Rechtsprechung
BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95 |
Hessisches Sonderurlaubsgesetz III
Ausgleichsfonds, unzulässige Sonderabgabe;
Art. 3 Abs. 1 GG
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Ausgleichsfonds
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem JLSUrlG HE: Zulässigkeitskriterien für Sonderabgabe nicht erfüllt - Finanzierung der Jugendarbeit als Gemeinlast
- Wolters Kluwer
Sonderurlaub in der Jugendarbeit - Sonderurlaub - Freistellung zur Mitarbeit - Ausgleichsabgabe
- Judicialis
HSUG § 1 Abs. 1; ; HSUG § 8 Abs. 2; ; HSUG § 6; ; HSUG § 7; ; HSUG § 7 Abs. 2; ; HSUG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § ... 16 Abs. 1; ; AO § 52 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 10b; ; EStG § 10b Nr. 2 der Anlage 7 zu R 111 Abs. 1; ; AFG § 128
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des Hessischen Sonderurlaubsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Ausgleichsfonds" des Hessischen Sonderurlaubsgesetzes ist mit dem GG unvereinbar
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Ausgleichsfonds" des Hessischen Sonderurlaubsgesetzes ist mit dem GG unvereinbar
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 3 Abs. 1; 74 Abs. 1 Nr. 12; 105 Abs. 2 a GG
Urlaubsrecht, Arbeitsrecht, Abgabenrecht, Ungleich belastende Sonderabgabe
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 04.07.1995 - 1 E 52/95
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Papierfundstellen
- BVerfGE 101, 141
- NVwZ 2000, 307
- NZA 2000, 139
- WM 2000, 209
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen …
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Im Beschluß vom 11. Februar 1992 hat das Bundesverfassungsgericht § 1 Abs. 1 HSUG für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt, soweit diese Vorschrift die Arbeitgeber verpflichtete, während des Sonderurlaubs das volle Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, ohne daß Ausgleichsmöglichkeiten vorgesehen waren (BVerfGE 85, 226).Die in diesen Entscheidungen erörterten Alternativmodelle (vgl. BVerfGE 85, 226 ; 96, 260 ) unterstreichen lediglich die Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs für die Arbeitgeber und nennen nur beispielhaft Möglichkeiten eines solchen Ausgleichs, erklären aber nicht eine abgabenfinanzierte Fondslösung ohne nähere Prüfung schon vorab für verfassungsmäßig.
Diese Auswirkungen auf die Berufstätigkeit des Arbeitnehmers können begrenzte finanzielle Belastungen auch der Arbeitgeber rechtfertigen, etwa seine Verpflichtung zur Fortzahlung der Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge (vgl. BVerfGE 85, 226 ).
d) Auch die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für das Arbeitsrecht (vgl. BVerfGE 85, 226 ) begründet keine Zuständigkeit des Gesetzgebers, eine besondere Ausgleichsabgabe außerhalb der Finanzverfassung zu erfinden und insoweit den finanzverfassungsrechtlichen Gesetzgebungszuständigkeiten auszuweichen.
- BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
'Kohlepfennig'
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Sie versagt es dem Gesetzgeber grundsätzlich, unter Inanspruchnahme einer Sachkompetenz Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden (vgl. BVerfGE 91, 186 ).Doch muß, um die bundesstaatliche Finanzverfassung wie auch die Budgethoheit des Parlaments vor Störungen zu schützen und den Erfordernissen des Individualschutzes der Steuerpflichtigen im Blick auf die Belastungsgleichheit Rechnung zu tragen, die Sonderabgabe engen Grenzen unterliegen; sie muß deshalb eine seltene Ausnahme bleiben (stRspr; zuletzt BVerfGE 91, 186 ).
Hierauf wird verwiesen (vgl. BVerfGE 55, 274 - Berufsausbildungsabgabe; 67, 256 - Investitionshilfeabgabe 1982; 82, 159 - Absatzfondsgesetz; 91, 186 - Kohlepfennig).
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Um eine Finanzordnung sicherzustellen, die den Gesamtstaat und die Gliedstaaten am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sachgerecht beteiligt (vgl. BVerfGE 55, 274 ), regelt sie die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz im wesentlichen - neben den Zöllen und Finanzmonopolen - nur für das Finanzierungsmittel der Steuer.Hierauf wird verwiesen (vgl. BVerfGE 55, 274 - Berufsausbildungsabgabe; 67, 256 - Investitionshilfeabgabe 1982; 82, 159 - Absatzfondsgesetz; 91, 186 - Kohlepfennig).
- BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
Normwiederholung
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Diese Vorschrift ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1997 (BVerfGE 96, 260) ebenfalls für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt worden, weil sie in der Sache die vom Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärte Norm für die Übergangsfälle wiederholte.Die in diesen Entscheidungen erörterten Alternativmodelle (vgl. BVerfGE 85, 226 ; 96, 260 ) unterstreichen lediglich die Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs für die Arbeitgeber und nennen nur beispielhaft Möglichkeiten eines solchen Ausgleichs, erklären aber nicht eine abgabenfinanzierte Fondslösung ohne nähere Prüfung schon vorab für verfassungsmäßig.
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Hierauf wird verwiesen (vgl. BVerfGE 55, 274 - Berufsausbildungsabgabe; 67, 256 - Investitionshilfeabgabe 1982; 82, 159 - Absatzfondsgesetz; 91, 186 - Kohlepfennig).Dementsprechend begründet auch die Landesregierung ihren Gesetzesentwurf ausschließlich mit der gesellschaftlichen Bedeutung der Jugendarbeit (…vgl. Hessischer Landtag, Drucks 13/3797, S. 5) und macht dabei deutlich, daß das Sonderurlaubsgesetz zwar mit dem Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub die Arbeitgeber verpflichten muß, bei der Finanzierung dieses Sonderurlaubs aber eine Gemeinlast begründet, die von der Allgemeinheit zu tragen, also im wesentlichen aus Steuermitteln zu finanzieren ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ihr fehlt der für die Schwerbehindertenabgabe charakteristische Lenkungszweck (vgl. BVerfGE 57, 139 ), sie hat keinen sozialversicherungsrechtlichen Charakter (vgl. BVerfGE 75, 108 ) und wirkt auch nicht als "Abschöpfungsabgabe" (vgl. BVerfGE 78, 249 ). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ihr fehlt der für die Schwerbehindertenabgabe charakteristische Lenkungszweck (vgl. BVerfGE 57, 139 ), sie hat keinen sozialversicherungsrechtlichen Charakter (vgl. BVerfGE 75, 108 ) und wirkt auch nicht als "Abschöpfungsabgabe" (vgl. BVerfGE 78, 249 ). - BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ihr fehlt der für die Schwerbehindertenabgabe charakteristische Lenkungszweck (vgl. BVerfGE 57, 139 ), sie hat keinen sozialversicherungsrechtlichen Charakter (vgl. BVerfGE 75, 108 ) und wirkt auch nicht als "Abschöpfungsabgabe" (vgl. BVerfGE 78, 249 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Von der Ausgleichsabgabe nach § 128 AFG unterscheidet sie sich durch die fehlende Gegenleistung der öffentlichen Hand (vgl. BVerfGE 81, 156 ). - VG Frankfurt/Main, 04.07.1995 - 1 E 52/95
Auszug aus BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 1995 - 1 E 52/95 (1) -. - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 32, 333 ; 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 101, 141 ; 105, 185 ; 108, 1 ; 108, 186 ).Die Sonderabgabe unterscheidet sich von der Steuer dadurch, dass sie die Abgabenschuldner über die gemeine Steuerpflicht hinaus mit Abgaben belastet, ihre Kompetenzgrundlage in einer Sachgesetzgebungszuständigkeit sucht und das Abgabeaufkommen einem Sonderfonds vorbehalten ist (BVerfGE 101, 141 ).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
Die erforderliche spezifische Sachnähe ist gegeben, wenn die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher steht als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler (vgl. BVerfGE 101, 141 ; 124, 348 ; für eine diesbezügliche Evidenzanforderung BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ). - BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Zu den nichtsteuerlichen Abgaben gehören neben den herkömmlichen Vorzugslasten (Gebühren und Beiträge) auch Abgaben, die wegen unterscheidungskräftiger Merkmale nicht mit Steuern konkurrieren (vgl. BVerfGE 101, 141 ; 108, 186 ).
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
Bezugspunkt der Art. 83 ff. GG sind die in den Bundesgesetzen geregelten Sachkompetenzen sowie die Verteilung der Sach- und der Wahrnehmungskompetenz (vgl. zur Sachkompetenz BVerfGE 93, 319 ; 101, 141 ; 102, 167 ; 104, 249 ; 108, 1 ; 108, 186 ; 113, 128 ; 119, 331 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 126, 77 ; 135, 155 ; 139, 194 ; 145, 171 ; zur Wahrnehmungskompetenz BVerfGE 81, 310 ; 100, 249 ; 104, 249 ; 119, 331 ; 126, 77 ). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Unbeschadet der Frage, ob bereits die Ausgliederung eines Abgabeaufkommens aus dem Staatshaushalt für sich genommen eine Steuer begrifflich ausschließt (vgl. etwa einerseits BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 92, 91 ; andererseits BVerfGE 101, 141 ;… Jarass, Nichtsteuerliche Abgaben und lenkende Steuern unter dem Grundgesetz, 1999, S. 7 m.w.N.), ändert jedenfalls die Einstellung des Aufkommens in den allgemeinen Haushalt nichts an dem bereits durch die Fassung der Abgabentatbestände bestimmten materiellen Gehalt als nichtsteuerliche Abgabe.Auch verschiedene sonstige nichtsteuerliche Abgaben (vgl. z.B. BVerfGE 101, 141 ) können durch spezielle Sach- und Zweckzusammenhänge unterscheidungskräftige Merkmale aufweisen und sich deshalb mangels einer Konkurrenz zu Steuern als verfassungsrechtlich grundsätzlich bedenkenfrei erweisen.
Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen deshalb gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 82, 159 ; 91, 186 ; 92, 91 ; 98, 83 ; 101, 141 ).
Sie gelten für den Bund wie für die Länder (vgl. BVerfGE 92, 91 , im Anschluss an BVerfGE 67, 256 ; BVerfGE 101, 141 ): Der Gesetzgeber darf sich der Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht.
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nichtsteuerliche Abgaben im Hinblick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung des Grundgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfGE 55, 274, 298 ff.; 67, 256, 275 ff.; 82, 159, 179 ff.; 91, 186, 201; 101, 141, 148; 108, 186, 218; 110, 370, 389). - BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine …
Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben besonders engen Grenzen und müssen deshalb gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 82, 159 ; 92, 91 ; 98, 83 ; 101, 141 ; 108, 186 ; 113, 128 ; 124, 348 ).Das Bundesverfassungsgericht hat mit den Kriterien der Verfolgung eines Sachzwecks und einer gestaltenden Einflussnahme auf den geregelten Sachbereich, der Inanspruchnahme einer homogenen Gruppe, der Finanzierungsverantwortung, der gruppennützigen Verwendung des Aufkommens sowie der periodischen Überprüfung der Abgaben Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ; 91, 186 ; 101, 141 ; 110, 370 ).
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit den Kriterien der Verfolgung eines Sachzwecks und einer gestaltenden Einflussnahme auf den geregelten Sachbereich, der Inanspruchnahme einer homogenen Gruppe, der Finanzierungsverantwortung, der gruppennützigen Verwendung des Aufkommens sowie der periodischen Überprüfung der Abgaben Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ; 91, 186 ; 101, 141 ). - BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig
bb) An diesen Anforderungen ist die Abfallausfuhrabgabe zu messen, da es an besonderen unterscheidungskräftigen Belastungsgründen für sonstige Abgaben (vgl. BVerfGE 101, 141 [150 f.]) im Übrigen fehlt: Die Abgabe ist zumindest überwiegend durch ihren Finanzierungszweck geprägt, und mangels besonderer Vorteile auf Grund öffentlicher Leistung (vgl. oben, b) kann es insbesondere auch nicht um eine Vorteilsabschöpfung (vgl. BVerfGE 93, 319 [345]) gehen. - BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; …
Hinzu kommen muss ferner, dass das Abgabenaufkommen gruppennützig verwendet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - BVerfGE 55, 274 ; Beschlüsse vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 , vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , vom 11. Oktober 1994 - 2 BvR 633/86 - BVerfGE 91, 186 und vom 9. November 1999 - 2 BvL 5/95 - BVerfGE 101, 141 ). - BGH, 03.03.2020 - XIII ZR 6/19
Letztverbraucherbelieferung
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R
Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 19/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags …
- BGH, 03.03.2020 - XIII ZR 14/19
Erstattung der Differenz zwischen den Kosten aufgrund der abzunehmenden EEG …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 20/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- BFH, 17.05.2021 - IX R 32/18
Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz …
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 28.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05
Keine Verletzung von Art 2 Abs.1 GG oder weiterer verfassungsmäßiger …
- BGH, 03.03.2020 - XIII ZR 7/19
Erstattung der Differenz zwischen den Kosten aufgrund der abzunehmenden EEG …
- BGH, 03.03.2020 - XIII ZR 15/19
Erstattung der Differenz zwischen den Kosten aufgrund der abzunehmenden EEG …
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungsabschlag nach § 8 Abs 9 KHEntgG - …
- BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum; …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 25/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 24/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- VGH Hessen, 30.03.2000 - 5 TG 824/99
Ausgleichsbeitrag nach dem hessischen Altenpflegegesetz
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 10/09 R
Krankenhaus-Sanierungsbeitrag; Sanierungsbeitrag
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 14/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Krankenhaus-Sanierungsbeitrags
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 27.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- VGH Hessen, 14.07.2009 - 3 A 1584/08
Heranziehung zu einem Stellplatzablösebetrag in Höhe von 100% der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10578/16
Erhebung der Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz nicht verfassungswidrig
- VG Köln, 20.05.2021 - 8 K 3904/18
Eigentümer von Wohnimmobilie an der Severinstraße in Köln muss nicht für …
- OVG Thüringen, 25.09.2006 - 1 N 840/05
Schulrecht; Erhebung einer Lernmittelpauschale trotz Gewährleistung der …
- VG Köln, 18.05.2006 - 13 K 2230/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
Erhebung des Rundfunkbeitrags
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07
Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08
Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der …
- LAG Hessen, 16.09.1997 - 11 Sa 1056/95
Entgeltfortzahlung nach dem hessischen Gesetz über Sonderurlaub für …