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   BFH, 13.12.2005 - X R 61/01   

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https://dejure.org/2005,692
BFH, 13.12.2005 - X R 61/01 (https://dejure.org/2005,692)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2005 - X R 61/01 (https://dejure.org/2005,692)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - X R 61/01 (https://dejure.org/2005,692)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 2 EStG
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Abänderbarkeit einer dauernden Last

  • lexetius.com

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 33 und § 33a Abs. 1; AO 1977 § 42; ZPO § 323

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 33 und § 33a Abs. 1; AO 1977 § 42; ZPO § 323
    Kein Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen bei geändertem Versorgungskonzept nach Vermögensübergabe und nicht mehr ausreichender Ertragskraft des übergebenen Vermögens

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 33 und § 33a Abs. 1; AO 1977 § 42; ZPO § 323

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 33; ; EStG § 33a Abs. 1; ; AO 1977 § 42; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Begrenzung der als dauernde Last abziehbaren Versorgungsleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Sonderausgabenabzugs einer dauernden Last wegen Versorgungsleistungen ? Monatliche Barzahlungen an Schwiegermutter nach deren Verzicht auf Zuwendungsnießbrauch an einer Wohnung ? Abweichung von Verwaltungsanweisung ? Auch wegen Unterbringung der Empfängerin in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Behandlung von Versorgungsleistungen; Begrenzung der Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe bei der Vermögensübergabe gegen Vermögensleistungen; Nicht aus dem Ertrag des übergebenen Vermögens erbrachte Zahlungen als freiwillige Leistungen; Vergleichbarkeit ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 2 EStG
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Abänderbarkeit einer dauernden Last

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Versorgungsleistungen werden abgeändert

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Ertragbringende Wirtschaftseinheit
    Ertragsermittlung
    Vorweggenommene Erbfolge
    Einzelheiten zum Versorgungsvertrag
    Ertrag bringende Wirtschaftseinheit
    Ermittlung der maßgeblichen Erträge

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, EStG § 33, EStG § 33 a, GG Art 3, GG Art 6 Abs 1
    Dauernde Last; Existenzminimum; Nießbrauch; Unterhalt; Versorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 195
  • NJW-RR 2006, 1369
  • FamRZ 2006, 621 (Ls.)
  • BB 2006, 750
  • BB 2006, 751
  • DB 2006, 704
  • BStBl II 2008, 16
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (48)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Dem liegt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) die normleitende Vorstellung zugrunde, dass der Übergeber das Vermögen --ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt-- ohne die vorbehaltenen Erträge, die nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat.

    Sie stellen Entgelt für das übernommene Vermögen dar (BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II. vor 1. und 3.).

    d) S hatte dem Kläger in Gestalt des Verzichts auf den ihr zustehenden Nießbrauch an einer diesem gehörenden Wohnung Vermögen "übertragen", welches nach der Rechtsprechung des BFH als begünstigte Wirtschaftseinheit i.S. des in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG geregelten Sonderrechtsinstituts in Betracht kommt (allgemein zum Begriff des nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG begünstigten Vermögens vgl. nunmehr den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.6. "Art des übergebenen Vermögens").

    Schon in seiner früheren, vor den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) ergangenen Rechtsprechung hat der BFH den Nießbrauch (oder ein vergleichbares Nutzungsrecht) an einer Immobilie als eine i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG potentiell begünstigte Wirtschaftseinheit angesehen.

    Da S, solange der Nießbrauch bestand, die aus der betreffenden Wohnung erzielten Mieterträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 EStG zuzurechnen waren und sie sich nach der neueren, durch die Beschlüsse des Großen Senats in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und in BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100 eingeleiteten Rechtsprechung des BFH allenfalls Versorgungsleistungen in Höhe der aus dem übertragenen Objekt (Nutzungsrecht) erzielbaren Erträge "vorbehalten" konnte, war der Nießbrauchsverzicht jedenfalls im Grundsatz nicht geeignet, zu einer nach der Wertung des § 42 AO 1977 missbilligten Steuerumgehung zu führen.

    Das Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen --und die damit verbundene Privilegierung-- kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des übertragenen Vermögens erbracht werden können (BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95).

    Sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95).

    Ausgangspunkt sind die steuerlichen Einkünfte, die allerdings um AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie um außerordentliche Aufwendungen zu bereinigen sind (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.6.b aa c).

    Ergibt hingegen die nach den Verhältnissen des Übergabezeitpunktes "überschlägig" zu treffende Prognose, dass die --zu erwartenden-- erzielbaren Nettoerträge nicht ausreichen, die voraussichtlichen wiederkehrenden Leistungen in vollem Umfang zu erbringen, sind diese von Anbeginn an Entgelt für das übernommene Vermögen, d.h. für die durch den Nießbrauchsverzicht bewirkte "Übertragung" der Nutzungsbefugnis an der Wohnung (grundlegend BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II. vor 1. und 3. der Gründe).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Die Abänderbarkeit kann auch aus der Rechtsnatur des typischen Versorgungsvertrages folgen (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 3. und 4.).

    In diesem Sinne ist das bürgerlich-rechtliche Altenteil ein Inbegriff von Versorgungsleistungen verschiedener Art, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind (BFH-Urteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, m.w.N. aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung).

    Soweit dem Versorgungsberechtigten nach der Vermögensübergabe mehr an Mitteln zur Verfügung steht als zuvor aus dem übergebenen Vermögen zu erwirtschaften war, sind die beiderseitigen Lebensverhältnisse nicht infolge der Vermögensübergabe, sondern durch eine hiervon unabhängige Versorgungszusage verknüpft (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).

  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Dies ist für die Abziehbarkeit und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit der privaten Versorgungsrente konstituierend (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.1.b der Gründe).

    Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe).

    Darüber hinaus kann der Kläger den in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteil gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG als Werbungskosten abziehen (grundlegend --für den Fall der auch hier vorliegenden dauernden Last-- BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47; vgl. ferner Senatsurteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.5., ebenfalls eine dauernde Last betreffend).

  • BFH, 31.03.2004 - X R 3/01

    Dauernde Last - Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    a) Für eine steuerrechtlich zu beachtende Änderungsklausel genügt der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO, weil diese so zu verstehen ist, dass der Vertrag nach Maßgabe des materiellen (Zivil-)Rechts, auf das diese Vorschrift Bezug nimmt, abänderbar sein soll (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 3/01, BFH/NV 2004, 1386).

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden "im Regelfall" abänderbar sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1386, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).

  • BFH, 15.11.1991 - III R 30/88

    Berücksichtigung von Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung bei

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Der dort vorgesehenen Anrechnung einer nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl gestaffelten zumutbaren Belastung liegt die Erwägung zugrunde, dass dem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann, entsprechend seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit einen gewissen Teil seiner Belastung selbst zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1991 III R 30/88, BFHE 166, 159, BStBl II 1992, 179).

    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit dem Steuerpflichtigen ein verfügbares Einkommen verbleibt, dass über dem Regelsatz für das Existenzminimum liegt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 1 BvR 672/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 152, und vom 14. März 1997 2 BvR 861/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1997, 543; BFH-Urteil in BFHE 166, 159, BStBl II 1992, 179; BFH-Beschlüsse vom 17. September 1999 III B 38/99, BFH/NV 2000, 315; vom 8. Dezember 1999 III B 72/99, BFH/NV 2000, 704; vom 10. Januar 2003 III B 26/02, BFH/NV 2003, 616; vgl. ferner z.B. Blümich/Heger, a.a.O., § 33 EStG Rz. 134; Korn/Fuhrmann, Einkommensteuergesetz, § 33 Rz. 57).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Schon in seiner früheren, vor den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) ergangenen Rechtsprechung hat der BFH den Nießbrauch (oder ein vergleichbares Nutzungsrecht) an einer Immobilie als eine i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG potentiell begünstigte Wirtschaftseinheit angesehen.

    Da S, solange der Nießbrauch bestand, die aus der betreffenden Wohnung erzielten Mieterträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 EStG zuzurechnen waren und sie sich nach der neueren, durch die Beschlüsse des Großen Senats in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und in BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100 eingeleiteten Rechtsprechung des BFH allenfalls Versorgungsleistungen in Höhe der aus dem übertragenen Objekt (Nutzungsrecht) erzielbaren Erträge "vorbehalten" konnte, war der Nießbrauchsverzicht jedenfalls im Grundsatz nicht geeignet, zu einer nach der Wertung des § 42 AO 1977 missbilligten Steuerumgehung zu führen.

  • BFH, 03.03.2004 - X R 38/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe).

    e) Soweit nach den vorstehenden Grundsätzen ein Abzug der vom Kläger in den Streitjahren 1996 und 1997 an S geleisteten Zahlungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in Betracht zu ziehen ist, wird das FG allerdings prüfen müssen, ob der tatsächliche Vollzug des Vermögensübergabevertrages vom 13. Juni 1984 den Anforderungen entspricht, welche an die steuerrechtliche Anerkennung von (Versorgungs-)Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu stellen sind (aus jüngerer Zeit vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238; in BFH/NV 2004, 1095; X R 43/01, BFH/NV 2004, 1097; X R 3/02, BFH/NV 2004, 1098; X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722).

  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe).

    Hierbei ist ohne Bedeutung, dass der Nießbrauch im Falle des Verzichts nicht Gegenstand einer bürgerlich-rechtlichen "Übertragung" ist, sondern mit dem Verzicht erlischt (näher dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 2.b cc der Gründe).

  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/99

    Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    Für die Unterscheidung zwischen privater Versorgungsrente und entgeltlichem Veräußerungsgeschäft ist grundsätzlich auf eine Ertragsprognose im Zeitpunkt der Übergabe des Vermögens abzustellen (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 22/99, BFHE 206, 400, BStBl II 2004, 1053).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 81/91

    Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
    In diesem Fall stellen die wiederkehrenden Leistungen grundsätzlich in Höhe ihres nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Nießbrauchsverzichts zu ermittelnden Barwerts (Kapitalwerts) Anschaffungskosten für die Wohnung dar (zur näheren Begründung vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620, unter 2.b, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH), die --soweit sie nicht anteilig auf den Grund und Boden entfallen-- vom Kläger, sofern er die Wohnung zur Erzielung von Einkünften (aus Vermietung und Verpachtung) eingesetzt hat, über die AfA gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als Werbungskosten abgezogen werden können.
  • BFH, 17.09.1999 - III B 38/99

    Verwaltungsprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • BFH, 03.03.2004 - X R 3/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BVerfG, 29.10.1987 - 1 BvR 672/87
  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

  • BVerfG, 13.12.1996 - 1 BvR 1474/88

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Höchstbeträge für

  • BFH, 18.04.2002 - III R 15/00

    Eigene Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • BFH, 19.01.2005 - X R 23/04

    Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen

  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57

    Abänderung von Altenteilsleistungen

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1987 - 9 U 69/87

    Umwandlung von in Versorgungsverträgen vereinbarten Naturalleistungen in eine

  • BFH, 10.01.2003 - III B 26/02

    Zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG

  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

  • BFH, 03.03.2004 - X R 17/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Wertsicherungsklausel

  • BFH, 03.03.2004 - X R 43/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

  • BFH, 08.12.1999 - III B 72/99

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung; Krankheitskosten als

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

  • BFH, 03.03.2004 - X R 12/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 29.08.2003 - III B 105/02

    NZB: Übergehen von Sachanträgen

  • BVerfG, 14.03.1997 - 2 BvR 861/92
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung

  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

  • BFH - III R 94/03
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 75/14

    Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben - Stufenweise Ermittlung der

    Der BFH äußerte sich nur allgemein zur Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung durch "den Ansatz einer --nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl-- gestaffelten zumutbaren Belastung", ohne allerdings zu den Einzelheiten der Berechnung Stellung zu nehmen (z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16; in BFHE 166, 159, BStBl II 1992, 179; s.a. Senatsurteil in BFHE 224, 453, BStBl II 2009, 808).

    Der Ansatz einer zumutbaren Belastung ist zwar dem Grunde nach nicht zu beanstanden, soweit es sich nicht um Aufwendungen für Leistungen handelt, die Sozialhilfeempfängern allgemein ohne weitere Gegenleistung gewährt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 251, 196, BStBl II 2016, 151), und sofern dem Steuerpflichtigen nach Abzug ein verfügbares Einkommen verbleibt, das über dem Existenzminimum liegt (BFH-Urteile in BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16; in BFHE 166, 159, BStBl II 1992, 179).

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    (2) Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist demgegenüber geprägt durch das Versorgungsbedürfnis des Übertragenden als typischerweise notwendige Folge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen sowie die aus dem übertragenen Wirtschaftsgut resultierende Leistungsfähigkeit des zur Zahlung Verpflichteten, des neuen Betriebsinhabers (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16, unter II.3.).
  • FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11

    Steuerliche Neubewertung eines Altenteilsvertrages bei Aufgabe der selbst

    Dieser habe entschieden, dass bei einer Änderung des Versorgungskonzeptes eines Altenteilsvertrages eine aktualisierte Ertragsprognose hinsichtlich des übertragenen Vermögens heranzuziehen sei (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).

    In steuerlicher Hinsicht seien die Höhe der abziehbaren Leistungen (dauernden Lasten) durch die nach der neuen Ertragsprognose erzielbaren Nettoerträge begrenzt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO.).

    Sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO. m.w.N.).

    Der Versorgungscharakter als ein Kennzeichen eines Leibgedingvertrages und die aus der Überlassung des Vermögens gegen Übernahme der persönlichen Versorgung folgende wechselseitige Gebundenheit und die hierdurch bedingte "Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse" sind die zu berücksichtigenden Merkmale dieses Vertragstypus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO.).

    - Der BFH hat bereits in dem vom FA herangezogenen Urteil entschieden, dass ein gestiegenes Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und eine vertragliche Anpassung des Versorgungskonzepts durch die Vertragsparteien eine steuerliche Neubewertung des Vertrages nach sich zieht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO.).

    Das BMF hat (offenbar) aus dem Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 (aaO.) zugleich gefolgert, dass nicht nur eine gegenseitig vertraglich vereinbarte Änderung des Versorgungskonzeptes sondern auch eine einseitige Änderung der Bewirtschaftung des übertragenen Vermögens steuerlich im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG einer zivilrechtlichen Vertragsanpassung gleich stehe (vgl. Rz. 62 des BMF-Schreibens vom 11. März 2010, aaO.):.

    Dies war Gegenstand des BFH-Urteils vom 13. Dezember 2005 (aaO.), da dort der bisherige jährliche Barunterhalt von 6.000 DM über 7.200 DM auf den vom BFH als wesentlich betrachteten Betrag von rund 41.000 DM bzw. rund 20.000 DM wegen der Pflegeleistungen erhöht worden war.

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10

    Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Dies sei verfassungsgemäß, soweit dem Steuerpflichtigen ein verfügbares Einkommen verbleibe, das über dem Regelsatz für das Existenzminimum liege (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBI II 2008, 16/22, m.w.N.; Schmidt/Lo schelder EStG, 29. Auflage 2010, § 33 Rz 31).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Der Senat teilt diese Auffassung (vgl. in diese Richtung gehend bereits das Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16).

    a) Bei einer einvernehmlichen Änderung des Versorgungskonzeptes aufgrund des gestiegenen Versorgungsbedürfnisses des Berechtigten sind die durch die Nettoerträge des übergebenen Vermögens gedeckten Versorgungsleistungen abziehbar, auch wenn darüber hinausgehende Zahlungen freiwillige Leistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG sind (Senatsurteil in BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16).

    Denn anders als in dem in BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16 entschiedenen Fall ist Grund für die erhöhten Zahlungen an die Mutter des Klägers nicht ein im Laufe des Vollzugs des Übergabevertrags gestiegenes Versorgungsbedürfnis der versorgungsberechtigten Vermögensübergeberin. Vielmehr hat sich die Mutter des Klägers von Beginn an unabhängig von der Entwicklung ihrer Versorgungslage höhere Versorgungsleistungen ausbedungen. Dadurch wollte sie sich ihren Anteil an dem Verkaufserlös des Kiesvorkommens sichern und zwar unabhängig davon, welche laufenden Erträge die Vermögensübernehmer aus dem Erlös erzielen konnten. Damit hat sich die Vermögensübergeberin im Ergebnis an der Substanz des übergebenen Vermögens beteiligt. In einem solchen Fall muss es bei dem Grundsatz bleiben, dass Versorgungsleistungen insgesamt nur als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn der Ertrag des übergebenen bzw. umgeschichteten Vermögens nach überschlägiger Berechnung (vgl. Tz. 27 des BMF-Schreibens in BStBl I 2010, 227) die Versorgungsleistungen abdeckt.

  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    In steuerlicher Hinsicht sei die Höhe der abziehbaren Leistungen durch die erzielbaren Nettoerträge begrenzt (Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 13/09

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher

    Aus dem Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01 (BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16) könne nicht gefolgert werden, dass nach jeder Vertragsänderung eine erneute Ertragsprognose anzustellen sei und ursprünglich wegen ihrer Zuordnung zum sog. Typus 2 nicht als Sonderausgaben abziehbare Zahlungen für die Zukunft steuerlich anzuerkennen seien.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Ertragsteuerrechtlich seien die Versorgungsleistungen auf die erzielbaren Nettoerträge der übergebenen Wirtschaftseinheit begrenzt (Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16).

    Das FG habe zutreffend auf das BFH-Urteil in BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16 verwiesen, dessen Ausführungen nur so verstanden werden könnten, dass es sich im Streitfall nicht um eine Leibrente, sondern um eine dauernde Last handele.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13

    Dauernde Last oder Rente

    In steuerlicher Hinsicht ist die Höhe der abziehbaren Leistungen durch die erzielbaren Nettoerträge begrenzt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).

    (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 a.a.O.).

    Im Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16 führt der BFH aus, dass für eine steuerrechtlich zu beachtende Änderungsklausel der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO genügt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 2355/13

    Dauernde Last oder Rente

    In steuerlicher Hinsicht ist die Höhe der abziehbaren Leistungen durch die erzielbaren Nettoerträge begrenzt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).

    (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 a.a.O.).

    Im Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16 führt der BFH aus, dass für eine steuerrechtlich zu beachtende Änderungsklausel der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO genügt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12

    Dauernde Last oder Rente

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 K 798/14

    Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG:

  • FG Hessen, 06.10.2016 - 11 K 1161/11

    § 10 Abs.1 Nr.1a EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 5 K 2353/08

    Dauernde Last bei Ausschluss der Abänderung des Versorgungsvertrags wegen

  • FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06

    Abziehbarkeit der auf besondere Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und

  • BFH, 16.06.2021 - X R 30/20

    Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 999/13

    Bemessung der Höhe der als dauernde Last und damit als Sonderausgaben zu

  • BFH, 09.09.2020 - X R 3/18

    Behandlung von Versorgungsleistungen infolge des Verzichts auf einen

  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11

    Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07

    Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur

  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 781/11

    Rückwirkende Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

  • BFH, 06.11.2007 - X B 209/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • FG Niedersachsen, 19.08.2008 - 8 K 183/07

    Abzug von in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Altenteilleistungen nach § 10

  • FG Düsseldorf, 15.11.2002 - 1 K 3306/01

    Krankheit; Diätaufwendungen; Getreideallergie; Zöliakie; Außergewöhnliche

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 5 K 1157/04

    Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem

  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 2305/07

    Weder Unterhaltszahlungen an Kinder noch Aufwendungen für die Kontaktpflege zu

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