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   BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96   

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BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 (https://dejure.org/1999,3)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 (https://dejure.org/1999,3)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 (https://dejure.org/1999,3)
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Caroline von Monaco III

Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG;

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG;

(Hinweis: die Entscheidung wurde durch Urteil des EGMR vom 24.06.2004 - 59320/00 - als menschenrechtswidrig beanstandet)

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • DFR

    Caroline von Monaco II

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 6 Abs. 1, 1 Abs. 1, 6 Abs. 2, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 22 Satz 1, 23 Abs. 2 KunstUrhG
    Caroline von Monaco

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und Privatleben Prominenter: Umfang der von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützten Privatsphäre, Kriterium der örtlichen Abgeschiedenheit - Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes durch GG Art 6 zugunsten ...

  • Telemedicus

    Caroline von Monaco II - Bildberichterstattung

  • Telemedicus

    Caroline von Monaco II - Bildberichterstattung

  • aufrecht.de

    Caroline von Monaco

  • Prof. Dr. Lorenz

    Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts versus Pressefreiheit: Caroline v. Monaco

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Privatsphäre - Häuslicher Bereich - Bildberichterstattung - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Persönlichkeitsrecht von Eltern

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Caroline von Monaco

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, 6 GG

  • rechtambild.de

    Persönlichkeitsschutz von Minderjährigen gegenüber der Bildberichterstattung der Presse

  • Judicialis

    KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; KUG § 22 Satz 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 5; GG Art. 6; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Schutz der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte

  • recht.help

    Fotos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten aufgenommen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berechtigte Privatheitserwartung als maßgebliches Kriterium bei Bildnisveröffentlichungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht für Abbildungen von Eltern mit ihren Kindern gestärkt

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Die Rechtsprechung zum Fall Prinzessin Caroline im Überblick

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Grundrechte, Verstärkung des Rechts am eigenen Bild durch Art. 6 GG

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Caroline von Monaco II

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht auf Privatleben und die Pressefreiheit - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Hannover ./. Deutschland (Wiss. Mit. Alexander Behnsen; ZaöRV 65 (2005), 239-255)

  • unibas.ch PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Causa Carolina: Kampf der Gerichte? (Dr. Anne Peters; Betrifft Justiz 2005, 160)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Caroline-Urteile

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Caroline von Hannover klagt wegen mangelnden Schutzes des Privat- und Familienlebens in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 361
  • NJW 2000, 1021
  • MDR 2000, 211
  • GRUR 2000, 446
  • FamRZ 2000, 409
  • VersR 2000, 773
  • DVBl 2000, 353
  • ZUM 2000, 149
  • afp 2000, 76
 
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Wird zitiert von ... (608)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Soweit sie ein derartiges Recht aus früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen möchte (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 63, 131 ), liegt darin eine unzutreffende Verallgemeinerung des in Ansehung der konkreten Fälle formulierten Schutzgehalts der grundrechtlichen Gewährleistung.

    bb) Das Recht am eigenen Bild (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 35, 202 ; 87, 334 ; 97, 228 ) gewährleistet dem Einzelnen Einfluß- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien oder Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht.

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher festgestellt (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Jede Unterscheidung dieser Art liefe am Ende auf eine Bewertung und Lenkung durch staatliche Stellen hinaus, die dem Wesen dieses Grundrechts gerade widersprechen würde (BVerfGE 35, 202 ).

    Unterhaltung in der Presse ist aus diesem Grund, gemessen an dem Schutzziel der Pressefreiheit, nicht unbeachtlich oder gar wertlos und deswegen ebenfalls in den Grundrechtsschutz einbezogen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten ausreichend Möglichkeit, die Schutzanforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    bb) Das Recht am eigenen Bild (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 35, 202 ; 87, 334 ; 97, 228 ) gewährleistet dem Einzelnen Einfluß- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien oder Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht.

    Doch ist die politische Meinungsbildung in einen umfassenden, vielfach verflochtenen Kommunikationsprozeß eingebettet, der weder unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Entfaltung noch dem der demokratischen Herrschaft in relevante und irrelevante Zonen aufgespalten werden kann (vgl. BVerfGE 97, 228 ).

    Sie kann auch Realitätsbilder vermitteln und stellt Gesprächsgegenstände zur Verfügung, an die sich Diskussionsprozesse und Integrationsvorgänge anschließen können, die sich auf Lebenseinstellungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster beziehen, und erfüllt insofern wichtige gesellschaftliche Funktionen (vgl. BVerfGE 97, 228 , ferner Pürer/Raabe, Medien in Deutschland, Band 1, 2. Aufl. 1996, S. 309 f.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    a) Dem Grundrecht kommt die Aufgabe zu, Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Dazu bedarf es einer Abwägung zwischen den widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgütern, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen ist und die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen hat (vgl. BVerfGE 99, 185 ; stRspr).

  • OLG Hamburg, 08.12.1994 - 3 U 64/94

    Caroline von Monaco - absolute Person der Zeitgeschichte

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Dezember 1994 - 3 U 64/94 -,.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95 -, des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Dezember 1994 - 3 U 64/94 - und des Landgerichts Hamburg vom 4. Februar 1994 - 324 O 537/93 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit ihr Begehren auch bezüglich dreier in der Illustrierten "Bunte" Nr. 32 vom 5. August 1993 und Nr. 34 vom 19. August 1993 veröffentlichter Bilder abgelehnt worden ist, die die Beschwerdeführerin mit ihren Kindern zeigen.

    b) Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen, das erstinstanzliche Urteil auf die Anschlußberufung der Beklagten hin abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit ihr das Landgericht stattgegeben hatte (vgl. NJW-RR 1995, S. 790).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    a) Dem Grundrecht kommt die Aufgabe zu, Elemente der Persönlichkeit zu gewährleisten, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ).

    Die Notwendigkeit einer solchen lückenschließenden Gewährleistung besteht insbesondere im Blick auf neuartige Gefährdungen der Persönlichkeitsentfaltung, die meist in Begleitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auftreten (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ).

    Soweit sie ein derartiges Recht aus früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen möchte (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 63, 131 ), liegt darin eine unzutreffende Verallgemeinerung des in Ansehung der konkreten Fälle formulierten Schutzgehalts der grundrechtlichen Gewährleistung.

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).

    Schließlich läßt es sich verfassungsrechtlich nicht beanstanden, daß bei der Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Privatsphärenschutz der Methode der Informationsgewinnung Bedeutung beigemessen wird (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, daß bei Auslegung und Anwendung der verfassungsmäßigen Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren; wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so daß darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht.

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Von der Eigenart oder dem Niveau des Presseerzeugnisses oder der Berichterstattung im einzelnen hängt der Schutz nicht ab (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 50, 234 ).

    Erst bei der Abwägung mit kollidierenden Persönlichkeitsrechten kann es darauf ankommen, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Es ist aber anerkannt, daß Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 57, 361 ).

    Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfährt dann eine Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, der den Staat verpflichtet, die Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind und zu denen insbesondere die elterliche Fürsorge gehört (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 57, 361 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Soweit die Erziehung von ungestörten Beziehungen zu den Kindern abhängt, wirkt sich der besondere Grundrechtsschutz der Kinder nicht lediglich reflexartig zugunsten des Vaters und der Mutter aus (vgl. auch BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfährt dann eine Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, der den Staat verpflichtet, die Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind und zu denen insbesondere die elterliche Fürsorge gehört (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 57, 361 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • LG Hamburg, 04.02.1994 - 324 O 537/93

    Die Rechtsprechung zum Fall Prinzessin Caroline im Überblick

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BGH, 26.01.1965 - VI ZR 204/63

    Gretna Green - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichte

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • RG, 28.12.1899 - VI 259/99

    Bismarck auf dem Totenbett - Recht am eigenen Bild, § 1004 BGB

  • RG, 26.06.1929 - I 97/29

    Otto Harder

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt als "unbenanntes' Freiheitsrecht Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (stRspr, vgl. BVerfGE 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 120, 274 ; 147, 1 ).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Regelung geht auf einen anstoßerregenden Vorfall (Aufnahmen Bismarcks auf dem Totenbett, vgl. RGZ 45, 170) und die daran anschließende rechtspolitische Diskussion (vgl. Verhandlungen des 27. DJT, 1904, 4. Band, S. 27 ff.) zurück und sucht einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung der Persönlichkeit und den Informationsinteressen der Allgemeinheit herzustellen (vgl. Verhandlungen des Reichstages, 11. Legislaturperiode, II. Session, 1. Sessionsabschnitt 1905/1906, Nr. 30, S. 1526, 1540 f.; BVerfG, GRUR 2000, 446, 451).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Hierbei ist der für eine freiheitlich demokratische Ordnung konstituierenden Bedeutung der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 101, 361 ; stRspr).
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