Rechtsprechung
BFH, 02.08.2016 - VIII R 37/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
- IWW
§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 164 der Abgabenordnung, § 34 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 1, 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Bundesfinanzhof
EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
- Bundesfinanzhof
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2002, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen - Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung einer Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung für mehrere Jahre
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen - rechtsportal.de
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
Ertragsteuerliche Behandlung einer Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung für mehrere Jahre - datenbank.nwb.de
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütung eines Vertragsarztes für mehrjährige Tätigkeit - und die Teilzahlungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer
- pwc.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Einkünfte: Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 128 (Leitsatz und Kurzinformation)
Steuerrecht | Einkommensteuerrecht | Nachzahlung der KV und Tarifbegünstigung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außerordentliche Einkünfte
- Entlassungsentschädigungen
- Tarifbegünstigung des § 34 EStG
- Zusammenballung von Einkünften
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.11.2013 - 3 K 2762/10
- BFH, 02.08.2016 - VIII R 37/14
Papierfundstellen
- BFHE 254, 573
- DB 2016, 2885
- BStBl II 2017, 258
Wird zitiert von ... (4)
- FG Münster, 23.05.2019 - 3 K 1007/18
Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre
Die Kläger führen unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 02.08.2016 VIII R 37/14, BStBl. II 2017, 258 an, bei der Überstundenvergütung handele es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, da der Nachzahlungszeitraum über zwölf Monate hinausgehe und sich über mindestens zwei Kalenderjahre erstrecke.Er macht unter Bezugnahme auf seine Einspruchsentscheidung vom 05.03.2018 geltend, das BFH-Urteil vom 02.08.2016 VIII R 37/14, BStBl. II 2017, 258 betreffe Nachzahlungen einer Kassenärztlichen Vereinigung und sei damit nicht auf den Streitfall übertragbar.
Demnach kann auch eine Honorarnachzahlung durch die Kassenärztlichen Vereinigung, die insgesamt mehrere Jahre betrifft, eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit sein (BFH-Urteil vom 02.08.2016 VIII R 37/14, BStBl. II 2017, 258).
Der Umstand, dass sich die zugeflossene Vergütung aus mehreren Beträgen zusammensetzt, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden können, steht der Annahme einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen (BFH-Urteile vom 02.08.2016 VIII R 37/14, BStBl. II 2017, 258 und vom 14.12.2006 IV R 57/05, BStBl. II 2007, 180).
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20
Ausschlussfrist, Schadensersatzanspruch wegen falscher bzw. unvollständiger …
Wollte man in derartigen Fällen an einem ausnahmslosen Erfordernis eines zusammengeballten Zuflusses der außerordentlichen Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum festhalten, so würden über den Gesetzeswortlaut des § 34 Abs. 1 EStG hinaus die Voraussetzungen der Tarifermäßigung ohne sachlichen Grund verschärft und die ratio legis verfehlt (vgl. BFH 2. August 2016 - VIII R 37/14 - Rn. 12, BFHE 254, 573;… 14. April 2015 - IX R 29/14 - Rn. 15, aaO;… 25. August 2009 - IX R 11/09 - Rn. 13, aaO) . - BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung …
Damit scheiden Kapitalzahlungen, die über zwei Veranlagungszeiträume verteilt werden, jedenfalls dann aus dem Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG aus, wenn die eine Zahlung nicht lediglich als geringfügige Zusatzleistung zu der anderen (Haupt-)Zahlung angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 02.08.2016 - VIII R 37/14, BFHE 254, 573, BStBl II 2017, 258, Rz 14). - FG Nürnberg, 13.11.2018 - 1 K 833/17
Einkommensteuer 2011
Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG werden nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 02.08.2016 VIII R 37/14, BStBl II 2017, 258).