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   BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57   

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BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57 (https://dejure.org/1959,309)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.1959 - 1 BvR 94/57 (https://dejure.org/1959,309)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 1959 - 1 BvR 94/57 (https://dejure.org/1959,309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem Hintergrund der Ermächtigungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 221
  • MDR 1960, 23
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
    Es braucht nicht darauf eingegangen zu werden, wie weit diesen Erwägungen gefolgt werden könnte (vgl. BVerfGE 7, 377 (411); 8,71 (80)), denn die Bekanntmachung der Hamburger Baubehörde vom 31. Oktober 1950 ist bereits aus anderen Gründen nichtig und daher vom Bundesgerichtshof mit Recht nicht angewandt worden.
  • BGH, 22.10.1954 - V ZR 50/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
    Der Bundesgerichtshof hob auf die Revision des Beklagten mit Urteil vom 22. Oktober 1954 (V ZR 50/53) das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück, um aufzuklären, ob die Höchstpreisbekanntmachung vom 31. Oktober 1950 das Eigentum des Verpächters übermäßig beschränke und dadurch in seinem Wesensgehalt antaste.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
    Der Bundesgerichtshof hat die Hamburger Bekanntmachung vom 31. Oktober 1950, eine Rechtsverordnung, zu Lasten des Beschwerdeführers nicht angewandt, weil sie Art. 19 Abs. 2 GG verletze; sie schränke durch die Festsetzung dieses Höchstbetrags das Eigentum des Verpächters stärker ein, als es nach den Umständen unbedingt und zwingend geboten sei; zum gleichen Ergebnis führe die Anwendung des Grundsatzes von der Verhältnismäßigkeit des Mittels (BGHZ 6, 270 (279)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
    Es braucht nicht darauf eingegangen zu werden, wie weit diesen Erwägungen gefolgt werden könnte (vgl. BVerfGE 7, 377 (411); 8,71 (80)), denn die Bekanntmachung der Hamburger Baubehörde vom 31. Oktober 1950 ist bereits aus anderen Gründen nichtig und daher vom Bundesgerichtshof mit Recht nicht angewandt worden.
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
    Der Beschwerdeführer könnte sich als rechtsfähiger Verein auch auf dieses Grundrecht berufen, und es wäre unschädlich, daß er es nicht ausdrücklich getan hat (vgl. BVerfGE 7, 111 (115)).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG kann sie allerdings nur insoweit geltend machen, als sie in ihrem Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 [225]).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Dies ist hier der Fall (vgl. BVerfGE 10, 221 ).

    Wesentlich im hier maßgebenden Sinn ist ein Fehler im Verordnungsverfahren vorbehaltlich ausdrücklicher rechtsfolgenausschließender oder -beschränkender gesetzlicher Regelung jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein Verfahrenserfordernis, das der Gesetzgeber im Interesse sachrichtiger Normierung statuiert hat, in funktionserheblicher Weise verletzt wurde (vgl. BVerfGE 10, 221 ; Schmidt-Aßmann, a.a.O.; Ossenbühl, NJW 1986, S. 2805 ).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auch juristische Personen können insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1784).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Das gilt auch für die Beschwerdeführenden zu 5 bis 7, die als eingetragener Verein (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 10, 221 ; 24, 278 ; 97, 228 ; 105, 279 ), als eingetragene Genossenschaft (vgl. BVerfGE 118, 168 ) und als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 -, Rn. 6) und damit als inländische juristische Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsberechtigt sind.
  • BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei

    Das gilt auch für die Beschwerdeführer zu 2) und zu 9), die als eingetragene Vereine (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 10, 221 ; 24, 278 ; 97, 228 ; 105, 279 ) und damit als inländische juristische Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsberechtigt sind.
  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Das gilt unabhängig davon, ob die Beklagte die Preisfestsetzungen durch untergesetzliche Rechtsnormen (Satzung oder Rechtsverordnungen) - vgl. dazu BVerfGE 10, 221, 225; BGH Urteil vom 3. Oktober 1952 - V ZR 137/51 = LM Nr. 1 zu § 2 ErgG - oder durch Allgemeinverfügung - vgl. Sokolowski/Mirels aaO § 1 Anm. 11 - getroffen hat.
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

    Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit einer auf § 2 des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtlandverordnung vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 809) gestützten Rechtsverordnung festgestellt, die ohne die dort vorgeschriebene Anhörung von Sachverständigen zustande gekommen war (BVerfGE 10, 221).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner auch vom Verwaltungsgerichtshof angeführten Entscheidung in BVerfGE 10, 221 für einen Fall, in dem in einer Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen die vorherige Anhörung von unabhängigen Sachverständigen vorgeschrieben war, entschieden, daß das Unterbleiben der Anhörung zur Nichtigkeit der Verordnung führe.

  • BVerwG, 22.09.1972 - VII C 27.71
    Wenn aber die Grundrechte in der Regel nach Art. 19 Abs. 3 GG auch für inländische Stiftungen gelten, dann muß die Stiftung das Recht des Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit geltend machen können (BVerfGE 10, 89 [99]; 10, 221 [225]; 19, 206 [215]; 20, 323 [336]; 23, 12 [30]; 29, 260 [265 f.]).
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 29/13 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Mitwirkung der Interessenvertretung der

    Ein wesentlicher Mangel des Normsetzungsverfahrens hat grundsätzlich Folgen für die Rechtsgültigkeit der Norm (zu Anhörungsrechten im Verfahren zum Erlass von Rechtsverordnungen vgl BVerfGE 127, 293, 331 ff; BVerfGE 10, 221, 227) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 16 KR 24/09

    Sogenannter "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 306/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

  • VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87

    Nichtigkeit der Verordnung über die Bestandsregulierung von Rabenvögeln wegen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 16/08

    Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülern; Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 14 B 371/12

    Wirksamkeit einer zeitlichen Beschränkung zur Ablegung von Prüfungen für das

  • VK Bund, 29.12.2009 - VK 2-207/09

    Briefdienstleistungen

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67

    Gerichtliche Berücksichtigung von während eines Rechtsstreit eintretenden

  • BGH, 08.06.1973 - V ZR 178/71

    Anforderungen an den Anspruch auf Pachtzins - Grundsätze der Auslegung eines

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