Rechtsprechung
BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Regelmäßige Arbeitsstätte
- openjur.de
Regelmäßige Arbeitsstätte
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 19 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 19 Abs 1
Regelmäßige Arbeitsstätte
- Bundesfinanzhof
Regelmäßige Arbeitsstätte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 1997, § 19 Abs 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 19 Abs 1 EStG 2002
Regelmäßige Arbeitsstätte - IWW
- Betriebs-Berater
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Regelmäßige Arbeitsstätte
- ra.de
- rewis.io
Regelmäßige Arbeitsstätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebssitz des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte bei lediglich der Kontrolle dienenden regelmäßigen Besuchen eines Arbeitnehmers; Entfernungspauschale bei Nutzung des Dienstwagens für Fahrten eines Arbeitnehmers zu einem nicht als regelmäßige Arbeitsstätte ...
- datenbank.nwb.de
Regelmäßige Arbeitsstätte
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Regelmäßige Arbeitsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
- lto.de (Kurzinformation)
Zur regelmäßigen Arbeitsstätte: Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit entscheidend
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebssitz des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte bei lediglich der Kontrolle dienenden regelmäßigen Besuchen eines Arbeitnehmers; Entfernungspauschale bei Nutzung des Dienstwagens für Fahrten eines Arbeitnehmers zu einem nicht als regelmäßige Arbeitsstätte ...
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Goodbye Home-Office: Jetzt keine regelmäßige Arbeitstätte mehr
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben
- pwc.de (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- pwc.de (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- pwc.de (Kurzinformation)
Reisekosten: regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte
- 123recht.net (Pressemeldung)
BFH vereinfacht Reisekostenabrechnung bei mehreren Arbeitsstätten // "Zentrale Arbeitsstätte" ist künftig entscheidend
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Auswärtstätigkeit
- Auswärtstätigkeit: Rechtslage vor 2014
- Regelmäßige Arbeitsstätte
- Regelmäßige Arbeitsstätte außerhalb des Verfügungsbereichs des Arbeitgebers
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Sammelbeförderungen und Flüge
Sonstiges
- handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Reform des Reisekostenrechts - Mut zu durchgreifender Vereinfachung
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.04.2009 - 10 K 1010/07
- BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Papierfundstellen
- BFHE 234, 155
- NJW 2012, 480
- DB 2011, 1894
- BStBl II 2012, 34
- NZA-RR 2011, 539
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (8)
- FG Münster, 24.04.2009 - 10 K 1010/07
Abgrenzung Dienstfahrten eines Außendienstmitarbeiters von Fahrten zwischen …
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage, im Wesentlichen damit begründet, dass die Betriebsstätte der KG nicht die regelmäßige Arbeitsstätte des Klägers sei, wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 562 veröffentlichten Gründen ab.das Urteil des FG Münster vom 24. April 2009 10 K 1010/07 E und die Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2007 für die Veranlagungszeiträume 2001, 2002 und 2003 aufzuheben sowie die Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2004 unter Abänderung des Bescheides vom 9. Januar 2006 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2007 um 2.673 EUR reduziert festzusetzen.
- BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B. …
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Der erkennende Senat hatte schon früher entschieden, dass es für die Annahme einer Arbeitsstätte nicht ausreiche, wenn zahlreiche Tätigkeitsstätten im zeitlichen Abstand immer wieder aufgesucht werden, sondern dass auch eine gewisse zeitliche Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit in der Tätigkeit an diesen Orten erforderlich sei (Senatsurteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, unter 2. b a.E. zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). - BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte …
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Auf diese mit den immer gleichen Wegen verbundene Arbeitsstätte kann sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise einstellen und so insbesondere auch auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken, etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ggf. durch entsprechende Wohnsitznahme (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, m.w.N.).
- BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08
Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Nachdem die Kläger mit ihrer Rechtsauffassung, dass die streitigen Fahrten keine solchen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien, durchgedrungen sind, kann für den Streitfall dahinstehen, ob es das FG tatsächlich verfahrensfehlerhaft versäumt hat, zur Bestimmung und Beurteilung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte den Sachverhalt weiter aufzuklären (Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.). - BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Dort liegt die eine regelmäßige Arbeitsstätte, die ein Arbeitnehmer nur haben kann (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, www.bundesfinanzhof.de). - BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab …
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Soweit dort allerdings entschieden wurde, dass es ohne Belang sei, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer an der regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig werde (zuletzt Senatsurteil vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791), hält der Senat daran nicht weiter fest. - BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01
Nutzungsüberlassung
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Arbeitsstätte in diesem Sinne ist allerdings nicht jeder beliebige Tätigkeitsort, sondern der Ort, an dem der Arbeitnehmer typischerweise seine Arbeitsleistung im Schwerpunkt zu erbringen hat (Senatsurteil vom 7. Juni 2002 VI R 53/01, BFHE 199, 329, BStBl II 2002, 878). - BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort
Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Dagegen genügt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer den Betriebssitz oder sonstige Einrichtungen des Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, für sich betrachtet nicht, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (so aber noch etwa Senatsurteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074, für den Heimatflughafen einer Flugbegleiterin).
- BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34). - BFH, 01.12.2015 - IX R 18/15
Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Vielmehr ist eine gewisse Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Tätigkeit am Vermietungsobjekt erforderlich (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, unter II.1.d; vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34, unter II.1.; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 1991 6 K 89/86 E, EFG 1992, 67).In diesem Fall stellt sich § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung insoweit als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip dar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, unter II.1.c und d; in BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, unter II.2.a, m.w.N.; in BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34, unter II.1.; FG Münster, Urteil vom 28. November 1989 VI 2090/86 E, EFG 1990, 303; FG Düsseldorf in EFG 1992, 67; Hessisches FG in EFG 1993, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 4. Mai 1977 V 163/75, Deutsches Steuerrecht 1977, 575; FG Köln, Urteil vom 12. Juni 1986 V K 373/84, EFG 1986, 555; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 9 Rz 140; Seitrich, Betriebs-Berater 1986, 2308, 2309; Baldauf, EFG 2015, 1089, 1090).
- BFH, 29.11.2016 - VI R 19/16
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
- BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11
Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als …
Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer lediglich regelmäßig nur zu Kontrollzwecken aufsucht, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34). - FG Niedersachsen, 24.04.2017 - 2 K 168/16
Fahrtkosten in der Einkommensteuer und die "erste" Tätigkeitsstätte
Dieser Mittelpunkt bestimmte sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnahm oder wahrzunehmen hatte, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 2012, VI R 36/11, BStBl II 2012, 503 und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936; vom 9. Juni 2011, VI R 55/10, BStBl II 2012, 38; VI R 36/10, BStBl II 2012, 36 und VI R 58/09, BStBl II 2012, 34). - FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 150/14
Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung von Einkünften aus …
Der Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen einer wie auch immer gearteten Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…BFH-Urteil vom 26. Februar 2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029 - Flugzeugführer - BFH-Urteil vom 6. Februar 2014 VI R 34/13, BFH/NV 2014, 691 - Müllwagenfahrer - BFH-Beschluss vom 15. Januar 2013 VI B 123/12, BFH/NV 2013, 585 - Großbetriebsprüferin - BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BStBl II 2012, 503 - Rettungsassistent - BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936; BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BStBl II 2012, 38; BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BStBl II 2012, 36; BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).Seit dem Urteil des BFH vom 9. Juni 2011 (VI R 58/09, BStBl II 2012, 34) reichen Aufenthalte zur Abwicklung von marginaler Tätigkeiten (damals: zu Kontrollzwecken des Arbeitgebers) nicht mehr aus, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (ebenso: BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BStBl II 2012, 503 - Rettungsassistent -).
Dieser restriktive Ansatz hat direkt zu der dargestellten Rechtsprechung geführt, dass es nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt und dass untergeordnete Tätigkeiten keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr begründen können (grundlegend: BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BStBl II 2012, 34; VI R 36/10, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BStBl II 2012, 38).
- FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11
Berücksichtigung von Fahrten eines Betriebsprüfers zu seiner Dienststelle beim …
Darüber hinaus habe der Bundesfinanzhof in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt, dass es für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte darauf ankomme, wo sich der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers befinde (z.B. BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09).Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer lediglich regelmäßig nur zu Kontrollzwecken aufsucht, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34; BFH…, Urteil vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BFH/NV 2012, 846).
Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt daher nur dann am Betriebssitz des Arbeitgebers oder einer sonstigen ortsfesten dauerhaften betrieblichen Einrichtung, welcher der Arbeitnehmer zugeordnet ist, wenn er diesen Ort nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortlaufend und immer wieder, aufsucht und dort schwerpunktmäßig tätig wird (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).
Diese allein zeitliche Betrachtung lässt der Bundesfinanzhof in seiner neueren Rechtsprechung nicht mehr ausreichen (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).
Vielmehr ist erforderlich, dass der Betriebssitz des Arbeitgebers oder eine sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist, zugleich der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer typischerweise seine Arbeitsleistung im Schwerpunkt zu erbringen hat (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34 m.w.N.).
Dieser ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der wie auch immer gearteten Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).
Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer lediglich regelmäßig nur zu Kontrollzwecken aufsucht, ist danach nicht die regelmäßige Arbeitsstätte (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34; BFH…, Urteil vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BFH/NV 2012, 846).
Hinzu kommt, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine regelmäßige Arbeitsstätte nur dann zu bejahen ist, wenn der Betriebssitz des Arbeitgebers oder eine sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist, zugleich der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer typischerweise seine Arbeitsleistung im Schwerpunkt zu erbringen hat (BFH, Urteil vom 9.06.2011 - VI R 58/09, BStBl II 2012, 34; BFH…, Urteil vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BFH/NV 2012, 846).
- FG Schleswig-Holstein, 24.06.2013 - 5 K 233/12
Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Feuerwache bei …
Die Feuerwehrwache, der ein Berufsfeuerwehrmann ausschließlich zugeordnet ist und die er an jedem seiner Arbeitstage von seinem Wohnort aus zur Ableistung seines Schichtdienstes regelmäßig anfährt, stellt auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.09.2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127; vom 09.06 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155) die regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dar.Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Juni 2011 (VI R 58/09, BStBl II 2012, 34) sei der Betriebssitz dann keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn dort die eigentliche berufliche Tätigkeit nicht ausgeübt werde.
Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 9. Juni 2011 (VI R 58/09, BFHE 34, 155, BStBl II 2012, 234) sei in der Feuerwehrwache vorliegend die regelmäßige Arbeitsstätte des Klägers zu erblicken.
Auf diese mit den immer gleichen Wegen verbundene Arbeitsstätte kann sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise einstellen und so insbesondere auch auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken, etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ggf. durch entsprechende Wohnsitznahme (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 220, 533, BStBl 2012, 32; Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl. II 2012, 34).
Dort liegt die eine regelmäßige Arbeitsstätte, die ein Arbeitnehmer nur haben kann (vgl. BFH, Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
Dagegen genügt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer den Betriebssitz oder sonstige Einrichtungen des Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, für sich betrachtet nicht, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (vgl. BFH, Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34 m.w.N.).
Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer regelmäßig nur zu Kontrollzwecken aufsucht, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte (BFH, Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34;… vom 19. Januar 2012 VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936).
- BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
Daran fehlt es insbesondere, wenn er --wie ein Außendienstmitarbeiter-- seiner eigentlichen Tätigkeit außerhalb des Betriebssitzes nachgeht (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34). - FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2581/14
Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
In ihrer Einkommensteuererklärung gab sie an, an 191 Tagen eine einfache Entfernung von 94 km zwischen ihrer Wohnung und der regelmäßiger Arbeitsstätte gefahren zu sein und vertrat die Ansicht, im Hinblick auf die drei Urteile des BFH vom 9. Juni 2011 zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte (VI R 58/09, BStBl II 2012, 34; VI R 36/10, BStBl II 2012, 36 und VI R 55/10, BStBl II 2012, 38) nicht nur die einfache Entfernung, sondern die Hin- und Rückreise geltend machen zu können (Blatt 5 ESt-A). - BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei
- BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine …
- FG Münster, 17.02.2016 - 11 K 3235/14
Aufwendungen des Klägers für Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb seines …
- BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11
Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden - …
- BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
- BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers
- FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen …
- FG München, 19.01.2015 - 6 K 806/14
Postzusteller: Keine regelmäßige Arbeitsstätte im Zustellbezirk (Rechtslage bis …
- BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des …
- BFH, 16.09.2015 - IX R 19/14
Werbungskosten bei Vermietung eines ideellen Miteigentumsanteils an den Ehemann - …
- FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11
Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten
- FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11
Voller Fahrtkostenabzug für fliegendes Personal!
- FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14
Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht
- BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10
Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 K 362/14
Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit
- FG Thüringen, 12.03.2014 - 3 K 786/13
Keine Auswärtstätigkeit wegen befristeten Arbeitsverhältnis
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten …
- BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11
Fahrergestellung als Lohn
- BFH, 29.08.2018 - VI R 10/16
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines LKW-Fahrers
- FG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 K 70/14
Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen eines …
- FG Düsseldorf, 19.11.2014 - 2 K 278/14
Kindergeld: Regelmäßige Arbeitsstätte bei Kommissaranwärtern
- BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12
Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
- FG Köln, 16.12.2015 - 9 K 331/13
Innehaben einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung nichtselbstständiger …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - 7 K 7084/13
Einkommensteuer 2009 und 2010
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17
Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit …
- BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 3395/13
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Amtsbetriebsprüfers
- BFH, 06.02.2014 - VI R 34/13
Regelmäßige Arbeitsstätte des Fahrers eines Müllfahrzeugs
- BFH, 29.11.2016 - VI R 39/15
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Beamten der Wasserschutzpolizei
- BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben - …
- BFH, 04.10.2017 - VI R 5/16
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Klärwärters der Stadtbetriebe
- LAG Baden-Württemberg, 14.02.2019 - 17 Sa 47/18
Auslegung eines Tarifvertrages - Begriffsdefinition Dienstgang - statische …
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09
Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 K 10193/14
Regelmäßige Arbeitstätte eines Landmaschinenfahrers am Betriebssitz des …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 6 K 6241/12
Häusliches Arbeitszimmer und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der …
- FG Nürnberg, 18.03.2014 - 1 K 1714/13
Sonderbetriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte
- FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - 13 K 13187/16
Keine doppelte Haushaltsführung eines jüngeren unverheirateten Polizisten nach …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2018 - 6 K 1165/15
Berücksichtigung von Fahrtauslagen eines Forstwirts nach reisekostenrechtlichen …
- FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
Regelmäßige Arbeitsstätte überwiegend im Außendienst tätiger Arbeitnehmer
- FG Niedersachsen, 28.08.2013 - 4 K 44/13
Berufliche Veranlassung von Umzugskosten trotz Fahrzeitverkürzung von mehr als …
- BFH, 15.01.2013 - VI B 123/12
Grundsätzliche Bedeutung - Regelmäßige Arbeitsstätte einer Großbetriebsprüferin
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17
Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17
Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten
- FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 352/14
Fahrtkosten während der Probezeit begründen keinen Ansatz erhöhter Werbungskosten …
- FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 226/14
Befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Ansatz der Fahrtkosten nach …
- FG Düsseldorf, 24.02.2012 - 11 K 3870/10
Absetzen der Fahrtkosten eines Leiharbeiters zwischen der Wohnung und der …
- FG Düsseldorf, 22.08.2017 - 10 K 4104/14
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Amtsbetriebsprüfers: Qualitativer und …
- FG Niedersachsen, 31.07.2014 - 11 K 68/13
Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen bei …
- FG Düsseldorf, 25.10.2012 - 14 K 1173/11
Fahrtkostenabzug für Schulbesuche und Arbeitseinsätze im Rahmen eines …
- FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
Grundsätze zur Bestimmung der Fahrten eines Diensthundführers zur …
- FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13
Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 K 1224/13
Einkommensteuer 2008 bis 2011
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12
Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
- FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten zur Fachhochschule als …
- SG Duisburg, 29.03.2016 - S 10 R 943/15
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Überlassung eines …
- FG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 5/13
Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwendungen eines Seemanns im Fährbetrieb …