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   BFH, 04.02.2010 - X R 58/08   

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https://dejure.org/2010,567
BFH, 04.02.2010 - X R 58/08 (https://dejure.org/2010,567)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2010 - X R 58/08 (https://dejure.org/2010,567)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - X R 58/08 (https://dejure.org/2010,567)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung - Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • openjur.de

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung; Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 10 Abs 1 Nr 2, EStG § 10 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, EStG § 11 Abs 2 S 1
    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung - Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • Bundesfinanzhof

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung - Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 05.07.2004, § ... 10 Abs 1 Nr 2 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 10 Abs 3 EStG 2002 vom 05.07.2004, Art 3 Abs 1 GG
    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung - Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung

  • rewis.io

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung - Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • rewis.io

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung - Beurteilung nachteiliger Gesetzesänderungen nach den Maßstäben der "echten" oder "unechten" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der sog. Öffnungsklausel; Vereinbarkeit der unterschiedslosen Besteuerung der Alterseinkünfte von vormaligen Arbeitnehmern und von vormals Selbstständigen im Gegensatz zu den Renten aus privaten ...

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Verfassungsmäßigkeit des Systems der nachgelagerten Besteuerung und der Übergangsregelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der sog. Öffnungsklausel; Vereinbarkeit der unterschiedslosen Besteuerung der Alterseinkünfte von vormaligen Arbeitnehmern und von vormals Selbstständigen im Gegensatz zu den Renten aus privaten ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der Altersrentenbesteuerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 326
  • NJW 2010, 1771
  • BB 2010, 1117
  • DB 2010, 930
  • BStBl II 2011, 579
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (37)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) hat der erkennende Senat entschieden, dass der Gesetzgeber durch die endgültige Ausgestaltung der Besteuerung des gesamten Komplexes der Alterseinkünfte nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung eine folgerichtige und den Gleichheitssatz nicht verletzende Regelung geschaffen hat.

    Der Gesetzgeber hat sich dabei im Rahmen der Besteuerung solcher Leibrenten im Grundsätzlichen von dem Gedanken gelöst, dass bei Leistungen durch Versorgungseinrichtungen, die auf dem Versicherungsprinzip beruhen, die Ertragsanteilsbesteuerung steuersystematisch gerechtfertigt sei (siehe dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; P. Fischer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 24, 463, 488; ders., Betriebs-Berater 2003, 873, 874 f.; ders. in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 22 Rz 27 f.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 entschieden, der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum werde nicht dadurch überschritten, dass in Abweichung zu den bislang geltenden Grundsätzen der Ertragsanteilsbesteuerung nach Ablauf des Übergangszeitraums eine vollständige Besteuerung der Rentenleistungen angeordnet wird, zumindest solange die Beitragsleistungen "steuerfrei" gestellt werden.

    In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Vermögensumschichtung, sondern vielmehr um einen Vermögensaufbau durch den Erwerb von Renten- bzw. Versorgungsanwartschaften, der den Steuerpflichtigen aus nicht der Besteuerung unterworfenen Mitteln ermöglicht wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Die in diesem Senatsurteil (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    In seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (unter II.2.b.) hat der erkennende Senat entschieden, dass ein vormals selbständig tätiger Rentner weder im Verhältnis zu vormals unselbständig Tätigen noch zu ehemaligen Beamten und sonstigen Versorgungsempfängern sowie zu Beziehern von Renten aus privaten Rentenversicherungen in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise besteuert wird.

    Der Senat bleibt jedoch bei der Einschätzung in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, dass der vom BVerfG für die Neuregelung der Alterseinkünfte samt Übergangsregelung eröffnete weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Altersrenten von Selbständigen und Angestellten nicht überschritten worden ist.

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in dem Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (unter II.2.b) verwiesen.

    Bereits die Summe der vom Kläger in den Veranlagungszeiträumen 1999 bis einschließlich 2005 bezogenen steuerfreien Teile der Rente übersteigt die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge selbst dann, wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt würde, er hätte sämtliche Beiträge aus versteuertem Einkommen erbracht (siehe dazu aber Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c cc).

    bb) Innerhalb der Ertragsteuersenate des BFH besteht ebenfalls Einigkeit darüber, dass dem EStG das Nominalwertprinzip zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546, BStBl II 1974, 572; vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921, m.w.N.; vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904; vom 12. November 2007 IV B 36/07, BFH/NV 2008, 766; in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385).

    c) Da bei den Klägern aufgrund des anzuwendenden Nominalwertgrundsatzes keine Doppelbesteuerung eingetreten ist, muss im Streitfall weder die Frage entschieden werden, wie im Einzelnen die Doppelbesteuerung zu ermitteln ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2. c), noch ob der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG, "in jedem Fall" die Doppelbesteuerung zu vermeiden, in zutreffender Weise umgesetzt hat.

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Der Bürger wird in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als einer Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen enttäuscht, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Tatbestände im Nachhinein ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 2002  2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17, m.w.N.).

    Es ist daher in jedem Einzelfall zu ermitteln, inwieweit und mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 105, 17).

    In dem Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) kommt der IX. Senat des BFH ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG zum Dispositionsschutz im Bereich steuerlicher Lenkungsnormen (BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997  2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67; in BVerfGE 105, 17) und unter Berücksichtigung der im Schrifttum geäußerten Kritik an der bisherigen Rechtsprechung zum Ergebnis, der bislang vom BVerfG nur für (Verschonungs-)Subventionen und Steuervergünstigungen gewährte verstärkte Schutz von Dispositionen sei auf alle Steuerrechtsnormen zu erstrecken.

    Zwar begründet auch ein in umfangreichen Dispositionen betätigtes besonderes Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts grundsätzlich noch keinen abwägungsresistenten Vertrauensschutz (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 105, 17).

    Der Bürger kann nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände gewährt hat, uneingeschränkt für die Zukunft aufrechterhält (BVerfG-Entscheidungen vom 7. Juli 1964  2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63, BVerfGE 18, 135; in BVerfGE 105, 17), "Freiräume" belässt oder von der Erhebung zusätzlicher Steuern absieht (BVerfG-Beschlüsse vom 8. März 1983  2 BvL 27/81, BVerfGE 63, 312; vom 28. November 1984  1 BvR 1157/82, BVerfGE 68, 287).

    Das Interesse des Staates, durch die Änderung von Steuergesetzen unerwartete Mindereinnahmen auszugleichen oder bestimmte Lenkungseffekte des Steuerrechts zu korrigieren, ist hingegen ein wichtiger Gemeinwohlbelang (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 105, 17).

    ddd) Der Einzelne kann sich zudem nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn sein Vertrauen auf den Fortbestand einer ihm günstigen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen darf (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 105, 17, m.w.N.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des AltEinkG den im BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992  1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87 (BVerfGE 86, 369) erteilten und im BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) konkretisierten Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt wird (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169; vgl. hierzu auch Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen --Sachverständigenkommission--, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- Bd. 74, S. 9 f.).

    Die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Regelungen des AltEinkG beschränken sich damit nicht auf die Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten nichtselbständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Verfahrensgegenstand des Urteils des BVerfG in BVerfGE 105, 73 waren, sondern umfassen den gesamten Komplex der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf der Grundlage des von der Sachverständigenkommission erarbeiteten Drei-Schichten-Modells (vgl. auch den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission, a.a.O., S. 13 ff.).

    Dieser weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum ist durch die Abwägung zwischen den Erfordernissen folgerichtiger Ausrichtung der Einkommensbesteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen gekennzeichnet (siehe BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter D.II.).

    Das BVerfG selbst hat in seinem Urteil in BVerfGE 105, 73 ausdrücklich gefordert, dass sich der Gesetzgeber bei der Übergangsregelung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und an den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen zu orientieren hat.

    Dass das BVerfG nach weiteren zehn Jahren in dem Urteil in BVerfGE 105, 73 die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG einerseits und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG andererseits seit dem Jahr 1996 als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ansah, kam daher nicht unerwartet, sondern war nur die folgerichtige Konsequenz seiner bisherigen Rechtsprechung.

    In seinem Urteil in BVerfGE 105, 73 (unter D.II) hatte das BVerfG gefordert, in jedem Fall seien die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werde.

    Demgegenüber hat der 2. Senat des BVerfG in seinem Rentenurteil in BVerfGE 105, 73 dargelegt, es entspreche der ökonomischen Logik einer Ertragsanteilsbesteuerung, die nominellen Werte der geleisteten Beiträge zu den nominellen Werten der Rentenbezüge in Relation zu setzen.

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    In dem Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) kommt der IX. Senat des BFH ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG zum Dispositionsschutz im Bereich steuerlicher Lenkungsnormen (BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997  2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67; in BVerfGE 105, 17) und unter Berücksichtigung der im Schrifttum geäußerten Kritik an der bisherigen Rechtsprechung zum Ergebnis, der bislang vom BVerfG nur für (Verschonungs-)Subventionen und Steuervergünstigungen gewährte verstärkte Schutz von Dispositionen sei auf alle Steuerrechtsnormen zu erstrecken.

    Das gelte für den rückwirkenden Wegfall einer Steuervergünstigung in gleicher Weise wie für die rückwirkende Belastung mit einem neu begründeten Steueranspruch und ebenso für die Aufhebung von steuerlichen "Freiräumen" (BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284; siehe auch BFH-Beschluss vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257).

    Die dem Steuergesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit umfasst dann von Verfassungs wegen die Befugnis, neue Regeln einzuführen, ohne durch Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen gebunden zu sein (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, m.w.N.); entsprechend ist dann auch das besondere Vertrauen des Steuerpflichtigen weniger schutzwürdig (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III. 4.c cc).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Je größer die insoweit bestehenden Gefahren sind, desto schutzwürdiger ist das betroffene Vertrauen und desto weniger darf es enttäuscht werden (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, zu den Kürzungen der Versorgungsbezüge durch die Anrechnung der Renten durch Art. 2 § 1 Nr. 7 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes --2.

    bbb) Auf der anderen Seite muss der Gesetzgeber gerade bei notwendigerweise langfristig angelegten Alterssicherungssystemen die Möglichkeit haben, aus Gründen des Allgemeinwohls frühere Entscheidungen aufzugeben und Neuregelungen zu treffen, die den gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Veränderungen sowie den damit verbundenen wechselnden Interessenlagen Rechnung tragen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 76, 256).

    Ein uneingeschränkter Schutz des Steuerpflichtigen in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gesamtwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber Einzelinteressen lähmen (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 63, 312; in BVerfGE 76, 256).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Der Bürger kann nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände gewährt hat, uneingeschränkt für die Zukunft aufrechterhält (BVerfG-Entscheidungen vom 7. Juli 1964  2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63, BVerfGE 18, 135; in BVerfGE 105, 17), "Freiräume" belässt oder von der Erhebung zusätzlicher Steuern absieht (BVerfG-Beschlüsse vom 8. März 1983  2 BvL 27/81, BVerfGE 63, 312; vom 28. November 1984  1 BvR 1157/82, BVerfGE 68, 287).

    Ein uneingeschränkter Schutz des Steuerpflichtigen in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gesamtwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber Einzelinteressen lähmen (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 63, 312; in BVerfGE 76, 256).

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Die verfassungsrechtliche Überprüfung des Umfangs der steuerlichen Begünstigung der Rentner aufgrund der Ertragsanteilsbesteuerung ihrer Renten gegenüber pensionierten Beamten, die ihre Altersbezüge grundsätzlich voll zu versteuern hatten, hatte nach Auffassung des BVerfG bereits im Jahr 1980 ein Ausmaß erreicht, das eine Korrektur notwendig machte (Beschluss vom 26. März 1980  1 BvR 121/76, 1 BvR 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545, unter B.III.).

    Der 1. Senat des BVerfG hat zwar die Nominalwertbetrachtung für die Berechnung der Kapitalrückzahlungsanteile im Jahr 1980 abgelehnt (Beschluss in BVerfGE 54, 11).

  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Das BVerfG hat die Erhöhung der Ertragsanteile --auch soweit sie sog. Altverträge betraf-- mit den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsätzen des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes als vereinbar angesehen (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 23. Oktober 1987  1 BvR 573/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 649).

    Es entspreche der Systematik der Rentenbesteuerung und sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auch bei Altverträgen den --erhöhten-- Ertragsanteil auf das Lebensjahr des Rentenberechtigten bei Beginn des erstmaligen Rentenbezugs und nicht auf das Lebensjahr bei Inkrafttreten der Neuregelung abstelle; die Anpassung der Rechnungsgrößen sei nicht mit einer Erhöhung der Rente gleichzusetzen (BVerfG-Beschluss in HFR 1988, 649).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 45/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Die in diesem Senatsurteil (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung im Jahr 2005 vollkommen unterschiedlich war, ist es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig sind, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt ist (Senatsurteile in BFHE 227, 99; in BFHE 227, 137; in BFH/NV 2010, 412; in BFH/NV 2010, 421, und in BFHE 227, 165).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
    Die in diesem Senatsurteil (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung im Jahr 2005 vollkommen unterschiedlich war, ist es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig sind, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt ist (Senatsurteile in BFHE 227, 99; in BFHE 227, 137; in BFH/NV 2010, 412; in BFH/NV 2010, 421, und in BFHE 227, 165).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater -

  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BFH, 29.04.2008 - I R 103/01

    Erstmalige Anwendung von § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur

  • BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung,

  • BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95

    Begründungsanforderungen an eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

  • BFH, 12.11.1976 - VI R 167/74

    Nachzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung nur im Rahmen der

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

  • BFH, 26.11.2008 - I R 56/06

    Anwendung des § 50c Abs. 11 EStG 1997 auf Anteilserwerbe vor 1997

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Öffnungsklausel vor, wird nach der Senatsrechtsprechung von einer doppelten Besteuerung ausgegangen, soweit die Alterseinkünfte auf Beiträgen beruhen, die oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze lagen (Urteile vom 04.02.2010 - X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, Rz 92, sowie vom 18.05.2010 - X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, Rz 30, 32).

    Unabhängig hiervon hat der Senat --abweichend von der Auffassung des FG-- bereits entschieden, es müsse auch losgelöst vom Vorliegen der Voraussetzungen der Öffnungsklausel im konkreten Einzelfall das Verbot der doppelten Besteuerung beachtet werden (Urteil in BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, Rz 92).

  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Der Senat hat in seinen einschlägigen Entscheidungen stets darauf hingewiesen, dass nach der vom BVerfG gewählten Formulierung eine doppelte Besteuerung "in jedem Fall" zu vermeiden sei (Urteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c; in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 68, 80; in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 83; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, und vom 18. Mai 2010 X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, Rz 43, 45) und das Verbot der doppelten Besteuerung "strikt" zu beachten sowie ihm "besondere Aufmerksamkeit zu widmen" sei (Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 87; ebenso auch Förster, Deutsches Steuerrecht 2009, 141, 146; Hey, Deutsche Rentenversicherung 2004, 1, 3; Kulosa in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 338; a.A. Musil, Steuer und Wirtschaft 2005, 278, 283: kein absolutes Verbot).

    Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen (vgl. Urteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c ee; in BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, Rz 69; in BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, Rz 61; vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, Rz 69, und in BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, Rz 44) hat das FG im Streitfall keine Feststellungen getroffen, die es dem Senat erlauben, eine doppelte Besteuerung auszuschließen.

  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Senatsurteile vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.2.), und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253, unter B.II.2.b) und X R 58/08 (BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.II.2.) verwiesen.
  • FG Hessen, 28.05.2018 - 7 K 2456/14

    Anwendung des Ertragsanteils von 20 % auf den gesamten Steigerungsbetrag

    Schließlich handele es sich bei der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung um eine Regelung komplexer Lebenssachverhalte, bei den dem Gesetzgeber größere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssten (BFH, Urteile vom 4. Februar 2010 X R 58/08, Bundessteuerblatt II 2011, 579 ; vom 18.5.2010 - X R 29/09, Bundessteuerblatt II 2011, 591; X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803).

    bb EStG zugunsten des Steuerpflichtigen gesetzlich vermutet (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.).

  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Das Konzept der nachgelagerten Besteuerung behandelt daher dem Grunde nach sämtliche Rückflüsse in der Auszahlungsphase, das heißt sowohl Rückflüsse aus dem Vermögen, das aus Beiträgen aufgebaut wurde, als auch die mit diesem Vermögen verbundenen Wertsteigerungen als steuerbar (vgl. BFH, Urteil vom 4. Februar 2010 - X R 58/08 -, juris, Rn. 37).
  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

    Diese Rechtsprechung wurde jüngst vom angerufenen Senat in seinen Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 und X R 58/08 (BFHE 228, 326), (jeweils unter www.bundesfinanzhof.de veröffentlicht) bestätigt, in denen ausführlich dargelegt wurde, dass insbesondere auch die Übergangsregelung weder den Gleichheitssatz --auch in Bezug auf die Besteuerung von privaten Renten-- verletzt noch gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.

    bb EStG zugunsten des Steuerpflichtigen gesetzlich vermutet (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08 unter B.IV.3.

    Unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen der sog. Öffnungsklausel muss im konkreten Einzelfall damit zusätzlich das Verbot der Doppelbesteuerung beachtet werden (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Senatsurteile vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.2.) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253, unter B.II.2.b) und X R 58/08 (BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.II.2.) verwiesen.
  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

    aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.
  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

    c) Der erkennende Senat hat bereits durch Urteile vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08 (jeweils unter www.bundesfinanzhof.de veröffentlicht) entschieden, dass im Gegensatz zur Auffassung des FG, das insoweit der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Aktualisierung des Schreibens vom 24. Februar 2005 --BStBl I 2005, 429-- vom 30. Januar 2008 --BStBl I 2008, 390-- unter Rz 137) gefolgt ist, es nicht allein darauf ankommt, in welchem Jahr die Beiträge gezahlt wurden, sondern auch darauf, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden.

    Die sog. Öffnungsklausel ist daher unabhängig davon anzuwenden, ob es im konkreten Einzelfall zu einer Doppelbesteuerung kommen kann (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

    Das gesetzliche Erfordernis, dass mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze geleistet worden sein müssen, um insoweit zu einer Ertragsanteilsbesteuerung zu gelangen, hat der erkennende Senat vor allem vor dem Hintergrund der Administrierbarkeit und Praktikabilität dieser Ausnahmevorschrift als verfassungsgemäß angesehen (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

    Das Gesetz dürfte daher den typischen Fall abbilden, dass Steuerpflichtige, die Beiträge oberhalb der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hätten, diese Zahlungen (ungeachtet der Tatsache, dass es sog. gebrochene Erwerbsbiographien gebe) regelmäßig über einen längeren Zeitraum vorgenommen hätten (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

  • BFH, 17.11.2015 - X R 40/13

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

  • BFH, 04.09.2019 - X R 43/17

    Berücksichtigung von Beitragsnachzahlungen für Vorjahre im Rahmen der

  • BFH, 05.06.2014 - X B 102/13

    Rentenbesteuerung und Nominalwertprinzip

  • BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • BFH, 13.04.2011 - X R 33/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine

  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

  • BFH, 24.08.2011 - VIII R 23/08

    Besteuerung bei freiwilligem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung

  • FG Nürnberg, 14.09.2012 - 4 K 1006/10

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbesteuerung gesetzlicher und privater Renten

  • BFH, 23.06.2017 - X B 151/16

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG; Darlegungsanforderungen an eine

  • BFH, 27.05.2015 - X B 168/14

    Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung

  • BFH, 18.07.2013 - X B 242/12

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG - grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 23.10.2013 - X R 21/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht

  • BFH, 19.08.2013 - X R 35/11

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu

  • BFH, 18.08.2010 - X B 50/09

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur

  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 08.10.2013 - X B 217/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1

  • FG München, 17.09.2013 - 6 K 2191/11

    Reihenfolge der Zuordnung von geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen im Rahmen

  • BFH, 13.04.2011 - X R 17/10

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von

  • BFH, 17.06.2010 - III R 17/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2014 - 15 K 1193/10

    Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

  • FG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 5 K 1075/13

    Besteuerung einer gesetzlichen Rente eines Selbständigen - Höchstbeitrag zur

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 15 K 1216/10

    Besteuerung der von den Vereinten Nationen bezogenen Leibrente ab dem

  • FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17

    Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Unzulässigkeit der im Fall einer

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 3761/10

    Kürzung der Vorsorgepauschale auch bei Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

  • FG Köln, 04.11.2019 - 11 K 2132/18

    Rechtmäßigkeit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung einer ausgezahlten

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 6 K 1514/19

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

  • BFH, 09.03.2011 - X B 137/10

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Doppelbesteuerungsverbot bei der

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 15 K 1193/10
  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14

    Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen

  • FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09

    Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes

  • FG München, 10.05.2016 - 2 K 1232/13

    Keine Anerkennung der Verluste aus Gewerbebetrieb wegen Fehlens der

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