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   BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07   

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https://dejure.org/2009,245
BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07 (https://dejure.org/2009,245)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - IX R 60/07 (https://dejure.org/2009,245)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - IX R 60/07 (https://dejure.org/2009,245)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    AO § 42; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • openjur.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien; Wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

  • Betriebs-Berater

    Realisation von Wertverlusten aus Kapitalanlagen grundsätzlich nicht gestaltungsmissbräuchlich

  • Betriebs-Berater

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien

  • Judicialis

    AO § 42; ; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 3 S. 8; ; EStG § 23 Abs. 3 S. 9

  • streifler.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien

  • streifler.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und anschließendem Wiederkauf der gleichen Wertpapiere an demselben Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; Verhinderung von Spekulationen auf Kosten der ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien; wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch beim An- und Verkauf von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verkauf und Wiederankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Kein Gestaltungsmissbrauch bei schnellem Rückkauf von Aktien

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei einem schnellen Rückkauf von Wertpapieren!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tageshandel mit gleichartigen Wertpapieren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und anschließendem Wiederkauf der gleichen Wertpapiere an demselben Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist; Verhinderung von Spekulationen auf Kosten der ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 42; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust und Kauf derselben Anzahl dieser Wertpapiere am selben Tag, aber zu unterschiedlichem Kurs

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verkauf und Wieder-Ankauf von Aktien kein Gestaltungsmissbrauch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sofortiger Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf und Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Dem Fiskus Börsenverluste ohne Depotänderung präsentieren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkauf und Wiederankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen sind grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Schneller Wertpapierrückkauf ist kein Gestaltungsmissbrauch

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verlustvortrag aus Aktienverkäufen vor 2009: Verrechnung mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen letztmalig 2013

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen grds. kein Gestaltungsmissbrauch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jetzt noch Altverluste mit Gewinnen verrechnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen stellen keinen Gestaltungsmissbrauch dar - An- und Verkauf sind eigenständige, separat zu beurteilende Vorgänge

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Positive Entscheidung des BFH nutzen - Kein Gestaltungsmissbrauch bei einem schnellen Rückkauf von Wertpapieren!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Positive Entscheidung des BFH nutzen - Kein Gestaltungsmissbrauch bei einem schnellen Rückkauf von Wertpapieren!

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlustrealisation bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; sofortiger Wiedererwerb veräußerter Wertpapiere

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 42
    Aktie; Spekulationsgeschäft; Spekulationsverlust; Wertpapier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 252
  • NJW 2010, 175
  • WM 2009, 2214
  • BB 2009, 2339
  • BB 2009, 2578
  • BB 2009, 2634
  • DB 2009, 2354
  • BStBl II 2009, 999
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung --unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712)-- nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.1.b).

    Denn es steht in seinem Belieben (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.; BFH-Urteil in BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259, unter II.2.b(1)), ob, wann und mit welchem Risiko er von ihm gehaltene Wertpapiere ankauft, verkauft und danach wieder kauft und ggf. wieder verkauft.

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG -

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (gl.A. Wernsmann, a.a.O., § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).

    Denn es steht in seinem Belieben (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.; BFH-Urteil in BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259, unter II.2.b(1)), ob, wann und mit welchem Risiko er von ihm gehaltene Wertpapiere ankauft, verkauft und danach wieder kauft und ggf. wieder verkauft.

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Insoweit handelt es sich bei dem Verkauf von Wertpapieren und dem anschließenden Wiederkauf gleichartiger Wertpapiere zu unterschiedlichen Ankaufs- und Verkaufspreisen um eigenständige und damit separat zu beurteilende Vorgänge, so dass der Veräußerungsvorgang nicht i.S. des § 42 Satz 2 AO eliminiert wird (s.a. BFH-Urteile vom 24. Juni 2003 IX R 2/02, BFHE 202, 351, BStBl II 2003, 752, unter II.1.b bb, betr. Optionsgeschäfte; vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527, unter B.II.1.b bb, r.Sp., zum sog. Dividenden-Stripping bei taggleichem An- und Verkauf).
  • FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02

    EStG, AO: Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (gl.A. Wernsmann, a.a.O., § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Dieses Merkmal des Steuertatbestandes wird durch die verhältnismäßig kurze (Jahres-)Frist in typisierender Weise objektiviert (dazu BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469; vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, unter II.1.c).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Dieses Merkmal des Steuertatbestandes wird durch die verhältnismäßig kurze (Jahres-)Frist in typisierender Weise objektiviert (dazu BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469; vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, unter II.1.c).
  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung --unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712)-- nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.1.b).
  • BFH, 24.11.1993 - X R 49/90

    Spekulationsfrist und -gewinn bei sammelverwahrten Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung --unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712)-- nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.1.b).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
    Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03

    Keine Realisierung eines Spekulationsverlusts bei Rückerwerb sämtlicher Aktien am

  • BFH, 24.06.2003 - IX R 2/02

    Optionsgeschäfte an der Deutschen Terminbörse

  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    (1) Der BFH bejaht in ständiger Rechtsprechung einen Missbrauch zivilrechtlicher oder steuerrechtlicher Gestaltungen, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuervermeidung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; BFH-Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07, BStBl II 2009, 999; BFH-Urteil vom 18.12.2013 I R 25/12, BFH/NV 2014, 904).
  • BFH, 11.09.2013 - II R 61/11

    Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der

    Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, jeweils m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und in BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999).

  • BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16

    Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren

    Nach der Rechtsprechung des BFH stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (BFH-Urteile jeweils vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387, unter II.2.b; gl.A. Wernsmann in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775, rechtskräftig).

    ee) Der vorliegende Fall ist nicht mit den vom BFH mit Urteilen in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; in BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999; in BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und in BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527 entschiedenen Fallkonstellationen vergleichbar.

    Im Urteil in BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999 handelte es sich um den Verkauf und Kauf börsengehandelter Wertpapiere an und von einem Dritten zu unterschiedlichen Kursen aufgrund der fortlaufenden Notierung des Wertpapiers.

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 127/15

    § 42 AO

    Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BStBl II 2009, 999; BFH-Urteil vom 18. Dezember 2013 I R 25/12, BFH/NV 2014, 904).
  • BFH, 14.02.2023 - IX R 3/22

    Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist nicht zu prüfen; sie wird durch die Jahresfrist in typisierender Weise objektiviert (z.B. BFH-Urteile vom 25.08.2009 - IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und vom 20.08.2013 - IX R 38/11, BFHE 242, 386, BStBl II 2013, 1021, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2023 - IX R 10/22

    Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

    Dieses Merkmal des Steuertatbestands wird durch die Zehnjahresfrist in typisierender Weise objektiviert (vgl. Senatsurteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2013 - I R 25/12

    Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) -

    aa) Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, und vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - 8 K 2978/13

    Gestaltungsmissbrauch: Generierung von Anschaffungskosten durch zeitgleichen

    Nach Abschluss dieses Verfahrens ruhte das Einspruchsverfahren weiterhin wegen des beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 60/07 anhängigen Verfahrens.

    a) Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2 EStG in der im Streitjahr gültigen Fassung unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 226, 252, Bundessteuerblatt - BStBl - II, 2009, 999 m.w.Nachw.) nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).

    Durch dieses in sich geschlossene und aufeinander abgestimmte System der Verlustnutzung und -begrenzung sollen u.a. Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und insbesondere missbräuchliche Gestaltungen i.S. des § 42 AO verhindert werden (vgl. zum Ganzen: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, a.a.O.).

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es zwar, realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsgutes im Privatvermögen des Steuerpflichten der Einkommensteuer zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999).

    Anders als bei den zum Börsenhandel mit Aktien höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen der taggleiche Rückkauf zu einem vom Verkauf abweichenden Kurswert vorgenommen wurde und schon aus diesem Grund unter Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beide Rechtsgeschäfte als eigenständige und damit separat zu beurteilende Vorgänge qualifiziert wurden (u.a. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, a.a.O.), lag im Streitfall ein derartiges Kursrisiko nicht vor.

  • FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16

    Enteignung ist keine Veräußerung

    Allerdings wird sie im Rahmen des § 23 EStG durch die (Nichteinhaltung) der Haltefristen in typisierender Weise objektiviert, was ausdrückliche Feststellungen hierzu i. d. R. entbehrlich macht (siehe hierzu BFH-Urteil vom 20.08.2013 IX R 38/11, BFHE 242, 386, BStBl. II 2013, 1021, BFH-Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl. II 2009, 999).
  • BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen

    Alternativ hätten sie neben dem in § 207 UmwG eingeräumten Widerspruchsrecht die Möglichkeit gehabt, die Anteile an der GmbH vor deren Umwandlung "freihändig" zu veräußern und sodann die Mitunternehmeranteile an der formwechselnd errichteten KG zurück zu erwerben (vgl. dazu die Rechtsprechung zur Realisierung von Spekulationsverlusten bei der Veräußerung von Wertpapieren: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und zur Anteilsrotation: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).
  • FG Münster, 19.05.2022 - 8 K 19/20

    Vorliegen einer zu eigenen Wohnzwecken erfolgten Nutzung

  • FG Hamburg, 27.06.2017 - 6 K 127/16

    Gestaltungsmissbrauch anlässlich eines Verkaufs von Gesellschaftanteilen -

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

  • BFH, 20.08.2013 - IX R 38/11

    Zum Ansatz der Marktrendite - Keine Annahme einer rechtsmissbräuchlichen

  • BFH, 11.09.2013 - II R 60/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.9.2013 II R 61/11 - Bewertung bebauter

  • BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2012 IV R 39/09 - Ermittlung des

  • FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22

    Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid

  • BFH, 11.09.2013 - II R 62/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.9.2013 II R 61/11 - Bewertung bebauter

  • FG Hessen, 21.10.2020 - 4 K 1644/18

    Gestaltungsmissbrauch bei konzernübergreifenden gegenläufigen Geschäften -

  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung

  • BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08

    NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen - grundsätzliche Bedeutung und

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.03.2022 - 16 K 4112/20

    Zuwendungsnießbrauch an Kinder bei Vermietung des Grundstücks an eine GmbH, deren

  • FG Hessen, 21.10.2020 - 4 K 1431/18

    Gestaltungsmissbrauch durch konzernübergreifendes "Nullsummenspiel"

  • VG Münster, 03.11.2010 - 9 K 1689/09

    Bemessung der Jagdsteuer eines Steuerpflichtigen anhand des mit seinem Ehepartner

  • FG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 K 179/10

    Qualifizierung von Kapitalrückzahlungen aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen

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