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   BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53   

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https://dejure.org/1959,22
BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53 (https://dejure.org/1959,22)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1959 - 1 BvL 118/53 (https://dejure.org/1959,22)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1959 - 1 BvL 118/53 (https://dejure.org/1959,22)
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Nordrhein-westfälisches Verlegergesetz

Art. 18 GG, Unzulässigkeit einer einfachgesetzlichen (hier: landesrechtlichen) Regelung, die einer Verwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gleichkommt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Nordrhein-westfälisches Verlegergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Verlegergesetz Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 118
  • NJW 1960, 29
  • DVBl 1960, 217
  • DÖV 1959, 905
 
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Wird zitiert von ... (97)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Die Beschwerdeführerin als Verleger des Romans kann sich deshalb auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen (vgl. auch BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260] zur Pressefreiheit).

    Für die Ausnutzung dieses Spielraums muß es unter anderem darauf ankommen, wieweit das betreffende Grundrecht wesentliche Voraussetzungen der freiheitlichen Existenz und Betätigung des Einzelnen schützt, die das Essentiale des Menschenbildes der Verfassung und ihrer darauf ausgerichteten Staatsordnung ausmachen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 10, 302 [322]; 20, 162 [174 f.]; 27, 71 [81 f.]).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Sie reicht dabei von der Beschaffung der Informationen bis zu deren Verbreitung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 62, 230 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit) ist ebenso wie die Pressefreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 12, 205 [259 ff.] - Deutschland-Fernsehen - 20, 56 [97 f.]; 20, 162 [174 ff.] - Spiegel - 27, 71 [81 f.] - Zeitungen aus der DDR -).
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