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   BFH, 21.02.1984 - VII R 107/83   

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https://dejure.org/1984,1232
BFH, 21.02.1984 - VII R 107/83 (https://dejure.org/1984,1232)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1984 - VII R 107/83 (https://dejure.org/1984,1232)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1984 - VII R 107/83 (https://dejure.org/1984,1232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 347
  • BB 1984, 772
  • BStBl II 1984, 336
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BFH, 21.02.1984 - VII R 107/83
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der bisher noch nicht behandelte Teil der Verfügung des FA, die Untersagung der Hilfeleistung bei der "Organisation und Einrichtung der Buchführung", ebenfalls etwa deswegen rechtswidrig ist, weil auch insoweit der Klägerin die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge untersagt worden ist oder weil die Anwendung der für den Senat bindenden tragenden Gründe der Beschlüsse des BVerfG vom 18. Juni 1980 und vom 27. Januar 1982 (vgl. BVerfG-Beschluß vom 10. Juni 1975 2 BvR 1018/74, BVerfGE 40, 88, 93) dazu zwingt, steuerlich offensichtlich irrelevante Hilfeleistungen im Rahmen der Einrichtung der Buchführung (z. B. die Hilfeleistung nach Vorgaben eines Steuerberaters oder die Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse) als nicht mehr unter das Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe fallend anzusehen.
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BFH, 21.02.1984 - VII R 107/83
    Das FA bezog sich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77 (BStBl II 1980, 706, BVerfGE 54, 301 - im folgenden Beschluß vom 18. Juni 1980) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BStBl II 1982, 281, BVerfGE 59, 302 - im folgenden Beschluß vom 27. Januar 1982).
  • BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82

    Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen -

    Auszug aus BFH, 21.02.1984 - VII R 107/83
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82 (BFHE 138, 129, BStBl II 1983, 318) entschieden hat, kann eine schlichte Wiederholung des abstrakten gesetzlichen Verbots für sich allein nicht Gegenstand einer Untersagungsverfügung nach § 7 Abs. 1 StBerG sein.
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BFH, 21.02.1984 - VII R 107/83
    Das FA bezog sich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77 (BStBl II 1980, 706, BVerfGE 54, 301 - im folgenden Beschluß vom 18. Juni 1980) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BStBl II 1982, 281, BVerfGE 59, 302 - im folgenden Beschluß vom 27. Januar 1982).
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 60/86

    Zum Umfang des Buchführungsprivilegs der steuerberatenden Berufe

    Diese Ausnahme vom Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe gilt für alle Teilabschnitte der steuerlich bedeutsamen Buchführung (vgl. für mechanische Arbeitsgänge im Rahmen der Abschlußarbeiten das Urteil des Senats vom 21. Februar 1984 VII R 107/83, BFHE 140, 347, BStBl II 1984, 336).

    Darüber hinaus ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit den angeführten Beschlüssen des BVerfG vom 18. Juni 1980 und vom 27. Januar 1982 und dem Urteil des Senats in BFHE 140, 347, BStBl II 1984, 336, 339, daß steuerlich irrelevante Hilfeleistungen bei der Buchführung nicht nach den Vorschriften des StBerG untersagt werden können.

    Die Ausführungen in der Untersagungsverfügung zu den nicht untersagten steuerlich irrelevanten Hilfeleistungen stimmen fast wörtlich überein mit den entsprechenden Formulierungen des Senats im Urteil in BFHE 140, 347, BStBl II 1984, 336, 339. Weiterhin ergibt sich aus dem Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG vom 18. Juni 1980 und vom 27. Januar 1982 in der Begründung der Untersagungsverfügung, daß das FA mit seiner Anordnung gegenüber der Klägerin das Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe nur innerhalb der Grenzen schützen wollte, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt worden sind.

    Während es die laufende Lohnbuchhaltung als Routinearbeit, die keine besonderen steuerrechtlichen Kenntnisse erfordert, von dem Buchführungsprivileg nach dem StBerG ausnimmt, sieht es das BVerfG zum Schutz der Arbeitnehmer als gerechtfertigt an, die Einrichtung der Lohnkonten und die lohnsteuerlichen Abschlußarbeiten zum Jahresende (Abschluß der Lohnkonten, Ausstellung von Lohnbescheinigungen, Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 42b EStG - insoweit eingeschränkt für mechanische Arbeitsgänge durch das Urteil des Senats in BFHE 140, 347, BStBl II 1984, 336 -) den steuerberatenden Berufen vorzubehalten.

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Diesen Anforderungen genügt der Hauptteil des Unterlassungsantrags nicht, weil er lediglich auf die maßgeblichen Vorschriften der §§ 1 und 6 StBerG verweist (vgl. BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; OLG Karlsruhe OLG-Rep 1998, 359; vgl. weiter - zur Unbestimmtheit einer entsprechenden Untersagungsverfügung - BFHE 140, 347, 349).
  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 54/85

    Laufende Buchführung; Irreführung des Verkehrs durch Werbung; Feststellung der

    In diesem Sinne wird der Begriff "laufende Buchführung" auch weithin verstanden (vgl. BVerfGE 54, 301, 315, 316 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]= NJW 1981, 33 ff. [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; 59, 302, 317 = NJW 1982, 1687 ff. [BVerfG 27.01.1982 - 1 BvR 807/80]; BFHE 140, 347, 350 = BStBl. II 1984, 336, 338; Gabler, Wirtschaftslexikon, a.a.O.; Rose/Fuchs, DB 1985, 62).
  • OLG Dresden, 01.09.1998 - 14 U 174/98

    Irreführende Verwendung der Begriffer "Finanzbuchhaltung", "Finanzbuchführung",

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  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 2839/97

    Überlassung von Leiharbeitnehmern zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in

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