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   BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09   

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https://dejure.org/2010,742
BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09 (https://dejure.org/2010,742)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2010 - VI R 53/09 (https://dejure.org/2010,742)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - VI R 53/09 (https://dejure.org/2010,742)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • openjur.de

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers; Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • Bundesfinanzhof

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • rewis.io

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 19; FGO § 118 Abs. 2
    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers im Hinblick auf eine überwiegend berufliche Nutzung; Geltung der allgemeinen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Arbeitsmitteln in Bezug auf Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • datenbank.nwb.de

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers im Hinblick auf eine überwiegend berufliche Nutzung; Geltung der allgemeinen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Arbeitsmitteln in Bezug auf Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten von Lehrern: Kriterien für Bücher als Arbeitsmittel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Literatur als anerkanntes Arbeitsmittel für Lehrer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gemischt genutzte Bücher eines Lehrers abzugsfähig

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Was gilt als Fachliteratur bei Lehrern?

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 317
  • NJW 2011, 799
  • BB 2010, 2725
  • DB 2010, 2371
  • BStBl II 2011, 723
  • afp 2011, 101
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts -

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Nach der Entscheidung des Senats vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723) sind pauschale Feststellungen hierzu nicht ausreichend.

    Dabei kommt es auf die Verwendung des Buches gerade im Streitfall an (BFH-Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; in BFH/NV 1990, 564; vom 19. April 1991 VI R 164/87, BFH/NV 1991, 598).

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.2008 - 4 K 2895/04

    Keine pauschale Schätzung der beruflichen Veranlassung des Erwerbs von Büchern

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 477 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 2008  4 K 2895/04         und die Einspruchsentscheidung vom 22. November 2004         aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr         2002 vom 15. Mai 2003 in der Weise zu ändern, dass weitere         Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger         Tätigkeit des Klägers in Höhe von 1.096,96 EUR berücksichtigt         werden.

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 112/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    b) Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers zu würdigen sind (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67; vom 21. Februar 1986 VI R 192/82, BFH/NV 1986, 401; vom 2. Februar 1990 VI R 112/87, BFH/NV 1990, 564).

    Dabei kommt es auf die Verwendung des Buches gerade im Streitfall an (BFH-Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; in BFH/NV 1990, 564; vom 19. April 1991 VI R 164/87, BFH/NV 1991, 598).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Bei einem gemischt genutzten Gegenstand ist nach den Grundsätzen des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1) eine Aufteilung in Betracht zu ziehen.

    Um Arbeitsmittel verneinen zu können, genügt es nicht, dass das FG für die Gesamtheit der angeschafften Bücher feststellt, es handele sich um Bücher, die auch von zahlreichen Steuerpflichtigen gekauft würden, die keine berufliche Verwendung dafür hätten (Zu dieser Argumentation auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, 24).

  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362, und vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07

    Reparaturaufwendungen an einem Betriebsgebäude als Betriebsausgaben eines

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Lassen die objektiv festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Merkmale und Maßstäbe die rechtliche Würdigung zu, dass Aufwendungen für ein Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, stehen private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 20/07, BFH/NV 2010, 20).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1954 - IV 630/53 U

    Außerordentliche Absetzungen für technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362, und vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Dabei kommt es auf die Verwendung des Buches gerade im Streitfall an (BFH-Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; in BFH/NV 1990, 564; vom 19. April 1991 VI R 164/87, BFH/NV 1991, 598).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09
    Daraus folgt, dass es für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für beruflich genutzte Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, bei der Entscheidung, ob nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebenshaltung vorliegen, im Allgemeinen weniger auf den objektiven Charakter des angeschafften Gegenstands ankommt, sondern vielmehr auf die Funktion des Gegenstands im Einzelfall, also den tatsächlichen Verwendungszweck (BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, und vom 20. Juli 2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185).
  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 192/82

    Geltendmachung von Aufwendungen für Fachliteratur als Werbungskosten

  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

  • BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03

    Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15

    Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin

    So zählen zu den Arbeitsmitteln eines Lehrers oder einer Lehrerin etwa Bücher und Zeitschriften, wenn die Literatur ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).

    b) Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958, vom 20.07.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 und vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).

    Dabei kommt es hinsichtlich jedes einzelnen Schriftwerks auf seine Verwendung an (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).

  • FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 2144/17

    Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

    Zu den bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähigen Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723 und Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BStBl II 2011, 45 jeweils m.w.N).

    Wird der Gegenstand sowohl beruflich als auch privat genutzt (gemischt genutzter Gegenstand) ist nach den Grundsätzen des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1) eine Aufteilung in Betracht zu ziehen (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 723).

  • BFH, 14.01.2021 - VI R 15/19

    Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten

    Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (Senatsurteile vom 19.02.2004 - VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 20.07.2005 - VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185, und vom 20.05.2010 - VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723).
  • FG Hamburg, 23.05.2011 - 6 K 77/10

    Aufwendungen für eine Koffer eines Piloten als Werbungskosten

    Nach ständiger Rechtsprechung erfasst dies über den Wortlaut der genannten Bestimmung hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (vgl. BFH-Urteile vom 20.05.2010 VI R 53/09, BFHE 230, 317, NJW 2011, 799, und vom 28.11.1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, mit weiteren Nachweisen).

    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BFHE 230, 317, NJW 2011, 799, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 14.01.2021 - VI R 52/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.01.2021 - VI R 15/19:

    Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (Senatsurteile vom 19.02.2004 - VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 20.07.2005 - VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185, und vom 20.05.2010 - VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (BFH, Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723).
  • FG Münster, 21.07.2014 - 5 K 2767/13

    Kein Abzug von Zeitschriftenkosten ohne Fachtitel ausweisenden Beleg

    Werbungskosten sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723, m.w.N.).

    Erst wenn diese Untersuchungen zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, kann der objektive Charakter der Werke, der durch das Finanzgericht im Einzelnen darzustellen und zu würdigen ist, den Ausschlag geben (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723, m.w.N.).

  • FG München, 03.03.2011 - 5 K 3379/08

    Zeitschriften als Werbungskosten bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit

    Zu den Arbeitsmitteln können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09 , Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 230, 317 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 2316 , mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Verwendung der Literatur zur Vorbereitung oder Nachbereitung von Arbeitsprozessen oder Dienstbesprechungen kann eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung der Literatur begründen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 230, 317 , BFH/NV 2010, 2316 , zu den Arbeitsmitteln eines Lehrers, mit weiteren Nachweisen).

    Erst wenn diese Untersuchungen zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, kann der objektive Charakter der Werke den Ausschlag geben (BFH in BFHE 230, 317 , BFH/NV 2010, 2316 ).

  • FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" als

    Werbungskosten sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723, m.w.N.).
  • FG Münster, 24.03.2015 - 2 K 3027/12

    Sky-Abonnement "Fußballpaket"

    Werbungskosten sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10

    Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben keine

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