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   BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02   

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https://dejure.org/2003,647
BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02 (https://dejure.org/2003,647)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2003 - VI R 27/02 (https://dejure.org/2003,647)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - VI R 27/02 (https://dejure.org/2003,647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszimmer ? Mittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung; Gleichzeitige Nutzung als Archiv; Qualitativer Schwerpunkt beruflicher Betätigung; Abgrenzung zu Tätigkeiten im Außendienst; Berücksichtigung freier Tätigkeiten; ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Mittelpunkt der Betätigung
    Besonderheiten zur Bestimmung der qualitativen Schwerpunkttätigkeit
    Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6b S 3, EStG § 9 Abs 5
    Arbeitszimmer; Betriebstätte; Nichtselbständige Tätigkeit; Selbständige Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 88
  • NJW 2004, 703
  • NZM 2004, 270
  • BB 2004, 256
  • DB 2004, 358
  • BStBl II 2004, 771
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 3/12

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. zur Begründung im Einzelnen sowie zu den gebildeten Fallgruppen BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Dieser Mittelpunkt ist nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, unter II.A.2.b der Entscheidungsgründe, m.w.N.; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

    Halbsatz EStG für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

    Dabei ist abzustellen auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

  • FG Münster, 18.03.2015 - 11 K 829/14

    Aufwendungen für die Modernisierung eines Badezimmers gehören anteilig zu den

    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (BFH-Urteile vom 13.10.2003 VI R 27/02, BFHE 2 104, 88, BStBl. II 2004, 771; vom 11.11.2014 VIII R 3/12, Juris).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, kann auch dann den Betätigungsmittelpunkt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 2. Halbsatz EStG bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. zur Begründung im Einzelnen sowie zu den gebildeten Fallgruppen: BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

  • BFH, 16.07.2014 - X R 49/11

    Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten - Mittelpunkt der gesamten

    Die Gewichtung dieser einzelnen Indizien ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen und obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsachengericht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl II 2004, 68; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212, und vom 9. August 2011 VIII R 5/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2012, R752).

    Abzustellen ist dabei auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (i.E. BFH-Urteil in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

  • BFH, 09.06.2015 - VIII R 8/13

    Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im

    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (Senatsurteil in BFHE 248, 10, BStBl II 2015, 382, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12

    Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:

    Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, ist nicht auf eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Betätigung abzustellen; vielmehr sind alle Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit zu erfassen (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.2003, VI R 27/02, BStBl. 2004, 771).

    Abzustellen ist dabei auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.2003, VI R 27/02, a.a.O.).

  • FG Hessen, 08.09.2004 - 8 K 1112/00

    Arbeitszimmer einer Fachjournalistin als Mittelpunkt der Tätigkeit

    Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche oder berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus oder umfasst eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit mehrere unterschiedliche Aufgabenbereiche, so sind nach der Rechtsprechung des BFH alle Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFH/NV 2004, 398 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).

    Abzustellen ist dabei auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, a. a. O.; ebenso: Schmidt/Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 23. Auflage 2004, § 4 Randnummer 596 mit weiteren Nachweisen; vgl. hierzu auch BMF-Schreiben vom 7. Januar 2004 IV A 6 - S 2145 - 71/03, BStBl I 2004, 143 ff. unter 4.8, wobei der BMF - im Unterschied zum BFH - auf eine Einzelbetrachtung abstellt).

    Es lagen weder eine für ein häusliches Arbeitszimmer atypische Nutzung noch eine atypische Ausstattung vor (vgl. hierzu im Einzelnen u. a. BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFH/NV 2004, 568; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, a. a. O.; vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFH/NV 2003, 859 und vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    d) Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse bildete das häusliche Arbeitszimmer mithin den qualitativen Mittelpunkt der Gesamttätigkeit der Klägerin im Streitjahr 1996, weshalb sie auch in besonderem Maße auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen war (vgl. hierzu auch für den Fall eines Revisors BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, a. a. O. und für den Fall eines Praxis-Consultant BFH-Urteil vom 29. April 2003 VI R 78/02, BFH/NV 2003, 1117).

  • FG Münster, 05.07.2010 - 15 K 4254/06

    Kriterien für den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen

    Danach ist der jeweilige Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zu bestimmen (BFH, Beschluss vom 24.06.2009 VIII B 134/08, juris; Urteile vom 14.12.2004 XI R 13/04, BStBl II 2005, 344; vom 13.10.2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771 und vom 23.09.1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).

    Maßgeblich ist vielmehr die "gesamte betriebliche und berufliche" Betätigung des betreffenden Steuerpflichtigen, so dass sich auch in diesem Sinne eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Betätigungen verbietet; denn es geht gerade darum, alle Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit zu erfassen (vgl. BFH, Urteile vom 13.10.2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771 und vom 21.02.2003 VI R 14/02, BFH/NV 2003, 855).

    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. BFH, Urteile vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 und vom 13.10.2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771).

    Abzustellen ist dabei auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 13.10.2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04

    Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur

    Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02 BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 103/01

    Häusliches Arbeitszimmer: Erziehungsurlaub

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 2045/09

    Häusliches Arbeitszimmer bei Hochschullehrer

  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 5/09

    Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1726/10

    Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im

  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein

  • BFH, 17.06.2004 - IV R 33/02

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten

  • BFH, 13.03.2007 - VI B 96/06

    Häusliches Arbeitszimmer; Erwerbsmittelpunkt

  • FG Hessen, 31.03.2005 - 12 K 1745/03

    Arbeitszimmer; Landesposaunenwart; evangelische Kirche; häusliches Arbeitszimmer;

  • FG Köln, 25.10.2017 - 3 K 3798/12

    Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer eines Bühnen- und Kostümbildners

  • FG Hamburg, 06.06.2006 - 8 K 66/06

    Zur Definition des häuslichen Arbeitszimmers nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

  • BFH, 19.08.2005 - VI B 39/05

    Häusliches Arbeitszimmer - Archivraum

  • BFH, 09.03.2009 - IX B 186/08

    Häusliches Arbeitszimmer - rechtliches Gehör - Sitzungsprotokoll - Sachaufklärung

  • BFH, 19.12.2007 - VIII B 84/07

    Zweiter Rechtsgang: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die

  • BFH, 24.06.2009 - VIII B 134/08

    Abzugsbeschränkungen für Arbeitszimmeraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • FG Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 7 K 194/03

    Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher

  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 46/04

    Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheimes und

  • FG Niedersachsen, 29.10.2009 - 1 K 168/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer;

  • FG Berlin, 27.06.2005 - 8 K 6614/02

    Innendiensttätigkeit eines Versicherungsmaklers als prägender Teil seiner

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05

    Häusliches Arbeitszimmers eines Rechtsanwalts im Nebenberuf mit Einkünften aus

  • FG Münster, 22.02.2011 - 1 K 3351/08

    Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei einem Lehrer und

  • FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06

    Kellerraum eines Bildberichterstatters als häusliches Arbeitszimmer

  • FG München, 27.04.2010 - 13 K 4285/07

    (Arbeitszimmer der Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes als Mittelpunkt der

  • FG München, 13.12.2006 - 1 K 4264/05

    Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben in

  • FG München, 25.10.2005 - 6 K 1893/03

    Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Musikers

  • FG Hamburg, 06.09.2005 - II 477/03

    Kellerraum in einem mit dem Lebensgefährten bewohnten Einfamilienhaus ist

  • FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 8/05

    Mietzahlungen an die Ehefrau als berücksichtigungsfähige Werbungskosten für ein

  • FG Sachsen, 24.03.2004 - 1 K 700/04

    Häusliche Arbeits- und Probenräume eines freiberuflich und nichtselbständig

  • FG Hamburg, 25.10.2004 - III 472/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Tätigkeiten

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