Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2009 - X R 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,817
BFH, 24.06.2009 - X R 8/08 (https://dejure.org/2009,817)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - X R 8/08 (https://dejure.org/2009,817)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - X R 8/08 (https://dejure.org/2009,817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG §§ 7i, 10f; EigZulG § 9

  • openjur.de

    Neubau im bautechnischen Sinn als Denkmal; Bescheinigung der Denkmalbehörde als Grundlagenbescheid; Auslegung und Bindungswirkung der Bescheinigung; Neubau-Grundförderung nach § 9 Abs. 2 EigZulG neben Abzugsbetrag nach §§ 10f, 7i EStG

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 7h; ; EStG § 7i Abs. 2; ; EStG § 10f Abs. 1 S. 1; ; EStG § 10f Abs. 1 S. 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Neubau im bautechnischen Sinne als Denkmal im steuerrechtlichen Sinn; Tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs

  • datenbank.nwb.de

    Neubau im bautechnischen Sinn als Denkmal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neubau kann Denkmal sein!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderausgabenabzug neben der Eigenheimzulage für Sanierungsmaßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmal ? Bindungswirkung einer unbeschränkten Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Denkmalförderung für einen Neubau

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Neubau als Denkmal

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neubau im bautechnischen Sinne als Denkmal im steuerrechtlichen Sinn; Tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 488 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    2-fache steuerrechtliche Förderung: Neubauten als "Denkmäler"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerrechtliche Förderung als Denkmal

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Denkmalschutzrecht: Baudenkmäler: Neubau als Förderobjekt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Denkmalförderung für ein als Neubau anzusehendes Gebäude

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Steuervergünstigung für Ihr eigengenutztes Baudenkmal

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden - Anspruch auf erhöhte Absetzungen besteht nur mit Bescheinigung des Denkmalamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 171 Abs. 10; EStG § 10f Abs. 1 § 7i
    Bescheinigung, Denkmalschutz, Bindung, Neubau

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhaltung eines Denkmals kann Neubau im Sinne des Einkommensteuergesetzes sein! (IBR 2009, 612)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Änderung von Steuerbescheiden nach § 175 AO
    Korrektur von Steuerbescheiden als Folgebescheide (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)
    Grundlagenbescheid
    Andere Verwaltungsakte mit Bindungswirkung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10f Abs 1, EStG § 7i, AO § 171 Abs 10
    Bescheinigung; Bindung; Denkmalschutz; Neubau

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 431
  • NJW 2009, 3392
  • NZM 2009, 793
  • DB 2009, 2244
  • BStBl II 2009, 960
  • BauR 2009, 1637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Auch wenn es sich bautechnisch um einen Neubau handele, entfalte die Bescheinigung des Landesamts für Denkmalpflege als Grundlagenbescheid Bindungswirkung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).

    Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale der steuerrechtlichen Vorschrift haben die Finanzbehörden hingegen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92, BFHE 181, 312, BStBl II 1997, 176; in BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).

    Erfasst die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, so ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörden unterlaufen werden könnte (BFH-Urteil in BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912; vgl. auch das zu § 7h EStG ergangene BFH-Urteil vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl II 2003, 910).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Im Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02 (BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711) hat der erkennende Senat herausgearbeitet, dass die Frage, wie weit die Bindungswirkung der von der Denkmalschutzbehörde erteilten Bescheinigung im Einzelfall reicht, d.h. welche Sachverhaltselemente einer denkmalschutzrechtlichen Beurteilung unterzogen werden, vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung abhängt.

    Indes fehlt im Streitfall --anders als in den Verfahren in BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711 und in BFH/NV 2009, 14-- ein entsprechender einschränkender Hinweis in der Bescheinigung.

  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Auch in der Entscheidung vom 2. September 2008 X R 7/07 (BFH/NV 2009, 14) zum Abzugbetrag nach § 10f i.V.m. § 7h EStG kam der Senat zu der Erkenntnis, dass sich die von der Gemeindebehörde getroffene verbindliche Feststellung nicht auf die Frage bezog, ob das Eigenheim der Kläger ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau im steuerrechtlichen Sinn war.

    Indes fehlt im Streitfall --anders als in den Verfahren in BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711 und in BFH/NV 2009, 14-- ein entsprechender einschränkender Hinweis in der Bescheinigung.

  • FG Hessen, 17.12.2007 - 1 K 3187/07

    Begünstigte Herstellungskosten nach § 10f EStG - Ausmaß der Bindungswirkung der

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 786 veröffentlichtem Urteil ab.
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 47/92

    Zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale der steuerrechtlichen Vorschrift haben die Finanzbehörden hingegen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92, BFHE 181, 312, BStBl II 1997, 176; in BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Im Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 6/01 (BFHE 206, 266, BStBl II 2004, 783) hatte der BFH die Frage offengelassen, ob in der Geltendmachung zweier Abschreibungspräferenzen, die einander materiell-rechtlich ausschließen (degressive Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 EStG, die nur für Neubauten in Anspruch genommen werden konnte, neben erhöhten Absetzungen für Baudenkmäler nach § 7i EStG), ein Verstoß gegen Treu und Glauben zu sehen sein könnte, wenn die Finanzbehörde aufgrund des Vorliegens eines vom Steuerpflichtigen erwirkten Grundlagenbescheids daran gehindert ist, für eine dieser Sonderbestimmungen das die Alternativität begründende Tatbestandsmerkmal zu überprüfen.
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 72/00

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Der Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes sind nicht nach § 7i EStG begünstigt, weil es gerade um die Erhaltung des bestehenden Denkmals geht (BFH-Urteil vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl II 2003, 916).
  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
    Erfasst die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, so ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörden unterlaufen werden könnte (BFH-Urteil in BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912; vgl. auch das zu § 7h EStG ergangene BFH-Urteil vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl II 2003, 910).
  • FG Thüringen, 20.06.2012 - 4 K 953/10

    Keine Förderung nach § 7h EStG im Gegensatz zu § 7i EStG für steuerrechtlichen

    Nach Ergehen der Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.06.2009 X R 8/08 und vom 02.09.2008 X R 7/07, zur Bindungswirkung von Bescheinigungen nach §§ 7h, 7i und 10f EStG wurden die zwischenzeitlich ruhenden Einspruchsverfahren wieder aufgenommen und die Einsprüche gegen die streitigen Einkommensteuerbescheide 2004-2006 mit Einspruchsentscheidungen vom 29. September 2010 als unbegründet zurückgewiesen.

    Auch aus der Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 X R 8/08 lasse sich kein Abzug ableiten.

    Diesbezüglich verwiesen sie auf das bereits im Einspruchsverfahren dem Beklagten vorgelegte Urteil des BFH vom 24.06.2009 X R 8/08, in welchem der BFH eine tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs vorgenommen habe.

    In der genannten Entscheidung vom 24.06.2009 (X R 8/08) habe der BFH zu § 7i EStG ausgeführt, dass der Zweck der Vorschrift, kulturhistorisch wertvolle Gebäude zu erhalten und zu modernisieren, die Auslegung rechtfertige, dass Herstellungskosten, die zur Erhaltung eines Gebäudes im Sinne des § 7 i EStG erforderlich seien, auch dann vorlägen, wenn nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen (z. B. bei Erneuerung tragender Teile) von einem Neubau in bautechnischer Sicht auszugehen sei.

    Ebenso wie dies der BFH in seiner Entscheidung vom 24.06.2009, X R 8/08, für § 7i EStG entschieden habe, würde auch im Rahmen des § 7h EStG die weite Ausdehnung des steuerrechtlichen Begriffs des Neubaus gerade eine gegenteilige Wirkung haben, da die Begünstigung dann versagt werden müsse, obwohl durch die Baumaßnahme ein wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen öden städtebaulichen Bedeutung erhaltenswertes Gebäude erhalten werde.

    Auch die von den Klägern begehrte analoge Anwendung der Rechtsprechung zu der Anwendung der Regelung in § 7i EStG bezüglich der Förderung von Baudenkmälern (Urteil des BFH vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 980) führt vorliegend nicht zum Erfolg der Klage.

  • BFH, 14.05.2014 - X R 7/12

    Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides vor

    Der Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, auf deren Gültigkeit weitgehend gebaut werden könne, werde im Funktionsgebilde des § 7i EStG eine überragende Bedeutung beigemessen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960).

    Bei der Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG handelt es sich um einen Grundlagenbescheid, dessen verbindliche Feststellungen sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken, nämlich die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, sowie darauf, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (ständige BFH-Rechtsprechung, s. z.B. Urteil in BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960, unter II.3.a, m.w.N.).

    Das zeigt eindrücklich der im Streitfall relevante Grundlagenbescheid nach § 7i Abs. 2 EStG, dessen verbindliche Feststellungen sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken, nämlich die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, sowie darauf, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960, unter II.3.a).

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09

    Verhältnis des Sonderausgabenabzugs gem. § 10f EStG zur Eigenheimzulage: Keine

    Diesbezüglich sei die Entscheidung des BFH vom 24. Juni 2009 IX R 8/08, BStBl II 2009, 960 einschlägig.

    Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher Förderungsmöglichkeiten für dieselbe Baumaßnahme (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960).

    Diese Wahlmöglichkeit entfällt allerdings, soweit die Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen worden sind (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 mit weiteren Nachw.).

    Er umfasst nur den Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes, nicht jedoch einen steuerrechtlichen Neubau im bloß bautechnischen Sinn (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960).

    Allerdings sind der Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes nicht nach § 7i EStG begünstigt, weil es gerade um die Erhaltung des bestehenden Denkmals geht (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; vgl. auch BFH-Urteil vom 14.1.2003 IX R 72/00).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der entsprechende Hinweis in der Bescheinigung gefehlt hätte (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960).

  • BFH, 22.10.2014 - X R 15/13

    Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG

    Ihre nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage begründeten die Kläger unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08 (BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960) vor allem damit, dass der Normzweck des § 7h EStG mit dem des § 7i EStG vergleichbar sei.
  • BFH, 19.02.2019 - X R 17/18

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die in § 7i Abs. 2 EStG genannte Bescheinigung der Denkmalbehörde in Bezug auf die in diesem Absatz genannten Voraussetzungen der Steuervergünstigung als Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerfestsetzung anzusehen (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960, unter II.3.a; ebenso zur insoweit gleichlautenden Vorgängerregelung des § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV-- BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92, BFHE 181, 312, BStBl II 1997, 176, und vom 5. November 1996 IX R 42/94, BFHE 181, 482, BStBl II 1997, 244).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Jedenfalls habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit zur Denkmalabschreibung des § 7i EStG ergangenem Urteil vom 24. Juni 2009 (X R 8/08, BStBl II 2009, 960) entschieden, dass ein nicht zur Sonderabschreibung berechtigender Neubau nur dann vorliege, wenn ein neuer Baukörper i.S. einer neuen Gebäudehülle errichtet werde.

    Das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 (X R 8/08) sei vorliegend nicht einschlägig, da in dem dort entschiedenen Fall ein einschränkender Hinweis in der Bescheinigung gefehlt habe.

    dd) Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09, Haufe-Index 2315397) ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Die im Anwendungsbereich des § 7i EStG erfolgte tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs erfolgte speziell im Hinblick auf die Bedeutung des Denkmalschutzes (vgl. BFH in BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960, unter 4. der Entscheidungsgründe).

    Unter dieses eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde fällt damit auch die Beurteilung, ob durch die Baumaßnahme ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau bzw. bautechnisch neues Gebäude entstanden ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155; a.A. Beck, DStR 2009, 1712).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Jedenfalls habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem zur Denkmalabschreibung des § 7i EStG ergangenem Urteil vom 24. Juni 2009 (X R 8/08, BStBl II 2009, 960) entschieden, dass ein nicht zur Sonderabschreibung berechtigender Neubau nur dann vorliege, wenn ein neuer Baukörper i.S. einer neuen Gebäudehülle errichtet werde.

    Das von den Klägern angeführte BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 (X R 8/08) sei vorliegend nicht einschlägig, da in dem dort entschiedenen Fall ein einschränkender Hinweis in der Bescheinigung gefehlt habe.

    dd) Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09, Haufe-Index 23...397) ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Die im Anwendungsbereich des § 7i EStG erfolgte tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs erfolgte speziell im Hinblick auf die Bedeutung des Denkmalschutzes (vgl. BFH in BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960, unter 4. der Entscheidungsgründe).

    Unter dieses eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde fällt damit auch die Beurteilung, ob durch die Baumaßnahme ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau bzw. bautechnisch neues Gebäude entstanden ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155; a.A. Beck, DStR 2009, 1412).

  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes

    Ein "Abstimmen" i.S.v. § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG erfordert eine einverständliche, bei Bedarf ins Detail gehende Festlegung der zu bescheinigenden Einzelmaßnahmen nach Art, Umfang und fachgerechter Ausführung (wie BFH, Urteil vom 24. Juni 2009 - X R 8.08 - DStR 2009, 1745 = juris Rn. 22).

    "Abstimmen" bedeutet dabei - ausgehend von der Wortbedeutung - eine einverständliche, bei Bedarf hinsichtlich Art, Umfang und fachgerechter Ausführung ins Detail gehende Festlegung der durchzuführenden Baumaßnahmen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2009 - X R 8.08 - DStR 2009, 1745 = juris Rn. 22; Franzmeyer-Werbe, DStZ 2001, 507).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    dd) Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09, Haufe-Index 2315397) ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Die im Anwendungsbereich des § 7i EStG erfolgte tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs erfolgte speziell im Hinblick auf die Bedeutung des Denkmalschutzes (vgl. BFH in BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960, unter 4. der Entscheidungsgründe).

    Unter dieses eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde fällt damit auch die Beurteilung, ob durch die Baumaßnahme ein modernisiertes bzw. instandgesetztes Gebäude oder ein Neubau bzw. bautechnisch neues Gebäude entstanden ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155; a.A. Beck, DStR 2009, 1412).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2023 - 8 A 10053/23

    Abstimmen; Abstimmung; Aufwand; Baudenkmal; Bauherr; Baußmaßnahme; Benehmen;

    ' "Abstimmen" bedeutet dabei - ausgehend von der Wortbedeutung - eine einverständliche, bei Bedarf hinsichtlich Art, Umfang und fachgerechter Ausführung ins Detail gehende Festlegung der durchzuführenden Baumaßnahmen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2009 - X R 8/08 - DStR 2009, 1745 = juris Rn. 22; Franzmeyer-Werbe, DStZ 2001, 507).

    In gleicher Richtung hat auch der Bundesfinanzhof (im Urteil vom 24. Juni 2009 - X R 8/08 -, juris Rn. 22) ausgeführt, dass die Baumaßnahmen dann mit der Denkmal(-fach-)behörde abgestimmt sind, wenn sie einverständlich und bei Bedarf detailliert hinsichtlich Art, Umfang und fachgerechter Ausführung festgelegt waren (vgl. ebenso Franzmeyer-Werbe, DStZ 2001, 507; Schmidt, EStG, 42. Aufl. 2023, Rn. 10, Schießl, in: Brandis/Heuermann, Ertragssteuerrecht, Werkstand 165. EL Dezember 2022, § 7i EStG Rn. 23 ff.; Pfirrmann, in: Kirchhof/Seer, EStG, 22 Aufl. 2023, Rn. 2 a.E.; Handzik, in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, 155. Erg.-Lfg.

    Im Übrigen ist nach der ständigen Rechtsprechung auch der Finanzgerichte (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2009 - X R 8/08 - juris Rn. 22, unter Hinweis auf § 10f Abs. 1 Satz 1 HS.

    Auch bei ihren weiteren Einwendungen berücksichtigt die Klägerin nicht die Anforderungen des § 7i EStG, wie sie bereits vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 24. Juni 2009, a.a.O.) festgestellt wurden.

  • BFH, 20.07.2010 - X B 70/10

    Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/21

    Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

  • BFH, 22.12.2011 - III R 37/09

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten

  • BFH, 06.10.2016 - IX B 81/16

    Aussetzung des Verfahrens - Bescheinigung über Modernisierungs- und

  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08

    Keine Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung für Steuerbegünstigung nach

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18

    Denkmal; Bescheinigungsverfahren; Dachausbau; Aufzug; Eigentumswohnung;

  • BFH, 28.07.2021 - IX R 8/19

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2

  • FG Sachsen, 03.09.2015 - 6 K 1537/13

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für die Höhe der

  • BFH, 20.08.2014 - X R 17/13

    Sonderausgabenzug von Schulgeld bei einem an einer englischen Privatschule

  • OVG Sachsen, 28.02.2019 - 1 A 292/17

    Baudenkmal; Eigentumswohnung; Grundlagenbescheid; Bescheinigungsverfahren;

  • OVG Sachsen, 17.09.2020 - 1 A 173/18

    Denkmal; Eigentumswohnung; erhöhte Absetzungen; Aufteilung auf

  • FG Sachsen, 30.06.2015 - 8 V 1125/13

    Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden bis zum Abschluss des

  • FG Sachsen, 01.08.2018 - 6 K 282/18

    Erforderlichkeit von Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes

  • FG Nürnberg, 26.09.2012 - 3 K 723/12

    Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren: Schätzung des Sanierungsaufwands für ein

  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 15 B 15.1377

    Verfahrenseinstellung nach Erledigungserklärungen beider Parteien nach Antrag auf

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 11194/13

    Keine Begünstigung einer auf die Altbausubstanz nachträglich aufgesetzten

  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06

    Keine Steuerbegünstigung von Sanierungsaufwand nach den §§ 7h und 10f EStG in

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 19.213

    Abstimmung einer Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege

  • VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 3 K 15.00799

    Grundlagenbescheinigung für erhöhte steuerliche Absetzung der Kosten von

  • FG Sachsen, 12.09.2019 - 4 K 1576/16

    Aufteilung der Funktionsträgergebühren des Bauträgers bei Erwerb einer noch vom

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08

    Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 1 A 625/19

    Baudenkmal; erhöhte Absetzungen; Herstellungskosten; Aufwendungen;

  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18

    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f i.V.m. § 7i EStG für ein zum deutschen

  • FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 42/12

    Ansatz eines geschätzten Steuerabzugsbetrags für eine eigengenutzte Wohnung in

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

  • FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09

    Verpflichtung des FA zur Schätzung des Steuerabzugsbetrags nach § 10f EStG bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 12 K 15162/14

    Kein Anspruch auf Abschreibung nach § 7h EStG bzw. auf Steuervergünstigung nach §

  • FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Sanierungsaufwands für ein

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 LA 4/19

    Absetzungen; Abstimmung; Baudenkmal; Baumaßnahme; Bescheinigung; Denkmal;

  • FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1416/11

    Ansatz eines geschätzten Steuerabzugsbetrags nach § 10f EStG für eine

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - 2 K 5606/08

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG bei

  • VG München, 08.11.2010 - M 8 K 09.4231

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern; Bescheinigungsfähigkeit von Herd und Spüle

  • SG München, 05.04.2011 - S 5 AL 119/07

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht