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   BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66   

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https://dejure.org/1967,46
BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66 (https://dejure.org/1967,46)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1967 - VI S 9/66 (https://dejure.org/1967,46)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 (https://dejure.org/1967,46)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 600
  • NJW 1967, 1440
  • DB 1967, 670
  • BStBl III 1967, 255
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.08.1966 - I B 3/66
    Auszug aus BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Antragsteller hinsichtlich der Umsatzsteuer die Aussetzung der Vollziehung noch beantragen können, nachdem sie, wie das FA vorträgt, die Steuern freiwillig entrichtet haben (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - I B 3/66 vom 9. August 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 723 - BFH 86, 723 -, BStBl III 1966, 646); denn dem Aussetzungsantrag ist schon aus anderen Gründen nicht stattzugeben.
  • BFH, 15.06.1966 - II S 23/66

    Aussetzung der Vollziehung bei drohendem Eintritt nicht vom öffentlichen

    Auszug aus BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66
    Er hat die zur Begründung seines Antrags erforderlichen Tatsachen vorzutragen und es dadurch dem angerufenen Gericht der Hauptsache zu ermöglichen, in dem notwendig summarischen Aussetzungsverfahren (siehe dazu Beschluß des BFH II S 23/60 vom 15. Juni 1966, BFH 86, 316, BStBl III 1966, 467) mit der sachlich gebotenen Beschleunigung festzustellen, ob die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids bis zur Entscheidung über die Hauptsache auszusetzen ist.
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Härten, die nicht mit der Zahlung vor endgültiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des ihr zugrundeliegenden Steuer- oder Haftungsbescheides zusammenhängen, sondern die typischerweise mit der Vollziehung eines Bescheides als solcher verbunden sind, rechtfertigen daher die Aussetzung der Vollziehung nicht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1967 VI S 9/66, BFHE 87, 600, BStBl III 1967, 255; vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Eine unbillige Härte ist anzunehmen, wenn die Zahlung dem Betroffenen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt, weil er auch durch eine etwaige spätere Rückzahlung nicht ausgeglichen werden kann, etwa wenn die Zahlung den Konkurs herbeiführt oder die Vollziehung sonst zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschluß vom 31. Januar 1967 VI S 9/66, BFHE 87, 600, 601, BStBl III 1967, 255; Redecker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1988, § 80 Rdnr. 40; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, Rdnr. 106 zu § 69).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Nach dem Beschluß VI S 9/66 vom 31. Januar 1967, BFH 87, 600, BStBl 1967, 255, muß der Antragsteller in seinem Aussetzungsantrag erklären, auf welchen der beiden Aussetzungstatbestände er seinen Antrag stütze; er hat ferner die zur Begründung seines Antrages erforderlichen Tatsachen vorzutragen.

    Für das vorliegende Verfahren braucht nicht geprüft zu werden, ob sich der III. Senat der in dem Beschluß VI S 9/66 a.a.O. ohne Bezeichnung der Rechtsgrundlage vertretenen Auffassung anschließen könnte.

    Für die Entscheidung über die Beschwerde wäre eine abweichende Rechtsauffassung nicht erheblich; der Beschwerde könnte der Erfolg nicht mit der Begründung versagt werden, die im Beschluß VI S 9/66 a.a.O. aufgestellten Erfordernisse seien nicht erfüllt.

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