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   BFH, 16.03.1995 - V R 128/92   

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BFH, 16.03.1995 - V R 128/92 (https://dejure.org/1995,609)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1995 - V R 128/92 (https://dejure.org/1995,609)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1995 - V R 128/92 (https://dejure.org/1995,609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 527
  • BB 1995, 1786
  • BB 1995, 2045
  • DB 1995, 1795
  • BStBl II 1995, 651
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 81/92

    Kein besonderer Leistungsaustausch durch Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb;

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Der Senat läßt dahingestellt, ob die Gewährung der Reisen eine unentgeltliche Leistung ohne umsatzsteuerrechtlich erheblichen Zusammenhang mit der Lieferung von Kraftfahrzeugen ist (so Oberfinanzdirektion Hamburg, Verfügung vom 24. Januar 1984 S 7330-1/83-St 341, Der Betrieb - DB - 1984, 538; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 263; allgemein zur Zugabe Husmann, a. a. O., Anm. 125; Weiß in Steuerkongreßreport 1976, 249, 260) oder ob insoweit ein Preisnachlaß für die gelieferten Kraftfahrzeuge vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 1994 XI R 81/92, BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277 und XI R 93/92).

    Die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zur Beurteilung sog. Incentive-Reisen, die ein Unternehmer (Vermittler von Lieferungen) vom Lieferer erhält (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, Umsatzsteuer-Rundschau 1995, 59) oder die der Abnehmer von Lieferungen vom Lieferer als Preisnachlaß empfängt (BFH-Urteil in BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277), sind im Streitfall nicht anwendbar.

  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Der Empfänger von Reiseleistungen braucht die Reise nicht selbst anzutreten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346).

    Nur für die Frage, ob Leistungen Dritter dem Reisenden unmittelbar zugute kommen (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG 1980), sind nicht die zivilrechtlichen, sondern die tatsächlichen Umstände maßgebend (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 346).

  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die die Arbeitsbedingungen gestalten, nicht durch Leistungsaustausch gegen eine bewertbare Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 und auch nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 auf Grund des Dienstverhältnisses steuerbar zugewendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 21/92, BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881 - Gestellung von Übernachtungsmöglichkeiten - vom 11. März 1988 V R 30/84, BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643 - Personalbeförderung -).
  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Denn grundsätzlich ist umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen, wenn diese erfüllt worden sind und wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 9. März 1995 V R 102/89, zur Veröffentlichung bestimmt, ein retuschierter Abdruck liegt bei; vom 7. Mai 1987 V R 56/79, BFHE 150, 85, BStBl II 1987, 582; vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Denn grundsätzlich ist umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen, wenn diese erfüllt worden sind und wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 9. März 1995 V R 102/89, zur Veröffentlichung bestimmt, ein retuschierter Abdruck liegt bei; vom 7. Mai 1987 V R 56/79, BFHE 150, 85, BStBl II 1987, 582; vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 93/92

    Bewertung einer Dienstreise im Rahmen der Umsatzsteuererhebung

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Der Senat läßt dahingestellt, ob die Gewährung der Reisen eine unentgeltliche Leistung ohne umsatzsteuerrechtlich erheblichen Zusammenhang mit der Lieferung von Kraftfahrzeugen ist (so Oberfinanzdirektion Hamburg, Verfügung vom 24. Januar 1984 S 7330-1/83-St 341, Der Betrieb - DB - 1984, 538; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 263; allgemein zur Zugabe Husmann, a. a. O., Anm. 125; Weiß in Steuerkongreßreport 1976, 249, 260) oder ob insoweit ein Preisnachlaß für die gelieferten Kraftfahrzeuge vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 1994 XI R 81/92, BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277 und XI R 93/92).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die die Arbeitsbedingungen gestalten, nicht durch Leistungsaustausch gegen eine bewertbare Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 und auch nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 auf Grund des Dienstverhältnisses steuerbar zugewendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 21/92, BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881 - Gestellung von Übernachtungsmöglichkeiten - vom 11. März 1988 V R 30/84, BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643 - Personalbeförderung -).
  • BFH, 28.07.1994 - V R 16/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Incentive-Reise

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zur Beurteilung sog. Incentive-Reisen, die ein Unternehmer (Vermittler von Lieferungen) vom Lieferer erhält (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 16/92, BFHE 175, 291, BStBl II 1995, 274, Umsatzsteuer-Rundschau 1995, 59) oder die der Abnehmer von Lieferungen vom Lieferer als Preisnachlaß empfängt (BFH-Urteil in BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277), sind im Streitfall nicht anwendbar.
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
    Denn grundsätzlich ist umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen, wenn diese erfüllt worden sind und wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 9. März 1995 V R 102/89, zur Veröffentlichung bestimmt, ein retuschierter Abdruck liegt bei; vom 7. Mai 1987 V R 56/79, BFHE 150, 85, BStBl II 1987, 582; vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 12/19

    Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

    Dies gilt auch bei Reiseleistungen (BFH-Urteil vom 16.03.1995 - V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des

    Es ist dann nach Maßgabe der zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Fall einer "Leistungskette" und dem Fall einer Direktleistung zu differenzieren (BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II.1. und 2., zu Verkaufswettbewerben im Verhältnis zwischen Hersteller, Händler und Arbeitnehmern des Händlers).

    aa) Unter ausdrücklicher Anwendung der sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651 ergebenden Grundsätze hat das FG sein Urteil darauf gestützt, dass die U-GmbH die Geschenke nicht unmittelbar an die Beraterinnen auslobte, sondern zivilrechtliche und dementsprechend umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen nur zwischen der U-GmbH und der Klägerin einerseits und der Klägerin und den Beraterinnen andererseits bestanden.

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Der erste Unternehmer erbringt die sonstige Leistung an seinen Leistungsempfänger und nicht an den letzten Empfänger (vgl. für Reiseleistungen BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II. 1.; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1993, 263).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 31/05

    USt: Kontinuitätsprovision als Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen

    Zur Bestimmung des Gegenstands von Leistungsbeziehungen ist grundsätzlich --wie im vorliegenden Fall-- umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen (z.B. BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II.1.).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 6/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 1. 2011 V R 7/09 -

    Es ist dann nach Maßgabe der zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Fall einer "Leistungskette" und dem Fall einer Direktleistung zu differenzieren (BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II.1. und 2., zu Verkaufswettbewerben im Verhältnis zwischen Hersteller, Händler und Arbeitnehmern des Händlers).

    aa) Unter ausdrücklicher Anwendung der sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651 ergebenden Grundsätze hat das FG sein Urteil darauf gestützt, dass die U-GmbH die Geschenke nicht unmittelbar an die Beraterinnen auslobte, sondern zivilrechtliche und dementsprechend umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen nur zwischen der U-GmbH und der Klägerin einerseits und der Klägerin und den Beraterinnen andererseits bestanden.

  • FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 1260/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs von zuschlagsberechtigten

    Denn bei der umsatzsteuerlichen Auslegung von Sachverhalten sei regelmäßig von den getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen auszugehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.02.1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; BFH-Urteil vom 16.03.1995, V R 128/92, BStBl. 1995 11, 651).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 1252/03

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatzwettbewerben

    Aus diesen Grundsätzen folgt für Verkaufswettbewerbe für Arbeitnehmer eines Vertragshändlers folgende Differenzierung (BFH, Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BStBl. II 1995, 651): Wendet ein Hersteller bei einem Verkaufswettbewerb ausgelobte Leistungen seinen Vertragshändlern unter der Auflage zu, die Leistungen bestimmten Arbeitnehmern zu gewähren, so kann der Vertragshändler insoweit steuerbare Leistungen an seine Arbeitnehmer ausführen.

    Die Übergabe eines Preises kann nach dem Urteil des BFH vom 16. März 1995 (V R 128/92, aaO) auch dann zu einer umsatzsteuerbaren Leistung führen, wenn die Übergabe unter der Auflage erfolgt, den Preis weiterzuleiten.

  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 2357/08

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen i.R.v. Umsatzwettbewerben und

    Aus diesen Grundsätzen folgt für Verkaufswettbewerbe für Arbeitnehmer eines Vertragshändlers folgende Differenzierung (BFH, Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BStBl. II 1995, 651): Wendet ein Hersteller bei einem Verkaufswettbewerb ausgelobte Leistungen seinen Vertragshändlern unter der Auflage zu, die Leistungen bestimmten Arbeitnehmern zu gewähren, so kann der Vertragshändler insoweit steuerbare Leistungen an seine Arbeitnehmer ausführen.

    Die Übergabe eines Preises kann nach dem Urteil des BFH vom 16. März 1995 (V R 128/92, aaO) auch dann zu einer umsatzsteuerbaren Leistung führen, wenn die Übergabe unter der Auflage erfolgt, den Preis weiterzuleiten.

  • FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07

    Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw.

    Wer Beteiligter eines Leistungsaustauschs i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist, richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (BFH vom 16.03.1995, V R 128/92, BStBl. II 1995, 651; BFH vom 09.03.1995, V R 102/89, BStBl. II 1995, 564; BFH vom 07.05.1987, V R 56/79, BStBl. II 1987, 582).
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    richtet sich grundsätzlich nach den zwischen den Beteiligten bestehenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen (BFH vom 07.05.1987 - V R 56/79, BStBl. II 1987, 582; BFH vom 16.03.1995 - V R 128/92, BStBl. II 1995, 651; BFH vom 09.03.1995 - V R 102/89, BStBl. II 1995, 564; BFH vom 30.03.2006 - V R 9/03, BStBl. II 2006, 933).
  • FG Bremen, 09.07.2008 - 2 K 220/07

    Anwendbarkeit des § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf unentgeltliche

  • FG München, 28.02.1997 - 8 K 4195/95
  • FG München, 26.09.2001 - 7 K 3672/98

    Rabattfreibetrag bei Überlassung einer verbilligten Reisen an Arbeitnehmer durch

  • FG Hessen, 15.09.2011 - 6 K 1379/05

    Umsatzsteuerpflicht grenzüberschreitender Eisenbahnbeförderungsleistungen

  • BFH, 28.11.1997 - V B 61/97

    Auswirkungen einer Entziehung der leistenden GmbH nach Leistungsausführung und

  • FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 15 K 303/98

    Rundfunkgebühren; Autoradio; Fahrtätigkeit; Verkehrsfunk - Rundfunkgebühren als

  • FG Hessen, 18.01.2011 - 6 V 2444/10

    Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik

  • BFH, 30.05.1996 - V R 4/95

    Unternehmereigenschaft bei Mietgrundstücksveräußerung

  • FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
  • FG Hessen, 22.01.2019 - 6 K 812/18

    § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Haubergordnung für den Dillkreis, § 41 AO

  • FG Hessen, 25.05.2010 - 6 K 1173/07

    Ort der sonstigen Leistung  - Beteiligte eines umsatzsteuerrechtlichen

  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 V 7436/98

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Baugeschäft für Putz- und Stuckarbeiten;

  • BFH, 30.05.1996 - V R 5/95

    Festsetzung der Umsatzsteuer unter Heranziehung der zivilrechtlichen

  • FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10

    Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der

  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 4 K 252/02

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit weitergereichten Sachprämien

  • FG Düsseldorf, 03.02.1999 - 5 V 6752/98

    Handeltreiben mit gebrauchten Nutzfahrzeugen; Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs;

  • FG Hessen, 02.02.1999 - 6 K 497/98

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug; Beurteilung des Leistungsempfängers für

  • FG Düsseldorf, 13.01.1999 - 5 V 7089/98

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid; Zweifel an der

  • FG Düsseldorf, 25.02.1998 - 5 V 7319/97

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug; Zahlung der Umsatzsteuer von einer

  • FG Münster, 22.10.2002 - 15 K 4323/99
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