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   BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52   

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https://dejure.org/1952,2
BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52 (https://dejure.org/1952,2)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52 (https://dejure.org/1952,2)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52 (https://dejure.org/1952,2)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Bezirksschornsteinfeger

  • opinioiuris.de

    Bezirksschornsteinfeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Schornsteinfegergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 264
  • NJW 1952, 865
  • NJW 1952, 926
  • MDR 1952, 538
  • DVBl 1952, 773
  • DÖV 1952, 632
 
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Wird zitiert von ... (288)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
    Das ist, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 19. Dezember 1951 - 1 BvR 220/51 - entschieden hat, dann zulässig, wenn das Gesetz die von den Beschwerdeführern behauptete Verletzung ihrer Grundrechte selbst unmittelbar verwirklicht.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Soweit jedoch die Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung von Grundrechten solche Verstöße behaupten, kann ihr Vorbringen als Anregung an das Bundesverfassungsgericht behandelt werden, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Norm, durch die sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, auch wegen eines anderen Verstoßes gegen das Grundgesetz nichtig sei (vgl. BVerfGE 1, 264 [271]).

    Das mag aber dahinstehen; denn die Rüge einer Verletzung des Abs. 5 des Art. 33 GG kann jedenfalls im Rahmen einer sonst zulässigen Verfassungsbeschwerde als Anregung an das Bundesverfassungsgericht aufgefaßt werden, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Norm, die aus anderen Gründen zulässigerweise als verfassungswidrig angefochten wird, auch wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG nichtig sei (BVerfGE 1, 264 [271]).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält zwar kein Grundrecht (vgl. BVerfGE 1, 264 ; 117, 302 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Damit hängt es etwa zusammen, wenn an ein Verbot der Veräußerung des Eigentums, also an eine Einschränkung derjenigen Befugnis, die elementarer Bestandteil der Handlungsfreiheit im Bereich der Eigentumsordnung ist, besonders strenge Maßstäbe angelegt werden (vgl. BVerfGE 21, 87 (90 f.); 21, 306 (310 f.); 26, 215 (222)), und daß die eigene Leistung als besonderer Schutzgrund für die Eigentümerposition anerkannt worden ist (vgl. BVerfGE 1, 264 (277 f.); 4, 219 (242 f.); 14, 288 (293 f.); 22, 241 (253); 24, 220 (226); 31, 229 (240 f.)).
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