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   BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09   

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https://dejure.org/2009,381
BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09 (https://dejure.org/2009,381)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - VI R 7/09 (https://dejure.org/2009,381)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - VI R 7/09 (https://dejure.org/2009,381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 33
    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • openjur.de

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen; Beweis eines fehlenden Gegenwerts für behinderungsbedingten Aufwand durch Sachverständigengutachten; Sofortabzug der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses; Abgeltungswirkung des ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen - Gegenwert

  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 33b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; EStG § 33b
    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behinderungsbedingte Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Schlaganfall gehbehindert - Steuerzahler kann Umbau des Hauses als außergewöhnliche Belastung geltend machen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingter Hausumbau als außergewöhnliche Belastung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Positives Urteil für Behinderte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen gelten als außergewöhnliche Belastungen - Durch Aufwendungen etwaig erlangter Gegenwert darf außer Betracht bleiben

Besprechungen u.ä. (3)

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug von Kosten für behinderungsbedingten Umbau bei Eigenheim

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Treppenlift von der Steuer absetzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Behindertengerechter Hausumbau kann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein! (IMR 2010, 1029)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33
    Außergewöhnliche Belastung; Einfamilienhaus; Gegenwert; Rollstuhl; Umbau; Zwangsläufigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 536
  • NJW 2010, 1103
  • FamRZ 2010, 295
  • BStBl II 2010, 280
  • BauR 2010, 511
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).

    Der Senat vermag der im Beschluss des BFH in BFH/NV 2004, 1252 (m.w.N.) vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach der Beweis, ob der Steuerpflichtige einen Gegenwert für seine behinderungsbedingten Aufwendungen erhält oder ob es sich dabei um verlorenen Aufwand handelt, grundsätzlich nicht durch ein Sachverständigengutachten geführt werden kann.

  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85

    Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach §

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur laufende und typische Mehraufwendungen des Behinderten ab, so dass "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags erfasst werden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1965 VI 297/65 U, BFHE 84, 574, BStBl III 1966, 208, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Urteil des BFH, das die Vorinstanz herangezogen hat und das den Bau eines behindertengerechten Einfamilienhauses betraf (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).
  • BFH, 17.12.1965 - VI 297/65 U

    Geltendmachung von anteiligen Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur laufende und typische Mehraufwendungen des Behinderten ab, so dass "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags erfasst werden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1965 VI 297/65 U, BFHE 84, 574, BStBl III 1966, 208, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 97/06

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Nach Auffassung des erkennenden Senats gilt dies insbesondere auch für die streitbefangenen Umbaukosten, die nicht anders zu behandeln sind, als die Aufwendungen für den Treppenlift eines Querschnittsgelähmten (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 III R 97/06, BFH/NV 2009, 728).
  • BFH, 27.11.1959 - VI 62/59
    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Im Streitfall jedenfalls stehen die behinderungsbedingten Aufwendungen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (Senatsurteil vom 27. November 1959 VI 62/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 109).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 16/10

    Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

    Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).

    Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).

    Dies gilt erst recht für den Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG, der nur die durch die Pflege einer Person veranlassten Aufwendungen erfasst (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).

    Aufwendungen infolge Körperbehinderung waren ebenso wie Krankheitskosten von jeher ein Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen (Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).

    Auch ist ein Gegenwert, der allein auf der möglichen Nutzung der Umbauten durch nichtbehinderte Familienangehörige beruhen soll, kein realer Gegenwert und mithin ungeeignet, ein Abzugsverbot für zwangsläufig erwachsene und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Aufwendungen zu begründen (Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15

    Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Eine Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 7 EStG, § 82b EStDV oder § 10d EStG nahelegen würde, liegt nicht vor (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, zu § 7 EStG).

    An Anhaltspunkten für das Vorliegen von atypischen Besonderheiten, die ausnahmsweise eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO; vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl 2010, 280) rechtfertigen, fehlt es im Streitfall.

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 20/12

    Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche

    Entsprechend sind auch krankheitsbedingte Unterbringungskosten in einer dafür vorgesehenen Einrichtung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen (z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; vom 15. April 2010 VI R 51/09, BFHE 229, 206, BStBl II 2010, 794; vom 9. Dezember 2010 VI R 14/09, BFHE 232, 343, BStBl II 2011, 1011; vom 5. Oktober 2011 VI R 88/10, BFH/NV 2012, 35), und zwar unabhängig davon, ob neben dem Pauschalentgelt gesondert Pflegekosten in Rechnung gestellt werden (Senatsurteile vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158, BStBl II 2011, 1010; in BFHE 232, 343, BStBl II 2011, 1011).
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