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   BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92   

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BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92 (https://dejure.org/1995,1566)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - IX R 48/92 (https://dejure.org/1995,1566)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - IX R 48/92 (https://dejure.org/1995,1566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 386
  • BB 1996, 522
  • BB 1996, 623
  • DB 1996, 508
  • BStBl II 1996, 198
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.02.1987 - V R 116/86

    Rechtsmittelbelehrung - Verfahrensrevision - Revision - Frist

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
    Eine Rechtsmittelbelehrung ist u. a. dann unrichtig im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie nicht angibt, welches Rechtsmittel im konkreten Fall zulässig ist (Zwischenurteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Februar 1987 V R 116/86, BFHE 149, 120, BStBl II 1987, 438).

    Als Voraussetzung des § 55 Abs. 2 FGO genügt die abstrakte Möglichkeit, daß durch die unrichtige Rechtsmittelbelehrung ein Irrtum hervorgerufen werden kann (BFH in BFHE 149, 120, 121, BStBl II 1987, 438; Zwischenurteil vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, 109, BStBl II 1989, 1020).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
    Ebenso wie es dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten nicht entgegensteht, daß es letztlich zum Zufluß von Einnahmen nicht gekommen ist (sog. vergebliche Werbungskosten; vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 2. a), sind die Kosten für eine ursprünglich geplante Veräußerung nicht deshalb abziehbar, weil das Grundstück tatsächlich nicht veräußert, sondern weiter vermietet wird.
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
    Diese Aufwendungen stehen nicht - wie erforderlich - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Nutzung, sondern mit der - grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen - Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 18.07.1989 - VIII R 30/89

    Finanzgerichtsverfahren - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
    Als Voraussetzung des § 55 Abs. 2 FGO genügt die abstrakte Möglichkeit, daß durch die unrichtige Rechtsmittelbelehrung ein Irrtum hervorgerufen werden kann (BFH in BFHE 149, 120, 121, BStBl II 1987, 438; Zwischenurteil vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, 109, BStBl II 1989, 1020).
  • BFH, 02.12.1987 - V B 105/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
    Die Rechtsmittelbelehrung kann zwar auch alternative Ausführungen enthalten: Dann muß sich aber aus dem Zusammenhang mit den Entscheidungsgründen ergeben, welche der Alternativen zutrifft (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1987 V B 105/87, BFH/NV 1988, 787).
  • BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Aufwendungen keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
    Diese Aufwendungen stehen nicht - wie erforderlich - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Nutzung, sondern mit der - grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen - Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12

    Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen

    Sie stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit, die --nach dem gescheiterten Veräußerungsversuch-- offenbar weiterlief (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95

    Umwidmung eines Darlehens

    Im Zeitpunkt der Entstehung (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 468, 469, m. w. N.) standen die Aufwendungen und Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung und (noch) nicht mit der der einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen privaten Vermögenssphäre zuzurechnenden Veräußerung (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595; vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198, 199; in BFHE 175, 546, BStBl II 1995, 118, 119 zur Zurechnung von Erstattungsbeträgen von bei Vermietung und Verpachtung abgezogenen Werbungskosten als Einnahmen in dieser Einkunftsart).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 37/10

    Neue Rechtsmittelfrist bei Berichtigungsbeschluss nach unrichtiger

    Nennt eine Entscheidung --wie im Streitfall-- nicht das richtige Rechtsmittel, ist sie fehlerhaft, da in diesem Fall die verfahrensrechtliche Lage nicht zutreffend wiedergegeben wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 28/13

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der

    Nennt eine Entscheidung --wie im Streitfall-- nicht das richtige Rechtsmittel, ist sie fehlerhaft, da in diesem Fall die verfahrensrechtliche Lage nicht zutreffend wiedergegeben wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

    Da der Veräußerungserlös nicht der ESt unterliegt, können auch die in engem Zusammenhang mit der Veräußerung angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488; BStBl II 1990, 464;vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440; BStBl II 1990, 775 undvom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386; BStBl II 1996, 198).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12

    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als

    Ist auslösendes Moment für die Aufwendungen ausschließlich der Veräußerungsvorgang, stehen sie in keinerlei Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit, auch wenn diese nach einem gescheiterten Veräußerungsversuch weiterläuft (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl. II 1996, 198).
  • FG Hessen, 16.08.2011 - 9 K 71/10

    Kein Werbungkostenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer

    Auch dann sind die Aufwendungen objektiv und subjektiv durch die geplante Veräußerung veranlasst (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BStBl II 1996, 198).
  • BFH, 26.06.2000 - III B 29/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Zwar genügt als tatbestandliche Voraussetzung des § 55 Abs. 2 FGO die abstrakte Möglichkeit, dass durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung ein Irrtum hervorgerufen werden kann (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198, m.w.N.), jedoch hat dies auf die Wirksamkeit der Entscheidung des FG keinen Einfluss (Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 55 Rz. 27, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 20.02.2003 - 11 K 52/99

    Prozesskosten aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine zu vermietende

    Die Prozesskosten sind infolgedessen als Rückabwicklungskosten ohne Bezug zu einer Vermietung der Wohnung ähnlich wie Veräußerungskosten wegen fehlenden Werbungskostenzusammenhangs nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. April 1995 IX R 114/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 966, und das BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310 ; vgl. ferner das BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 198).
  • FG Niedersachsen, 03.11.1998 - IX 347/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kosten, die Folge eines gerichtlichen

    Diese Aufwendungen stehen nicht - wie erforderlich - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Nutzung, sondern mit der - grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen - Weg- bzw. Rückgabe eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775, und vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198).
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