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   BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10   

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https://dejure.org/2012,6883
BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10 (https://dejure.org/2012,6883)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2012 - IX R 51/10 (https://dejure.org/2012,6883)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - IX R 51/10 (https://dejure.org/2012,6883)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Notare Bayern PDF, S. 88 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    AO 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 17 Abs. 2
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • lexetius.com

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • openjur.de

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile; Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 17 Abs 2 S 5, FGO § 118 Abs 2
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • Bundesfinanzhof

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 17 Abs 2 S 5 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO §39 Abs. 2 Nr. 1; EStG §17 Abs. 2
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • Betriebs-Berater

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • rewis.io

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 2 S. 5; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Vorliegen eines Erwerbs von Gesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 5 EStG bei Übertragung dieser Gesellschaftsanteile i.R.e.vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs

  • datenbank.nwb.de

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Erwerbs von Gesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 5 EStG bei Übertragung dieser Gesellschaftsanteile i.R.e.vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer von Gesellschaftsanteilen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anteilsveräußerung bei wesentlicher Beteiligung nach § 17 EStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliches Eigentum bei unentgeltlicher Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mögliche Steuernachteile: Anteilsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 88 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    AO 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 17 Abs. 2
    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 356
  • BB 2012, 801
  • DB 2012, 776
  • BStBl II 2012, 308
  • NZG 2012, 513
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140), bedarf es grundsätzlich einer tatrichterlichen Würdigung (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124), die der BFH als Revisionsinstanz nicht selbst durchführen kann.
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2011 - IX R 51/10

    Verbindung von Revisionsverfahren bei Ergänzungsurteilen

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 7. Juni 2011 die Verfahren IX R 51/10 (betreffend das ursprüngliche Urteil des FG vom 6. August 2010) und IX R 60/10 (betreffend das Ergänzungsurteil vom 17. September 2010) unter dem erstgenannten Aktenzeichen miteinander verbunden.
  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 173/10

    GmbH: Geltung der Eigenkapitalersatzregeln für den Nießbraucher eines

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Bereits zivilrechtlich ist der Nießbraucher einem Gesellschafter mit der Folge einer Zurechnung nach § 39 Abs. 1 AO gleichzustellen, wenn der Nießbrauch die gesamte Beteiligung umfasst und ihm eine Position vermittelt, die ihm (z.B. durch ihm eingeräumte Stimmrechtsvollmachten) entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2011 II ZR 173/10, Deutsches Steuerrecht 2011, 1475 ff., m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Er ist wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460, zur Quotentreuhand).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Das Finanzgericht (FG) gelangte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 131 veröffentlichten Urteil zu der Auffassung, dass der Kläger Gesellschaftsanteile aufgrund der notariellen Schenkungsurkunde unentgeltlich erworben habe und dass er die Ablösungszahlung von 1.679.800 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten habe aufwenden müssen, um sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Anteilen zu verschaffen.
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2008 - II R 34/07

    Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    c) Ist der Gesellschaftsanteil unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs "unentgeltlich" übertragen worden, fehlt es am Erwerb des Gesellschaftsanteils, wenn der übertragene Geschäftsanteil als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 II R 34/07, BFHE 224, 144, BStBl II 2009, 312).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10
    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140), bedarf es grundsätzlich einer tatrichterlichen Würdigung (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124), die der BFH als Revisionsinstanz nicht selbst durchführen kann.
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Der Senat hob mit Entscheidung vom 24. Januar 2012 IX R 51/10 (BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308) die Entscheidung auf.

    Das FG konnte auch zutreffend in der Folge der Entscheidung in BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308 das wirtschaftliche Eigentum dem Kläger und damit diesem die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchs als nachträgliche Anschaffungskosten zurechnen.

    Zwar hätten die tatsächlichen Feststellungen des FG im ersten Rechtszug nach Auffassung des Senats in der Entscheidung in BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308 auch die Schlussfolgerung zugelassen, das wirtschaftliche Eigentum an den Gesellschaftsanteilen sei auch nach 2004 beim Beigeladenen verblieben.

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17

    Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter

    Das wirtschaftliche Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf einen Erwerber über, wenn er auf Grund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (st. Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BStBl II 2012, 308).
  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 29/18

    Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Nießbrauchberechtigte --z.B. durch Übergang der Mitverwaltungsrechte, insbesondere der Stimmrechte (insofern ist strittig, ob der Nießbrauch auch Mitverwaltungsrechte erfassen kann, vgl. zum Meinungsstand z.B. Erman/Bayer, BGB, 16. Aufl., § 1081 Rz 7; Seibt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 15 Rz 217, jeweils m.w.N.), oder durch Einräumung einer Stimmrechtsvollmacht-- eine Rechtsposition innehat, die ihm entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft und insofern dem zivilrechtlichen Gesellschafter gleichstellt (so die herrschende Meinung, z.B. BFH-Urteile vom 18.11.2014 - IX R 49/13, BFHE 247, 435, BStBl II 2015, 224, Rz 15; vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 17 und 18; in BFHE 162, 263, unter II.3.; vom 14.12.1976 - VIII R 146/73, BFHE 121, 53, BStBl II 1977, 115; Urteil des FG Münster in EFG 2003, 690, unter 2.c; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2011 - II ZR 173/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2011, 1061; Bleschick in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 20 Rz 167; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 20 EStG Rz 26; Jochum in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 20 Rz B 56, G 11; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 20 EStG Rz 455; Schmidt/Levedag, EStG, 40. Aufl., § 20 Rz 236).
  • BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

    Das FG hat zu berücksichtigen, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist (statt vieler Senatsurteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 21).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17

    Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der

    Das wirtschaftliche Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf einen Erwerber über, wenn er auf Grund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (st. Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BStBl II 2012, 308).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG "erworben" hat (BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BFH/NV 2012, 827).
  • FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter

    Weiter werde auf das Urteil des BFH vom 24.01.2012 (IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308) hingewiesen, in dem der BFH zu der Auffassung gelange, dass übertragene Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) dem Nießbraucher zuzurechnen seien, weil dieser nach dem Inhalt der getroffenen Abreden alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen könne.

    Das von den Klägern angeführte Urteil des BFH vom 24.01.2012 (IX R 51/10 a. a. O.) habe den Begriff des unentgeltlichen Erwerbs im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG betroffen und sei nicht einschlägig.

  • FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11

    Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

    Es ist nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (unten ff; vgl. BFH-Urteile vom 24.01.2012 IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308; vom 25.Mai 2011 IX R 23/10, BFHE 234, 55, BStBl II 2012, 3; kritisch bei formunwirksamen Verträgen FG Köln, Urteil vom 01. April 2009 10 K 2898/08, EFG 2010, 230).

    bb) Die Ausübung der wesentlichen Rechte des Anteils unter Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers ist weiterhin kennzeichnend für das wirtschaftliche Eigentum (BGH-Beschluss vom 05. April 2011 II ZR 173/10, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2011, 1475; BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308).

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14

    Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g

    Bei diesem Finanzierungszusammenhang handelte es sich nicht um ein durch den Gesetzeswortlaut bestimmtes, sondern um ein vom BFH in mehrjähriger Rechtsprechung in § 7g EStG a.F. "hineingelesenes" (so Wendt, FR 2012, 642) Erfordernis, das neben die normierten Tatbestandsmerkmale trat und der Versagung einer im Einzelfall als gesetzeszweckwidrig angesehenen Steuergestaltung diente.

    Der Senat schließt sich jedoch den vom VIII. Senat des BFH (Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.) geäußerten Überlegungen, die auch von weiten Teilen der Literatur geteilt werden (vgl. Meyer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 7g EStG Rdnr. 34; Kulosa, in: Schmidt, EStG, 34. Auflage 2015, § 7g Rdnr. 16; Brandis, in: Blümich, § 7g EStG Rdnr. 52a; Handzik, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 7g Rdnr. 101; Görke, FR 2014, 158; Rosarius, DStZ 2014, 63; Wendt, FR 2012, 642; Kolbe, BBK 2012, 853) an: Da die neue Fassung des § 7g EStG eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen fordert und vorsieht, dass die Gewinnminderung für das Abzugsjahr rückgängig zu machen ist, wenn die Investition unterbleibt, ist das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal "Finanzierungszusammenhang" zur Verhinderung einer zweckwidrigen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung entbehrlich geworden.

  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13

    Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete

    Darüber hinaus habe der BFH mit Urteil vom 24.01.2012 IX R 51/10 (BStBl II 2012, 308 ff.) entschieden, dass dem Vorbehalts-Nießbraucher Gesellschaftsanteile an einer GmbH weiterhin zuzurechnen seien, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abreden alle mit der Beteiligung verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte ausüben und im Konfliktfall effektiv auch habe durchsetzen können.
  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

  • FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12

    Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 30/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.02.2022 VIII R 29/18 - Mittelbare vGA im

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 577/11

    Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

  • FG Köln, 28.04.2014 - 10 K 1811/12

    "Bestimmter Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 AO

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der

  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08

    Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

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