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   BFH, 12.08.1997 - VII R 32/97   

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BFH, 12.08.1997 - VII R 32/97 (https://dejure.org/1997,2020)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1997 - VII R 32/97 (https://dejure.org/1997,2020)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1997 - VII R 32/97 (https://dejure.org/1997,2020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG §§ 2, 5 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit beim Steuerberater - Unbefugte Hilfeleistung - Anrechnung auf berufspraktische Tätigkeit - Nichtanwendungserlaß des BMF

  • Anwaltsblatt

    § 2 StBerG

  • BRAK-Mitteilungen

    Anrechnung der freien Mitarbeit eines Rechtsreferendars bei StB als berufspraktische Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG §§ 2, 5 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 329
  • NJW 1997, 3264 (Ls.)
  • BB 1997, 2042
  • DB 1997, 2364
  • AnwBl 1998, 166
  • BStBl II 1998, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.10.1995 - VII R 38/95

    Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 32/97
    Zur Begründung seiner Entscheidung bezog sich das FG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1995 VII R 38/95 (BFHE 178, 518, BStBl II 1996, 488).

    Der Senat hält an seiner im Urteil in BFHE 178, 518, BStBl II 1996, 488 vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die Tätigkeit eines Referendars - und ebenso die eines Assessors (vgl. insoweit Senatsurteil vom 28. November 1989 VII R 48/89, BFHE 159, 386, BStBl II 1990, 399, 400) - als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater keine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen darstellt und deshalb auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden kann.

    Der Senat hat bereits im Urteil in BFHE 178, 518, BStBl II 1996, 488, 491 ausgeführt, ob bei seiner Auslegung des Gesetzes von freien Mitarbeitern eines Steuerberaters das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen - wie die Revision meint - umgangen werden könne, müsse nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 32/97
    Schließlich führt auch das von der Revision angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Oktober 1986 I ZR 138/84 (BGHZ 98, 330), wonach eine nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person die Steuerberatung auch nicht durch von ihr beauftragte und bezahlte Steuerberater als ihre Erfüllungsgehilfen ausüben darf, nicht zu einer anderen Beurteilung des Streitfalles, weil es eine andere Sachverhaltsgestaltung betrifft.
  • BFH, 28.11.1989 - VII R 48/89

    Zulassung eines Rechtsanwalts zur Steuerberaterprüfung nach dreijähriger

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 32/97
    Der Senat hält an seiner im Urteil in BFHE 178, 518, BStBl II 1996, 488 vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die Tätigkeit eines Referendars - und ebenso die eines Assessors (vgl. insoweit Senatsurteil vom 28. November 1989 VII R 48/89, BFHE 159, 386, BStBl II 1990, 399, 400) - als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater keine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen darstellt und deshalb auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden kann.
  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

    Untersagt ist nämlich nur die geschäftsmäßige Hilfe, und Geschäftsmäßigkeit setzt voraus, dass die Hilfeleistung selbständig und in der Absicht erfolgt, die Betätigung in gleicher Weise zu wiederholen so BFH, Urteile vom 24.7.1973 - VII R 58/72 -, BStBl. II 1973, 743, vom 4.10.1995 - VII R 38/95 -, BStBl. II 1996, 488 und vom 12.8.1997 - VII R 32/97, BStBl. II 1998, 166; ferner Drüen in Tipke-Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung - Stand: April 2008 -, § 80 AO Rdnrn. 64 bis 68.
  • FG Thüringen, 16.03.2011 - 3 K 701/10

    Keine berufspraktische Tätigkeit i.S. des § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG bei nur

    Der BFH hat zwar im Urteil vom 12.8.1997 (VII R 32/97, BFHE 183, 329, BStBl II 1998, 166) ausgeführt, etwaige Schwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises, ob eine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern ausgeübt worden ist, die sich bei freien Mitarbeitern eher als bei Arbeitnehmern von Steuerberatern ergeben können, beträfen die Entscheidung des jeweiligen Einzelfalles und die Beweislast des Berufsbewerbers.
  • FG Köln, 21.04.1998 - 8 K 2857/96

    Zwangsgeld wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen durch

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