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   BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52   

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https://dejure.org/1952,29
BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52 (https://dejure.org/1952,29)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1952 - 1 BvC 5/52 (https://dejure.org/1952,29)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1952 - 1 BvC 5/52 (https://dejure.org/1952,29)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Fristwahrung/Beitrittserforderlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 430
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23

    Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin

    Bei der Wahlprüfung steht der Schutz des objektiven Wahlrechts im Vordergrund (vgl. BVerfGE 1, 430 ; 40, 11 ; 48, 271 ; 66, 369 ).

    Das Wahlprüfungsverfahren soll die richtige Zusammensetzung des Parlaments gewährleisten (vgl. BVerfGE 1, 430 ; 37, 84 ; 85, 148 ; 122, 304 ) und dient zugleich der Feststellung der Verletzung subjektiver Rechte bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl (§ 1 Abs. 1 WahlPrüfG, § 48 Abs. 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Das Wahlprüfungsverfahren soll die gesetzmäßige Zusammensetzung des Deutschen Bundestages gewährleisten (vgl. BVerfGE 1, 430 ; 103, 111 ; stRspr).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Übereinstimmend wird dabei im Ansatz davon ausgegangen, dass Verstöße gegen Form- und Verfahrensvorschriften prinzipiell zur Nichtigkeit einer Norm bzw. Rechtswidrigkeit eines Hoheitsaktes führen, sofern die Form- und Verfahrensvorschrift nicht nur als bloße Ordnungsvorschrift ausgestaltet ist, deren Nichtbeachtung die Wirksamkeit der Norm bzw. des Hoheitsaktes unberührt lässt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18.09.1952 - 1 BvC 5/52 - BVerfGE 1, 430 und Beschluss vom 02.05.1978 - 2 BvR 81/78 - NJW 1978, 1575; BVerwG, Urteil vom 17.01.1957 - I C 34.56 - BVerwGE 4, 233; BVerwG, Beschluss vom 17.08.1970 - II B 6.70 - Buchholz 310, Nr. 3 zu § 116 VwGO; BFH, Urteil vom 11.06.1997 - X R 14/95 - BFHE 183, 21).
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