Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98, 2 BvF 3/98, 2 BvF 1/99, 2 BvF 2/99   

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BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98, 2 BvF 3/98, 2 BvF 1/99, 2 BvF 2/99 (https://dejure.org/1999,2707)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.1999 - 2 BvF 2/98, 2 BvF 3/98, 2 BvF 1/99, 2 BvF 2/99 (https://dejure.org/1999,2707)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 2 BvF 3/98, 2 BvF 1/99, 2 BvF 2/99 (https://dejure.org/1999,2707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts wegen gutachterlicher Stellungnahmen und Prozeßvertretung eines Verfahrensbeteiligten in einem vorgehenden verfassungsgerichtlichen Verfahren mit teilweise identischem Streitgegenstand

  • Judicialis

    FAG § 1 Abs. 2 und 3; ; FAG § 2 Abs. 1 und 2; ; FAG §§ ... 4 bis 10; ; FAG § 11 Abs. 1; ; FAG § 11 Abs. 2; ; FAG § 11 Abs. 3; ; FAG § 11 Abs. 5; ; FAG § 11 Abs. 7; ; FAG § 11 Abs. 8; ; FAG §§ 12 bis 15; ; BVerfGG § 19 Abs. 3; ; BVerfGG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 19 Abs. 1; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 18 Abs. 2; ; BVerfGG § 18 Abs. 3; ; BVerfGG § 76 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 77; ; BVerfGG § 18 Abs. 3 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren "Länderfinanzausgleich"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 46
  • NJW 1999, 2801
  • NVwZ 1999, 1218 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1348
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/99
    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    - 2 BvF 2/99 - - 2 BvF 3/98 - - 2 BvF 1/99 - - 2 BvF 2/98 -.

    - 2 BvF 3/98 -.

    - 2 BvF 1/99 -.

    - 2 BvF 2/99 -.

    Der Ablehnungsantrag im Verfahren 2 BvF 2/99 wird zurückgewiesen.

    Das Zwischenverfahren betrifft die dienstliche Erklärung des Richters Kirchhof vom 22. Juni 1999 und den Ablehnungsantrag gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG der Länder Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Verfahren 2 BvF 2/99.

    Die Antragsteller in den Verfahren 2 BvF 2/98, 2 BvF 3/98 und 2 BvF 1/99 halten verschiedene Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes für verfassungswidrig.

    Die Antragsteller im Verfahren 2 BvF 2/99 begehren die Feststellung, daß diese Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Im Verfahren 2 BvF 2/99 haben die Antragsteller den Richter Kirchhof mit Schriftsatz vom 9. Juni 1999 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

    Aus den vorstehenden Gründen kann auch der Ablehnungsantrag im Verfahren 2 BvF 2/99 keinen Erfolg haben.

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    Nachdem meine Unbefangenheit gleichwohl in Zweifel gezogen wird, beantrage ich - in allen vier Verfahren - eine Entscheidung des Senats gemäß § 19 Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 17 ).".

    Das läßt es geboten erscheinen, einen Beschluß des Senats gemäß § 19 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 1 BVerfGG herbeizuführen (vgl. BVerfGE 88, 17 ).

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ).

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    Es muß etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Ausschließungsgründe hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 ).

    Im Unterschied zu den in BVerfGE 95, 189 und BVerfGE 98, 134 vom Ersten Senat beurteilten Sachverhalten fehlt es in bezug auf die nunmehr anhängigen Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht an einer Beziehung des Richters Kirchhof zur antragstellenden Landesregierung von Baden-Württemberg, die sich als Übernahme einer "Gewährfunktion" (vgl. BVerfGE 82, 30 ) für den vom antragstellenden Land vertretenen verfassungsrechtlichen Standpunkt verstehen ließe.

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    Die Sorge, daß der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 ).

    Im Unterschied zu den in BVerfGE 95, 189 und BVerfGE 98, 134 vom Ersten Senat beurteilten Sachverhalten fehlt es in bezug auf die nunmehr anhängigen Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht an einer Beziehung des Richters Kirchhof zur antragstellenden Landesregierung von Baden-Württemberg, die sich als Übernahme einer "Gewährfunktion" (vgl. BVerfGE 82, 30 ) für den vom antragstellenden Land vertretenen verfassungsrechtlichen Standpunkt verstehen ließe.

  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    Gleiches gilt, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch in anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (BVerfGE 95, 189 ).

    Im Unterschied zu den in BVerfGE 95, 189 und BVerfGE 98, 134 vom Ersten Senat beurteilten Sachverhalten fehlt es in bezug auf die nunmehr anhängigen Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht an einer Beziehung des Richters Kirchhof zur antragstellenden Landesregierung von Baden-Württemberg, die sich als Übernahme einer "Gewährfunktion" (vgl. BVerfGE 82, 30 ) für den vom antragstellenden Land vertretenen verfassungsrechtlichen Standpunkt verstehen ließe.

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    Gutachtertätigkeit und Prozeßvertretung waren in den vom Ersten Senat entschiedenen Fällen (vgl. auch BVerfGE 88, 1) zeitlich und sachlich durch die Initiative des jeweils betroffenen Richters mit den zur Entscheidung anstehenden Verfahren verklammert.
  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
    Gutachtertätigkeit und Prozeßvertretung hatten dann mit dem Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juni 1986 (BVerfGE 72, 330) ihren Abschluß gefunden.
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

    Die von Vizepräsident Harbarth angezeigten Umstände geben Anlass, einen Beschluss des Senats über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BVerfGG herbeizuführen (vgl. BVerfGE 101, 46 m.w.N.).

    Sie finden zudem einheitlich sowohl bei Entscheidungen über Befangenheitsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG als auch bei Selbstablehnung nach § 19 Abs. 3 BVerfGG Anwendung (vgl. BVerfGE 20, 26 ; siehe auch BVerfGE 101, 46 ; 109, 130 ).

  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).

    Bei vernünftiger Würdigung aus dem hier maßgeblichen Blickwinkel der in einem abstrakten Normenkontrollverfahren beteiligten Staatsorgane rechtfertigen solche möglichen mittelbaren Folgewirkungen einer anstehenden Entscheidung aber noch nicht die Besorgnis, der Richter Jentsch sei in Bezug auf den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens befangen (vgl. hierzu BVerfGE 101, 46 ).

  • BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19

    Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen

    Die Sorge, dass der Richter oder die Richterin die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann weiterhin etwa bestehen, wenn Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben wurden und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).

    Von Bedeutung ist etwa, ob die Tätigkeit die besondere Unterstützung eines auch im gegenständlichen Verfahren Beteiligten bezweckte oder ob eine zeitliche und sachliche Verklammerung zwischen der früheren Tätigkeit und dem anhängigen Verfahren besteht (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).

    c) Diese Maßstäbe finden einheitlich bei Entscheidungen über Befangenheitsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG und bei Entscheidungen über Ersuchen nach § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BVerfGG Anwendung (vgl. BVerfGE 101, 46 ; 109, 130 ; 152, 332 ).

    Insbesondere bezweckten die wissenschaftlichen Tätigkeiten nicht die Unterstützung eines der hiesigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ) und blieben frei von Vorfestlegungen mit Blick auf die vorliegend bedeutsamen Rechtsfragen.

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

    a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14

    Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [ 50 f. ] ; vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 102, 192 [ 194 f. ] ; vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [ 126 ] ; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 132 ] ).

    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der aktuelle Antrag die in dem seinerzeitigen Verfahren angegriffenen Vorschriften erneut zur Überprüfung stellt, sodass beide Verfahren zumindest teilweise denselben Gegenstand betreffen (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1997 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 95, 189 [ 191 f. ] ; vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [ 51 ] ; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 132 ] ).

    Die Übernahme einer solchen Gewährfunktion kann sich dabei auch aus einer Gesamtbetrachtung ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [ 39 ] ; vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [ 52 f. ] ; und vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10 u.a. -, NJW 2014, 1227 [1228]).

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Prozessvertretung in einem abgeschlossenen Verfahren, auch wenn sich in diesem ähnliche verfassungsrechtliche Fragen wie in einem laufenden Verfahren gestellt haben, nicht die Übernahme eine Gewährfunktion erzeugt (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [ 52 f. ] ).

  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller

  • BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04

    Befangenheitsantrag im Zivilprozess

  • BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

  • BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20

    Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2021 - VerfGH 177/20

    Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs in einem

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 1/20
  • BVerfG, 15.05.2017 - 2 BvR 865/17

    Ablehnungsgesuche und Verfassungsbeschwerde unzulässig

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 7 KS 3682/01

    Befangenheitsrüge; Rechtsgutachten

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09

    Führung eines Bewerbungsgesprächs mit Beschwerdeführer vor mehreren Jahren sowie

  • VerfGH Bayern, 29.02.2008 - 8-IX-08

    Begründetes Ablehnungsgesuch auf Ausschluss des Landesverfassungsrichters Hahnzog

  • BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1400/17

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948

    Ablehnungsgesuch; Ausschluss; Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Richterablehnung

  • VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2012 - LVerfG 2/11

    Anzeige eines befangenheitsrelevanten Sachverhalts durch ein Mitglied des

  • StGH Hessen, 11.05.2011 - P.St. 2303

    Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Nürnberg, 23.10.2000 - 10 UF 2299/00

    Unterhalt bei Getrenntleben - Bedarf der Ehefrau - Abzug des Kindesunterhalts

  • VGH Bayern, 23.12.2004 - 13 A 04.2868
  • VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079

    Richterablehnung

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