Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18
BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Aufhebung des Weihnachtsfreibetrags und des Arbeitnehmerfreibetrags und der Erhöhung der Werbungskostenpauschale mit dem Gleichheitssatz; Pflicht des Einkommensteuergesetzgebers zur Gleichbehandlung der Steuerschuldner in den verschiedenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung von Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer- und Weihnachtsfreibetrag - Aufhebung verfassungsgemäß - Belastungsgleichheit durch i.d.R. monatliche Lohnsteuererhebung nur geringfügig berührt - Notwendige Gesamtwürdigung aller Vor- und Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufhebung das steuerrechtlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrages ist verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 1
  • NJW 1997, 2101
  • NVwZ 1997, 885 (Ls.)
  • WM 1997, 1308
  • BB 1997, 1241
  • BB 1997, 1391
  • DB 1997, 1447
  • BStBl II 1997, 518
  • BStBl II 1997, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (376)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Die systematische Unterscheidung von Einkunftsarten durch den Gesetzgeber kann für sich allein die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (BVerfGE 84, 348 (363)).

    Diese gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst weite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (BVerfGE 84, 348 (360); 87, 234 (255)).

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 82, 126 (151 f.); 84, 348 (359 f.)).

    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mitteln berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 108 (117); 84, 348 (364)).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gleichheitssatz ist um so strikter, je mehr eine Regelung den Einzelnen als Person betrifft (BVerfGE 82, 60 (89 f.); 87, 153 (170)), und um so offener für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden.

    Deshalb darf der Gesetzgeber, wie etwa bei der einkommensteuerlichen Verschonung des Existenzminimums (vgl. BVerfGE 87, 153 (169 ff.)), einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits für die Abziehbarkeit des existenzsichernden Aufwandes in einem gesetzlichen typisierten Existenzminimum anerkannt (BVerfGE 87, 153 (172)).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Für den Sachbereich des Steuerrechts fordert Art. 3 Abs. 1 GG die steuerliche Lastengleichheit in ihren Komponenten der Gleichheit der normativen Steuerpflicht und der Gleichheit bei deren Durchsetzung in der Steuererhebung (BVerfGE 84, 239 (271)).

    Die Steuererhebung hat den materiellen Steueranspruch möglichst wirksam gegenüber jedem Steuerpflichtigen durchzusetzen (BVerfGE 84, 239 (271)).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Jede gesetzliche Regelung muß verallgemeinern (BVerfGE 82, 126 (151)).

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 82, 126 (151 f.); 84, 348 (359 f.)).

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 (167); 29, 221 (237); 84, 348 (362)).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Diese gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst weite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (BVerfGE 84, 348 (360); 87, 234 (255)).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 (167); 29, 221 (237); 84, 348 (362)).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Dabei ist auch die Regelung des § 9a EStG zu berücksichtigen, der zwar einen reinen Werbungskostenpauschbetrag gewährt (BFH, BStBl II 1992, S. 752) und deshalb nicht geeignet ist, den Wegfall von Arbeitnehmer- und Weihnachtsfreibetrag zu kompensieren, jedoch in eine Gesamtwürdigung der Lohnbesteuerung einzubeziehen ist.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 (185 f.)).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mitteln berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 108 (117); 84, 348 (364)).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Die größere Offenheit des Gleichheitssatzes für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ), und die grundsätzliche Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung und Vereinfachung rechtfertigen es nicht, auf komplizierte und streitanfällige Tatbestandsvoraussetzungen in einer Weise zu verzichten, dass die verbleibenden Tatbestandsvoraussetzungen den typischen Fall nicht mehr realitätsgerecht abbilden.
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Trotz der größeren Offenheit des Gleichheitssatzes für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ; 145, 106 ), und der grundsätzlichen Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung und Vereinfachung bei missbräuchlichen Gestaltungen genügt dieses Missbrauchspotenzial nicht, um die vorliegende Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Diese Grenze wird überschritten, wo die Typisierung in derart vielen Konstellationen zu einer Ungleichbehandlung führt, dass das Ziel, komplizierte Lebenssachverhalte übersichtlicher und verständlicher zu machen, um so den jeweiligen Belastungs- oder Begünstigungsgrund zu verdeutlichen und in das Bewusstsein zu rücken (vgl. BVerfGE 96, 1 ), nicht mehr erreicht werden kann und deshalb die Hinnahme der ungleich behandelten Einzelfälle nicht mehr trägt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht