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   BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52   

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https://dejure.org/1952,201
BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52 (https://dejure.org/1952,201)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52 (https://dejure.org/1952,201)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1952 - 1 BvQ 6/52 (https://dejure.org/1952,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art. 59, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2
    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 281
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52
    Über diesen Antrag - 1 BvF 1/52 - ist noch nicht entschieden.
  • BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1951 - 1 BvF 2/51 - entschieden hat, können einstweilige Anordnungen auch in einem solchen Verfahren erlassen werden, da § 32 BVerfGG als allgemeine Verfahrensnorm für alle in diesem Gesetz vorgesehenen Verfahren gilt.
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Die Frage, ob das Grundgesetz ohne vorherige Ergänzung die Aufstellung von Streitkräften und die Beteiligung an der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft erlaube, war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 281; 1, 396; 2, 79; 2, 143); zu einer Sachentscheidung kam es indessen nicht.
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auch im Zusammenhang mit einem Normenkontrollverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 85 [86]; 1, 281 [282]; 2, 103).
  • BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Unterzeichnung des "Migrationspaktes" und des

    Die für den 10. und 11. Dezember 2018 beabsichtigte Zustimmung der Bundesregierung zur Annahme des Migrationspaktes stellt sich als ein Verhalten auf der völkerrechtlichen Ebene dar, das keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 77, 170 ).
  • BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an

    Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 77, 170 ; 143, 65 ; 160, 208 - CETA - Vorläufige Anwendung).
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    § 32 Abs. 1 BVerfGG ist eine allgemeine Verfahrensnorm (BVerfGE 1, 281 (282)).

    Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)).

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung ergehen (BVerfGE 1, 74 [75]; 1, 281 [282]).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Der Umstand, daß nicht feststeht, ob die Verfassungsbeschwerde zur Zeit zulässig ist, steht dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen (BVerfGE 1, 281 [282]; 8,42 [44]; 12, 36 [39]).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

    Es kann dahinstehen, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil mit der Verpflichtung etwas begehrt wird, was im Verfahren der Verfassungsbeschwerde mit den gemäß § 54 Abs. 2 bis 4 VerfGHG vorgesehenen feststellenden oder kassatorischen Entscheidungsformeln (vgl. Beschluss vom 17. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 = LKV 1998, 19) nicht ausgesprochen werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 14, 190 ; Beschluss vom 24. Januar 2002 - VerfGH 193 A/01 -).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
    Es kann dahinstehen, ob der vorliegende Antrag vor diesem Hintergrund schon deshalb unzulässig ist, weil mit der Verpflichtung etwas begehrt wird, was im Verfahren der Verfassungsbeschwerde mit den gemäß § 54 Abs. 2 bis 4 VerfGHG vorgesehenen feststellenden oder kassatorischen Entscheidungsformeln (vgl. Beschluß vom 17. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 = LKV 1998, 19) nicht ausgesprochen werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 14, 190 ).
  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat bei mehreren Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß es von § 32 Abs. 1 nur mit Zurückhaltung Gebrauch macht (BVerfGE 1, 85; 1, 281; 2, 103 [BVerfG 17.12.1952 - 1 BvR 164/52]; 3, 34 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 3, 41 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 512/53]; 3, 52 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52]; 3, 267) [BVerfG 10.02.1954 - 2 BvN 1/54].
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