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   BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87   

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BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (https://dejure.org/1992,267)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1992 - 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (https://dejure.org/1992,267)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (https://dejure.org/1992,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Renten - Ruhegehälter - Angleichung der Vorschriften - Steuerliche Behandlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Renten; Ruhegehälter; Angleichung der Vorschriften; Steuerliche Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 369
  • NJW 1993, 121
  • NVwZ 1993, 262 (Ls.)
  • NZS 1992, 99
  • WM 1992, 1419
  • DVBl 1992, 1287
  • BB 1992, 1472
  • BStBl II 1992, 774
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
    Die dem Gesetzgeber für die Angleichung der Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Renten und Ruhegehältern zur Verfügung stehende Zeit ist noch nicht abgelaufen (im Anschluß an BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545).

    Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die unterschiedliche Besteuerung von Versorgungsbezügen und Renten, insbesondere dagegen, daß der Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11 [36 ff.]) diese Frage bisher nicht neu geregelt hat.

    Mit Beschluß vom 26. März 1980 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen dem Grunde nach verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 54, 11 [26, 31]).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) sei vielmehr dahin zu verstehen, daß eine Frist für eine Neuregelung eingeräumt worden sei, die wegen der Komplexität der zu regelnden Materie jedenfalls 1984 noch nicht verstrichen gewesen sei.

    Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) so entschieden.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) die angegriffenen Vorschriften sowohl für die damals streitbefangenen Veranlagungszeiträume 1969 und 1970 als auch für den Zeitpunkt seiner Entscheidung für verfassungsmäßig erklärt.

    Dem Gesetzgeber steht zur Bewältigung der Aufgabe, eine dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge zu schaffen, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) eine erhebliche Zeitspanne zur Verfügung.

    Ebensowenig bringt das Gericht zum Ausdruck, daß die zu beurteilende Lage gerade noch verfassungsgemäß sei, aber binnen kurzer Frist verfassungswidrig werde (vgl. BVerfGE 54, 11 [34 ff.]).

    Es hat lediglich davon gesprochen, daß der Gesetzgeber "nunmehr" die ihm aufgezeigten Probleme "in Angriff zu nehmen" habe (vgl. BVerfGE 54, 11 [39]).

    Das ist angesichts der sachlichen und rechtlichen Schwierigkeiten, die der Gesetzgeber bei der Neuregelung der steuerlichen Behandlung sämtlicher in Deutschland bestehender Formen der Alterssicherung - einschließlich der der selbständigen Berufe - zu bewältigen hat, und angesichts der Probleme, die schon der Vergleich dieser Normensysteme nach Voraussetzungen, Finanzierungsformen und wirtschaftlichen Folgen aufwirft (vgl. dazu näher BVerfGE 54, 11 [37-39]), auch gerechtfertigt.

  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
    Zudem ist in Rechnung zu stellen, daß das Gericht selbst in solchen Fällen, in denen es sich zu einer konkreten Fristbestimmung veranlaßt sieht, diese zumindest bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode (vgl. etwa BVerfGE 15, 337 [352]; 36, 146 [172]) erstreckt und daß es bei einer schwierigen Reformfrage, nämlich dem Übergang von der Allphasen- zur Mehrwertsteuer bei der Umsatzbesteuerung, auch das Verstreichen von acht Jahren nicht für sich schon zum Anlaß für die Nichtigerklärung des fraglichen Gesetzes genommen hat (vgl. BVerfGE 21, 12 [42]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
    Zudem ist in Rechnung zu stellen, daß das Gericht selbst in solchen Fällen, in denen es sich zu einer konkreten Fristbestimmung veranlaßt sieht, diese zumindest bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode (vgl. etwa BVerfGE 15, 337 [352]; 36, 146 [172]) erstreckt und daß es bei einer schwierigen Reformfrage, nämlich dem Übergang von der Allphasen- zur Mehrwertsteuer bei der Umsatzbesteuerung, auch das Verstreichen von acht Jahren nicht für sich schon zum Anlaß für die Nichtigerklärung des fraglichen Gesetzes genommen hat (vgl. BVerfGE 21, 12 [42]).
  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
    Zudem ist in Rechnung zu stellen, daß das Gericht selbst in solchen Fällen, in denen es sich zu einer konkreten Fristbestimmung veranlaßt sieht, diese zumindest bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode (vgl. etwa BVerfGE 15, 337 [352]; 36, 146 [172]) erstreckt und daß es bei einer schwierigen Reformfrage, nämlich dem Übergang von der Allphasen- zur Mehrwertsteuer bei der Umsatzbesteuerung, auch das Verstreichen von acht Jahren nicht für sich schon zum Anlaß für die Nichtigerklärung des fraglichen Gesetzes genommen hat (vgl. BVerfGE 21, 12 [42]).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
    Das gilt um so mehr, als nach § 68 FGO auch schon im finanzgerichtlichen Verfahren der ursprünglich angefochtene Hoheitsakt durch einen neuen, in der gleichen Sache ergangenen Hoheitsakt ersetzt werden kann (vgl. auch BFHE 103, 549, BStBl II 1972, 219).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Anschluss an BVerfGE 54, 11; 86, 369).

    b) Mit Beschluss vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369 ) wurde näher begründet, dass dem Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1980 zur Beseitigung des Gleichheitsverstoßes eine erhebliche Zeitspanne zur Verfügung stehe.

    Solche vergünstigenden Regelungen, wie sie nach geltendem Recht vor allem auf der Finanzierungsseite von Altersbezügen auftauchen (vgl. oben unter A.I.5.c), unterliegen dann allerdings dem Gebot gleichmäßiger Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Alterssicherung bei allen Einkünftebeziehern: Altersspezifische Vergünstigungen müssen entweder allen Einkünftebeziehern gewährt werden, oder sie müssen abgebaut werden, wenn sie nicht auf alle Einkunftsarten erstreckt werden können oder sollen (in diesem Sinn BVerfGE 54, 11 ; trotz etwas weitergehender Formulierungen wohl auch BVerfGE 86, 369 ).

    Eine materiellrechtliche Berücksichtigung des Zeitfaktors wegen der Schwierigkeiten des Reformgesetzgebers, komplexe und dynamische Sachverhalte angemessen neu zu regeln (BVerfGE 54, 11 ; 86, 369 ), kommt gegenwärtig und auch schon bezogen auf das hier betroffene Veranlagungsjahr 1996 nicht in Betracht.

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des AltEinkG den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992  1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im Rentenurteil in BVerfGE 105, 73 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169; vgl. hierzu auch Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen --Sachverständigenkommission--, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen --BMF--, Bd. 74, S. 9 f.).

    In seinem Beschluss in BVerfGE 86, 369 hat das BVerfG ebenfalls die Notwendigkeit einer Neuregelung betont, jedoch darauf hingewiesen, dass die vom Gesetzgeber für die Angleichung der Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Renten und Ruhegehältern zur Verfügung stehende Zeit noch nicht abgelaufen sei.

    Zudem hatte das BVerfG bereits im Urteil in BVerfGE 86, 369 zum Ausdruck gebracht, "dass die künftige Regelung die steuerliche Behandlung sämtlicher in Deutschland bestehender Formen der Alterssicherung - einschließlich der der selbständigen Berufe - zum Gegenstand haben müsse".

  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Im Anschluss an seinen Beschluss vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) mahnte der Erste Senat mit Beschluss vom 24. Juni 1992 eine "dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge" an, wozu auch die Altersbezüge der Selbständigen gehörten (BVerfGE 86, 369 ).

    Auch in seinem Beschluss vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369 ) hatte das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer gesetzlichen Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Renten und Versorgungsbezügen betont, wenngleich es im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Frist für eine Neuregelung als noch nicht abgelaufen ansah.

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon 1992 angenommen, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sein würde, eine dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge zu schaffen (BVerfGE 86, 369 ), so dass der Beschwerdeführer auch nicht annehmen konnte, dass er als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung von der Neuregelung nicht betroffen sein würde.

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Der Gesetzgeber hat den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 459/87, 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag jedoch zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird (so auch BVerfG-Beschluss in HFR 2008, 507, 508; vgl. auch den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission, a.a.O., S. 9 f.).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Im Anschluss an seinen Beschluss vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) mahnte der Erste Senat mit Beschluss vom 24. Juni 1992 eine "dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge" an, wozu auch die Altersbezüge der Selbständigen gehörten (BVerfGE 86, 369 ).

    Auch in seinem Beschluss vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369 ) hatte das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer gesetzlichen Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Renten und Versorgungsbezügen betont, wenngleich es im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Frist für eine Neuregelung als noch nicht abgelaufen ansah.

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon 1992 angenommen, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sein würde, eine dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge zu schaffen (BVerfGE 86, 369 ), so dass der Beschwerdeführer auch nicht annehmen konnte, dass er als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung von der Neuregelung nicht betroffen sein würde.

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Im Anschluss an seinen Beschluss vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) mahnte der Erste Senat mit Beschluss vom 24. Juni 1992 eine "dem Gleichheitssatz entsprechende umfassende Regelung der Besteuerung aller Altersbezüge" an, wozu auch die Altersbezüge der Selbständigen gehörten (BVerfGE 86, 369 ).

    Der Gesetzgeber hat den im Beschluss vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im Urteil zur Rentenbesteuerung vom 6. März 2002 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird (vgl. auch den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission, a.a.O., S. 9 f.).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des AltEinkG den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992  1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169; vgl. hierzu auch Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen --Sachverständigenkommission--, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Band 74, S. 9 f.).

    In seinem Beschluss in BVerfGE 86, 369 hatte das BVerfG ebenfalls die Notwendigkeit einer Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte betont, jedoch darauf hingewiesen, die dem Gesetzgeber für die Angleichung der Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Renten und Ruhegehältern zur Verfügung stehende Zeit sei noch nicht abgelaufen.

    Zudem hatte das BVerfG bereits in seinem Beschluss in BVerfGE 86, 369 zum Ausdruck gebracht, dass die künftige Regelung die steuerliche Behandlung sämtlicher in Deutschland bestehender Formen der Alterssicherung --einschließlich der der selbständigen Berufe-- zum Gegenstand haben müsse.

  • BFH, 06.04.2016 - X R 2/15

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt

    Auch in seinem Beschluss vom 24. Juni 1992  1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369, BStBl II 1992, 774) sah das BVerfG zwar die dem Gesetzgeber für die Angleichung der Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Renten und Ruhegehältern zur Verfügung stehende Zeit als noch nicht abgelaufen an, da durch sein Zögern die verfassungsrechtlichen Fristen noch nicht überschritten worden seien.
  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    (1) Der Gesetzgeber hat den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im Rentenurteil in BVerfGE 105, 73 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 169).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

    (1) Der Gesetzgeber hat den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im Rentenurteil in BVerfGE 105, 73 konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 169).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2016 - 1 K 453/13

    Rentenbesteuerung nach dem DBA-Kanada 2001

  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvL 7/95

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von

  • BFH, 18.07.2013 - X B 242/12

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG - grundsätzliche Bedeutung

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung - Versorgungsbezüge - Ruhestandsbeamter -

  • BFH, 22.03.2006 - XI R 60/03

    Kein Versorgungsfreibetrag bei betrieblicher Versorgungsrente aus selbständiger

  • FG Münster, 18.10.1999 - 4 K 7821/97

    Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten als Bezüge aus früheren

  • BFH, 18.11.2009 - X R 45/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89

    Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit von Nebentätigkeitsvergütungen Beamter

  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 330/01

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Beamtenbesoldung

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1995 - 1 K 1819/94

    Einkommensteuer; Besteuerung von Beamtenpensionen

  • BFH, 12.03.2003 - X B 211/01

    Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989

  • BFH, 25.03.2003 - X B 212/01

    Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 2 A 10167/01

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Verminderung einer Versorgungsanpassung zum

  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer

  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.07.1995 - 5 K 1047/95
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 1 K 2361/94

    Einkommensteuer; Besteuerung von Beamtenpensionen

  • BFH, 23.06.2017 - X B 151/16

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG; Darlegungsanforderungen an eine

  • BFH, 05.06.2014 - X B 102/13

    Rentenbesteuerung und Nominalwertprinzip

  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit

  • BFH, 14.05.1998 - X R 38/93

    Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene

  • FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 72/04

    Einkommensteuer: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor

  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 4462/04

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

  • FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02

    § 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß

  • OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 2 UF 217/99

    VA, Unbilligkeit, Herabsetzung des Ausgleichsbetrags

  • BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
  • FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05

    Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite -

  • FG München, 10.11.1998 - 13 K 1298/97

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten;

  • FG Nürnberg, 14.09.2012 - 4 K 1006/10

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbesteuerung gesetzlicher und privater Renten

  • FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 730/98

    Einkommensteuerliche Behandlung einer Ausgleichszahlung zur Herstellung der

  • FG Düsseldorf, 20.08.1996 - 8 K 1180/95

    Versorgungsbezüge; Arbeitnehmer-Pauschbetrag; Sparerfreibetrag; Freibetrag; Land-

  • BVerfG, 21.07.1992 - 1 BvR 959/85

    Anforderungen an die Erfüllung verfassungsgerichtlicher Zeitvorgaben zur

  • FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01

    Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet

  • FG Hessen, 19.03.1996 - 3 K 5970/91

    Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Versteuerung einer

  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 106/05

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

  • FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3267/01

    Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit;

  • FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3268/01

    Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit;

  • FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98

    Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von

  • FG München, 18.04.1996 - 11 K 2072/93

    Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides von zusammenveranlagten Eheleuten

  • FG Köln, 29.09.2000 - 15 K 337/92

    Anspruch auf Einkommensteuerherabsetzung; Verfassungswidrigkeit einer Bemessung

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