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   BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99   

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BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99 (https://dejure.org/1999,925)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 2 BvE 5/99 (https://dejure.org/1999,925)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 2 BvE 5/99 (https://dejure.org/1999,925)
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NATO-Einsatz gegen Jugoslawien

§ 63 BVerfGG, Antragsbefugnis

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag einer Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren betr die Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Operationen der NATO gegen die Föderative Republik Jugoslawien - verfassungsrechtliche Ermächtigung durch vorherige ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der Rechte einer Fraktion oder des Bundestages durch die Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Operationen der NATO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässiger Antrag der PDS-Fraktion

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässiger Antrag der PDS-Fraktion

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren; Rechtsverletzung durch Beteiligung der Bundeswehr an mititärischen Operationen der NATO; Operationen der NATO gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 266
  • NJW 1999, 2030
  • DVBl 1999, 706
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99
    Sie sind befugt, im eigenen Namen auch Rechte geltend zu machen, die dem Bundestag gegenüber einem möglichen Antragsgegner zustehen können (BVerfGE 90, 286 ; stRspr).

    Allerdings bedarf der Einsatz bewaffneter Streitkräfte grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages (BVerfGE 90, 286 ).

    Eine solche Rechtsverletzung könnte jedoch nicht im Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung, erst recht nicht gegen den Bundesminister der Verteidigung (vgl. BVerfGE 90, 286 ) geltend gemacht werden, sondern allenfalls in einem Verfahren gegen den Deutschen Bundestag.

    Auch für dieses Verfahren fehlte es jedoch an der Antragsbefugnis, weil die verfassungsrechtliche Ermächtigung des Bundes, Streitkräfte in einem System kollektiver Sicherheit einzusetzen, grundsätzlich geklärt ist (BVerfGE 90, 286) und die Rechte der antragstellenden Fraktion sich insoweit auf eine ordnungsgemäße Beteiligung an dem Verfahren beschränken, in dem der Bundestag dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte seine vorherige konstitutive Zustimmung erteilt hat.

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99
    Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. BVerfGE 68, 1 ).
  • BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92

    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99
    Als derartige Rechte kommen nur solche im innerparlamentarischen Raum, nicht aber im Verhältnis zwischen Parlament und Regierung in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 246 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 100, 266 ; 104, 151 ; 108, 34 ; 121, 135 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Daraus folgt für die Fraktionen im Deutschen Bundestag, dass sie nicht nur die Verletzung in eigenen Rechten rügen (vgl. BVerfGE 91, 246 ; 100, 266 ; 124, 161 ), sondern darüber hinaus, unabhängig von ihrer Beteiligung an der Frage, ein Recht aus dem Rechtskreis des Deutschen Bundestages (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) in nach § 63 BVerfGG zulässiger Prozessstandschaft geltend machen können (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 139, 194 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Durch die Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse und die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde im Übrigen erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 100, 266 ).
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