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BVerfG, 02.10.1951 - 2 BvG 1/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 13 Nr. 6, Nr. 7 § 18 Abs. 3 § 19
Voraussetzungen für den Ausschluß eines Bundesverfassungsrichters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 09.09.1951 - 2 BvQ 1/51
- BVerfG, 02.10.1951 - 2 BvG 1/51
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Papierfundstellen
- BVerfGE 1, 66
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
Das Werben für eine gesetzliche Regelung außerhalb des unmittelbaren parlamentarischen Bereichs, wie etwa durch Interviews in den Medien, ist Teil der Mandatsausübung und gehört damit ebenfalls in den Anwendungsbereich von § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG; zumal die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren weit verstanden und selbst auf die Gutachtenerstattung durch externe Sachverständige (vgl. BVerfGE 135, 248 ) oder auf die Referententätigkeit in einem beteiligten Ministerium erstreckt wird (vgl. BVerfGE 1, 66 ). - BFH, 21.07.1960 - IV 330/57 U
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf einer Kommanditgesellschaft …
Dieser Gleichheitsgrundsatz verbietet nur, daß wesentlich Gleiches ungleichmäßig, nicht aber, daß wesentlich Ungleiches entsprechend der bestehenden Ungleichheit ungleich behandelt wird (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, Steuerrechtsprechung in Karteiform, GG, Art. 3, Rechtsspruch 1). - BFH, 14.12.1962 - VI 270/61 S
Zulässigkeit einer gesonderten Absetzung für Abnutzungen (AfA) für Umbaukosten
Dieser Grundsatz verbietet, "daß wesentlich Gleiches ungleich, nicht dagegen, daß wesentlich Ungleiches entsprechend der bestehenden Ungleichheit ungleich behandelt wird" (z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 1 S. 14 ff., insbesondere S. 16 unter Ziff. 18; Urteil des Bundesfinanzhofs IV 317/54 U vom 6. Oktober 1955, BStBl 1955 III S. 370, Slg. Bd. 61 S. 441). - BFH, 14.12.1962 - VI 99/62 S
Steuerliche Berücksichtigung eines Pflegekindschaftsverhältnisses sowie …
Dieser Grundsatz gebietet nur, wesentlich Gleiches nicht ungleich zu behandeln; er schließt aber nicht aus, daß wesentlich Ungleiches steuerlich verschieden beurteilt wird (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 1 S. 14 ff., 52).