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   BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09   

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https://dejure.org/2010,120
BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09 (https://dejure.org/2010,120)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2010 - IX B 227/09 (https://dejure.org/2010,120)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2010 - IX B 227/09 (https://dejure.org/2010,120)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    EStG 2002 § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 4; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • openjur.de

    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 40, EStG § 3c Abs 2 S 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • Bundesfinanzhof

    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 40 EStG 2002, § 3c Abs 2 S 1 EStG 2002, § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Betriebs-Berater

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • rewis.io

    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • ra.de
  • rewis.io

    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Existenzgründung: Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit eines Erwerbsaufwandes im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei fehlenden Einkünften durch die Beteiligung; Fehlende Einnahmen i.S.d. Steuergesetzes als dem Halbabzugsverbot unterliegend

  • datenbank.nwb.de

    Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust bei fehlenden Einnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust - BFH begegnet erneutem Nichtanwendungserlass

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit eines Erwerbsaufwandes im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei fehlenden Einkünften durch die Beteiligung; Fehlende Einnahmen i.S.d. Steuergesetzes als dem Halbabzugsverbot unterliegend

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    BFH widerspricht Nichtanwendungserlass

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust - BFH begegnet erneutem Nichtanwendungserlass

  • ebnerstolz.de (Pressemitteilung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust entgegen Verwaltungsmeinung nicht anzuwenden

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 177
  • BFHE 229, 177
  • BB 2010, 1068
  • DB 2010, 985
  • BStBl II 2010, 627
  • NZG 2010, 677
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat.

    Deshalb verlässt die Beschwerdebegründung, nach der es nicht entscheidend sein könne, ob Einnahmen letztlich tatsächlich angefallen sind, den gesetzlichen Rahmen, wie er sich aus dem Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, der Entwurfsbegründung (vgl. BTDrucks 14/2683, S. 113 zu Nr. 3 --§ 3c--) und dem Zweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, unter II.2. a.E.), ergibt.

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
    Der BFH hat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09 (BFH/NV 2010, 399) bestätigt.
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
    cc) Wenn es FA und BMF (a.a.O.) in diesem Kontext für unerheblich ansehen, ob auf der   Ertragsebene   aus der Beteiligung Einnahmen (Gewinnausschüttungen) zugeflossen sind und damit implizit nur auf "Gewinne oder Verluste" auf der Vermögensebene abstellen wollen, so entspricht diese Aussage nicht der gesetzgeberischen Prämisse des Halbeinkünfteverfahrens, in typisierender Betrachtung Veräußerungsgewinn und Gewinnausschüttung gleich zu stellen (grundlegend BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
    Der dem objektiven Tatbestand der Steuernorm zuordenbare wirtschaftliche Zusammenhang hat entgegen der Auffassung des FA nichts mit der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen zu tun, die gegeben sein kann, auch wenn letztlich keine Einnahmen anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
    b) Die in der Beschwerdebegründung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) vorgebrachten Gründe sind bereits vom BFH berücksichtigt worden und rechtfertigen es nicht, sich erneut mit der Sache in einem Fall zu befassen, in dem das Finanzgericht (FG) für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindend festgestellt hat, dass der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) aufgrund ihrer Beteiligung keine Einnahmen zugegangen sind (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit Nichtanwendungserlassen auch BFH-Beschluss vom 8. November 2007 IV B 171/06, BFHE 220, 1, BStBl II 2008, 380).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
    So stellt das Gesetz in § 3 Nr. 40 Buchst. c Satz 2 i.V.m. Satz 1 EStG die Hälfte des gemeinen Werts (der nach § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG als Veräußerungspreis und damit als Einnahme anzusehen ist) und nicht etwa den Gewinn (wie in § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes) steuerfrei und zieht umgekehrt in § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG die damit (also mit den Einnahmen) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden --im Einzelnen aufgeführten-- Aufwendungen (z.B. Anschaffungskosten) folgerichtig ebenfalls nur zur Hälfte ab (siehe dazu grundlegend BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    In seinen Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit des Abzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG (vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, und vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) hat der IX. Senat auch auf den Zweck des Abzugsverbots abgestellt, eine inkongruente Begünstigung auszuschließen: Bei steuerbefreiten Einnahmen solle kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden.
  • BFH, 14.11.2023 - IX R 3/23

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17

    Mit dieser Norm reagierte der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2010 (--JStG 2010--, BGBl I 2010, 1768) auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach das Teilabzugsverbot ausgeschlossen ist, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich keine nach § 3 Nr. 40 EStG relevanten Einnahmen aus der Beteiligung erzielt hat (Senatsentscheidungen vom 25.06.2009 - IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14.07.2009 - IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399 sowie vom 18.03.2010 - IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627; vgl. auch BTDrucks 17/2249, S. 50).
  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; bestätigt durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) kommt eine Steuerbefreiung zu 40 % nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht, wenn keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen.
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