) und vom 22. Februar 1989 I R 9/85 und I R 44/85 (BFHE 156, 428, BStBl II 1989, 631, und BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475) hat der I. Senat des BFH jedoch die danach bestehende enge Wechselbeziehung zwischen Vorteil beim Gesellschafter und Nachteil bei der Kapitalgesellschaft gelöst.
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

    Andernfalls handelt es sich um eine verdeckte Gewinnverwendung im Sinne einer Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH BStBl. II 1989, 475, 476; 1989, 631 jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht