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   BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58, 1 BvR 746/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,115
BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58, 1 BvR 746/58 (https://dejure.org/1960,115)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1960 - 1 BvR 145/58, 1 BvR 746/58 (https://dejure.org/1960,115)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1960 - 1 BvR 145/58, 1 BvR 746/58 (https://dejure.org/1960,115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 345 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer dienstlichen Stellungnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Dienstliche Stellungnahme - Kenntnis der Stellungnahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Dienstliche Stellungnahme - Kenntnis der Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 274
  • NJW 1960, 427
  • MDR 1960, 280
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58
    Darin liegt eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 7, 275 [278]; 9, 261 [267]).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58
    Darin liegt eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 7, 275 [278]; 9, 261 [267]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Die Rechtsprechung hat § 345 Abs. 2 StPO von jeher dahin ausgelegt, daß sich die Mitwirkung dieser Personen, des Verteidigers und auch des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, nicht in bloßer Beurkundung erschöpfen darf (vgl. BVerfGE 10, 274 (283)).

    Gegenüber dem mit dieser Regelung verfolgten wichtigen rechtsstaatlichen Anliegen sind verfassungsrechtlich geschützte gegenläufige Belange, die eine Erweiterung seiner Einwirkungsbefugnisse auf den Rechtsanwalt verlangten, nicht vorhanden (vgl. BVerfGE 10, 274 (282 f.)).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auch dienstliche Äußerungen dürfen nicht zurückgehalten werden (vgl. BVerfGE 10, 274 (282); 24, 56 (62)).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    Das Bundesverfassungsgericht macht von der Möglichkeit (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 86, 1 ) Gebrauch, die Sache an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 20, 336 ; 86, 59 ).
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