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   BFH, 13.12.1989 - II R 115/86   

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https://dejure.org/1989,923
BFH, 13.12.1989 - II R 115/86 (https://dejure.org/1989,923)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1989 - II R 115/86 (https://dejure.org/1989,923)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - II R 115/86 (https://dejure.org/1989,923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 § 361

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung zum Abschluß von Verträgen - Grundstückseigentümer - Verkaufsbereitschaft - Verträge mit Dritten - Leistungspflicht - Gegenseitige Pflichten - Gegenseitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Erwerbers zu Vertragsabschluß mit Dritten als Gegenleistung - Ausgewogenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 362
  • BB 1990, 1120
  • BB 1990, 696
  • DB 1990, 1546
  • BStBl II 1990, 440
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.07.1989 - II R 95/87

    Besteuerungsgrundlage bei Grundstückserwerben "im Bauherrenmodell"

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - II R 115/86
    Aus diesem Grunde sind beispielsweise Leistungen, die aufgrund eines mit einem Dritten abgeschlossenen Vertrages zu erbringen sind, in die Gegenleistung einzubeziehen, wenn die Leistung des Dritten dazu führen soll, das Grundstück in den Zustand zu versetzen, in dem es zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist (vgl. Senatsurteile vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537, und vom 19. Juli 1989 II R 95/87, BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685).
  • BFH, 23.02.1977 - II R 159/72

    Eintritt in gegenseitigen Vertrag - Verpflichtung - Teil einer Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - II R 115/86
    Denn in diesem Fall findet im Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber kein auf den Erwerbsgegenstand bezogener Wertzufluß bzw. -abfluß statt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486).
  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - II R 115/86
    Aus diesem Grunde sind beispielsweise Leistungen, die aufgrund eines mit einem Dritten abgeschlossenen Vertrages zu erbringen sind, in die Gegenleistung einzubeziehen, wenn die Leistung des Dritten dazu führen soll, das Grundstück in den Zustand zu versetzen, in dem es zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist (vgl. Senatsurteile vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537, und vom 19. Juli 1989 II R 95/87, BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685).
  • BFH, 05.11.1980 - II R 28/75

    Personenhandelsgesellschaft - Einheitswert - Gesellschaftsvertrag - Mehrwert -

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - II R 115/86
    Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174).
  • FG Köln, 08.11.2017 - 5 K 2938/16

    Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

    Zur Gegenleistung i.S. des § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rechnet jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks gewährt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, zuletzt Urteile vom 19. Juli 1989 II R 95/87, BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685, und vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440, jeweils mit Nachweisen).
  • BFH, 12.02.1992 - II R 20/91

    Keine Übertragung von Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen auf Erwerbermodelle

    Die von der Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen entwickelten Grundsätze über die Abgrenzung zwischen der bloßen Offenlegung von Kalkulationsbestandteilen gegenüber einem eigenständigen Leistungsaustausch (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1989 II R 95/87, BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685) sind auf Erwerbermodelle nicht - zumindest nicht ohne weiteres und schematisch - übertragbar (Anschluß an BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    Ist mit Wissen und Willen des verkaufsbereiten Grundstückseigentümers dem potentiellen Erwerber der Abschluß eines Kaufvertrags mit ihm versperrt, sofern der Erwerber nicht einen Dritten mit seiner Vertretung beim Kaufvertragsabschluß beauftragt (und bevollmächtigt), so ist grunderwerbsteuerrechtlich die Veranlassung zum Abschluß von Verträgen mit diesem Dritten oder weiteren von diesem eingeschalteten Vertragspartnern dem Veräußerer auch dann zuzurechnen, wenn der Erwerber gegenüber dem Veräußerer keine entsprechende rechtliche Verpflichtung eingegangen ist (Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    Dies gilt auch, wenn die Leistung des Dritten nur dem Veräußerer gegenüber erbracht werden kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    An dieser Auffassung, die bereits dem Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86 (BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440) zugrunde liegt, hält der Senat fest.

    Soweit der Senat damit im Ergebnis von der dem Urteil in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440 und dem Beschluß vom selben Tag (II B 124/86) zugrunde liegenden Auffassung abweicht, hält er an dieser nicht mehr fest.

  • BFH, 19.01.1994 - II R 52/90

    Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Grundstückserwerben im Rahmen eines

    Betrifft der Aufwand des Erwerbers keine "erwerbsobjektbezogene" Leistung des Veräußerers oder eines Dritten, so zählt er gleichwohl insoweit zur Gegenleistung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, als sich Leistung und Gegenleistung nicht ausgewogen gegenüberstehen, denn in diesem Ausmaß gewährt der Erwerber eine zusätzliche Leistung für den Erwerb des Grundstücks (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440; in BFHE 167, 193, BStBl II 1992, 422, und in BFHE 169, 533, BStBl II 1993, 308).

    Für Leistungen aufgrund von Verträgen mit Dritten gilt dies allerdings nur, wenn die Verpflichtung zum Abschluß des Vertrages mit dem Dritten dem Verkäufer gegenüber eingegangen worden ist und sich die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Dritten und dem Erwerber dem Werte nach unausgewogen gegenüberstehen (BFH-Urteil in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440; BFH-Beschluß II B 71/93).

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

    a) Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zu den Urteilen des II. Senats des BFH vom 13. Dezember 1989 II R 115/86 (BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440) und vom 12. Februar 1992 II R 20/91 (BFHE 167, 193, BStBl II 1992, 422).

    Im übrigen rechnet auch der II. Senat des BFH zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung - wie sich aus Abschn. II 4 des Urteils in BFHE 167, 193, BStBl II 1992, 422, und aus Abschn. 2 b des Urteils in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440 ergibt - die Aufwendungen für die Erstellung der Konzeption und des Marketings.

  • BFH, 07.12.1994 - II R 9/92

    Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM

    Bei Ausgewogenheit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem übernommenen Vertrag ist der Wert der Vertragsübernahme hingegen mit 0 DM anzusetzen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1977 II R 159/72, BFHE 121, 543, BStBl II 1977, 486, und vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440; Boruttau/Egly/Sigloch, a. a. O., § 9 Rdnr. 243).
  • BFH, 12.02.1992 - II R 18/91

    Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne - Unterschiede des

    Ist mit Wissen und Willen des verkaufsbereiten Grundstückseigentümers dem potentiellen Erwerber der Abschluß eines Kaufvertrags mit ihm versperrt, sofern der Erwerber nicht einen Dritten mit seiner Vertretung beim Kaufvertragsabschluß beauftragt (und bevollmächtigt), so ist grunderwerbsteuerrechtlich die Veranlassung zum Abschluß von Verträgen mit diesem Dritten oder weiteren von diesem eingeschalteten Vertragspartnern dem Veräußerer auch dann zuzurechnen, wenn der Erwerber gegenüber dem Veräußerer keine entsprechende rechtliche Verpflichtung eingegangen ist (Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    Dies gilt auch, wenn die Leistung des Dritten nur dem Veräußerer gegenüber erbracht werden kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    An dieser Auffassung, die bereits dem Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86 (BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440) zugrunde liegt, hält der Senat fest.

  • BFH, 10.08.1994 - II R 32/91

    Bestimmung des Umfangs der Gegenleistung bei einem verbundenen

    Ist mit Wissen und Willen des verkaufsbereiten Grundstückseigentümers dem potentiellen Erwerber der Abschluß eines Kaufvertrags mit ihm versperrt, sofern der Erwerber nicht einen Dritten mit seiner Vertretung beim Kaufvertragsabschluß beauftragt (und bevollmächtigt), so ist grunderwerbsteuerrechtlich die Veranlassung zum Abschluß von Verträgen mit diesem Dritten oder weiteren von diesem eingeschalteten Vertragspartnern dem Veräußerer auch dann zuzurechnen, wenn der Erwerber gegenüber dem Veräußerer keine entsprechende rechtliche Verpflichtung eingegangen ist (Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    Dies gilt auch, wenn die Leistung des Dritten nur dem Veräußerer gegenüber erbracht werden kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

  • BFH, 07.09.1994 - II R 106/91

    Grunderwerbsteuer: Erwerb eines renovierten und ausgebauten Gebäude

    Ist mit Wissen und Willen des verkaufsbereiten Grundstückseigentümers dem potentiellen Erwerber der Abschluß eines Kaufvertrages mit ihm versperrt, sofern der Erwerber nicht einen Dritten mit seiner Vertretung beim Kaufvertragsabschluß beauftragt (und bevollmächtigt), so ist grunderwerbsteuerrechtlich die Veranlassung zum Abschluß von Verträgen mit diesem Dritten oder weiteren von diesem eingeschalteten Vertragspartnern dem Veräußerer auch dann zuzurechnen, wenn der Erwerber gegenüber dem Veräußerer keine entsprechende rechtliche Verpflichtung eingegangen ist (Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

    Dies gilt auch, wenn die Leistung des Dritten nur dem Veräußerer gegenüber erbracht werden kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).

  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Da der Aussetzungsantrag der Antragstellerin danach hinsichtlich der Höhe des auszusetzenden Betrags in vollem Umfang Erfolg hat, braucht der Senat auf ihre hilfsweise erhobenen Einwendungen gegen die Einbeziehung verschiedener Verträge in die Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht einzugehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 1989 II R 95/87, BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685; vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440, und vom 19. Januar 1994 II R 52/90, BFHE 173, 442, BStBl II 1994, 409).
  • BFH, 17.06.1998 - II R 35/96

    Anteilsübertragung - Time-sharing-Verfahren - Firmenwert - Grundbesitzanteil -

    Zur Gegenleistung i.S. des § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 rechnet jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks gewährt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, zuletzt Urteile vom 19. Juli 1989 II R 95/87, BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685, und vom 13. Dezember 1989 II R 115/86, BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440, jeweils mit Nachweisen).
  • BFH, 02.09.1993 - II B 71/93

    Grunderwerbsteuer beim Eintritt des Erwerbers eines sich im Zustand der Bebauung

  • BFH, 17.04.1991 - II R 119/88

    Wert der Gegenleistung beim Grundstückserwerb gegen Gewährung eines

  • BFH, 29.07.1998 - II R 39/96

    Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage - Eigentumswohnung zur Vermietung -

  • BFH, 22.07.1992 - II R 82/90

    Bestimmung des für den Umfang der Gegenleistung maßgeblichen Gegenstands des

  • BFH, 08.08.1990 - II R 22/88

    Berücksichtigung von Entschädigungsaufwendungen zur Ermöglichung eines

  • FG München, 23.11.2011 - 4 K 2267/08

    Abzinsung des Kapitalwerts eines Erbbauzinsanspruchs für die GrESt

  • FG Niedersachsen, 17.01.1996 - III 261/94

    Anspruch auf Abänderung eines Grunderwerbsteuerbescheides; Voraussetzung für eine

  • BFH, 26.08.1992 - II R 100/89

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs -

  • BFH, 13.05.1992 - II R 13/89

    Zugehörigkeit von Aufwendungen für die Errichtung eines Fertighauses zur

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 2932/98

    Rückgängigmachung einer mittelbaren

  • BFH, 26.06.1992 - V B 62/92

    Einbeziehung der mit Umsatzsteuer belasteten Baukosten der Bauunternehmer in die

  • BFH, 12.02.1992 - II R 16/91

    Nach Ergehen eines Finanzgerichts-(FG-)Urteils erlassener Änderungsbescheid des

  • FG Hessen, 28.10.1999 - 5 K 3537/96

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides; Ermittlung

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