Rechtsprechung
   BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,36
BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71 (https://dejure.org/1973,36)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1973 - 2 BvL 42/71 (https://dejure.org/1973,36)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 (https://dejure.org/1973,36)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,36) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Journalisten

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für Presseangehörige in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis zur Zeugnisverweigerung - Bestandteile des Beweiserhebungsrechts - Strafprozessuales Aussageverweigerungsrecht - Angehörigen der Presse - Bereich des gerichtlichen Verfahrens

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 193
  • NJW 1974, 356
  • DVBl 1974, 417
  • DÖV 1974, 313
  • afp 1974, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Deshalb genießt sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur Grundrechtsschutz, sondern wird auch in ihrer institutionellen Eigenständigkeit - von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen - gewährleistet (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]; 20, 162 [175 f.]).

    Zur verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Presse gehört - als wesentliche Voraussetzung für ihre Funktionsfähigkeit - auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten; er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen darf (BVerfGE 20, 162 [176, 187]).

    Die Vorschrift verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, da sie den Schutz des Redaktionsgeheimnisses der Presse zwar nicht in vollem Umfang, aber jedenfalls teilweise verwirklicht (BVerfGE 20, 162 [189]; 25, 296 [305]).

    Allerdings hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in zwei Entscheidungen ausgesprochen, daß § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO keine erschöpfende Regelung enthalte (BVerfGE 20, 162 [189]; 25, 296 [305]).

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 (RGBl. I S. 65) besaß keinen Rahmencharakter, sondern ordnete die Materie vollständig und unmittelbar; es ist daher weder insgesamt noch in einzelnen seiner Bestimmungen Bundesrecht geworden (BVerfGE 7, 29 [41]).

    Zwar kann eine Vollregelung für einzelne Teile einer Gesetzgebungsmaterie auch aufgrund der Kompetenz zur Rahmengesetzgebung getroffen werden; dann ist aber Voraussetzung, daß sie im Zusammenhang eines Gesetzeswerks steht, das - als Ganzes gesehen - dem Landesgesetzgeber noch Spielraum läßt und darauf angelegt ist, von ihm aufgrund eigener Entschließung ausgefüllt zu werden (BVerfGE 7, 29 [41 f.]).

    Bei der Verjährung von Pressedelikten hat es auf die "wesensmäßige und historische Zugehörigkeit" abgestellt (BVerfGE 7, 29 [40]).

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1957 (BVerfGE 7, 29) steht dieser Würdigung nicht entgegen.

  • BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62

    Geib/Stern

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Die Vorschrift verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, da sie den Schutz des Redaktionsgeheimnisses der Presse zwar nicht in vollem Umfang, aber jedenfalls teilweise verwirklicht (BVerfGE 20, 162 [189]; 25, 296 [305]).

    Allerdings hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in zwei Entscheidungen ausgesprochen, daß § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO keine erschöpfende Regelung enthalte (BVerfGE 20, 162 [189]; 25, 296 [305]).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Soweit der Bundesgesetzgeber in § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht den dort näher bezeichneten Personen gewährt, dabei eine Veröffentlichung strafbaren Inhalts voraussetzt und die Möglichkeit der Bestrafung eines Redakteurs zur Bedingung erhebt, ordnet er damit - nach der zugrundeliegenden Gesetzgebungstechnik - gleichzeitig an, daß es, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, im Grundsatz bei der allgemeinen und uneingeschränkten Aussagepflicht des Zeugen bewenden soll (ebenso zum Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO nicht genannten Berufe: BVerfGE 33, 367 [374]).

    Das läßt jedoch die generelle Geltung der typisierenden Gesetzesnorm des einfachen Rechts unberührt (vgl. zur Einwirkung des Art. 4 Abs. 1 GG auf den Eideszwang: BVerfGE 33, 23 [32, 34]; zum Zeugnisverweigerungsrecht der Sozialarbeiter: BVerfGE 33, 367 [374 f.]) und stellt ihre Vollständigkeit als gesetzliche Regelung nicht in Frage.

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Auch die Verhängung einer Ordnungsstrafe setzt Schuld voraus (BVerfGE 20, 323 [331]).

    Sie verstieße gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz, daß jede Bestrafung Schuld voraussetzt und würde den Zeugen deshalb in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 7, 305 [319]; 9, 167 [169]; 20, 323 [331]).

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Sie verstieße gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz, daß jede Bestrafung Schuld voraussetzt und würde den Zeugen deshalb in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 7, 305 [319]; 9, 167 [169]; 20, 323 [331]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56

    Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Sie verstieße gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz, daß jede Bestrafung Schuld voraussetzt und würde den Zeugen deshalb in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 7, 305 [319]; 9, 167 [169]; 20, 323 [331]).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Deshalb genießt sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur Grundrechtsschutz, sondern wird auch in ihrer institutionellen Eigenständigkeit - von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen - gewährleistet (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]; 20, 162 [175 f.]).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Das läßt jedoch die generelle Geltung der typisierenden Gesetzesnorm des einfachen Rechts unberührt (vgl. zur Einwirkung des Art. 4 Abs. 1 GG auf den Eideszwang: BVerfGE 33, 23 [32, 34]; zum Zeugnisverweigerungsrecht der Sozialarbeiter: BVerfGE 33, 367 [374 f.]) und stellt ihre Vollständigkeit als gesetzliche Regelung nicht in Frage.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
    Deshalb genießt sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur Grundrechtsschutz, sondern wird auch in ihrer institutionellen Eigenständigkeit - von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen - gewährleistet (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]; 20, 162 [175 f.]).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Schutz der Informationsquellen für das Pressewesen zukommt (BVerfGE 20, 162 [176, 187]; 36, 193 [204]; 50, 234 [240]; 64, 108 [114 f.]) und insofern das Redaktionsgeheimnis als durch die Pressefreiheit geschützt angesehen.
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auch wenn die Materie eines Gesetzes Bezug zu verschiedenen Sachgebieten aufweist, die teils dem Bund, teils den Ländern zugewiesen sind, besteht deshalb die Notwendigkeit, sie dem einen oder anderen Kompetenzbereich zuzuweisen (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 61, 149 ; 106, 62 ).

    Eine sachgemäße und funktionsgerechte Interpretation (vgl. BVerfGE 36, 193 ) der Kompetenztitel muss darüber hinaus dem Grundsatz der Einheit der Verfassung (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 55, 274 ) gerecht werden und der Grundentscheidung des Verfassungsgebers für eine abschließende Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sowie für einen weitgehenden Ausschluss von Kompetenzüberschneidungen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 67, 299 ; Schwarz, NordÖR 2012, S. 331 ).

    Ob sich eine Regelung unter einen Kompetenztitel subsumieren lässt, hängt davon ab, ob der dort genannte Sachbereich unmittelbar oder lediglich mittelbar Gegenstand dieser Regelung ist (vgl. BVerfGE 8, 104 ; 9, 185 ; 13, 181 ; 28, 119 ; 34, 139 ; 36, 193 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Die in dieser Weise eng konzipierte Rahmenkompetenz aus Art. 75 Nr. 2 GG a.F. schloss zur Zeit ihrer Geltung die Inanspruchnahme anderer Kompetenztitel für presse- oder filmbezogene Regelungen des Bundes nicht aus (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 48, 367 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht