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   BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99   

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BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,8)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,8)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,8)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit des Einmalzahlungsgesetzes - Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei Berechnung von Lohnersatzleistungen mit GG Art 3 Abs 1 unvereinbar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gleichbehandlung bei Arbeitslosengeld und Weihnachtsgeld; Regelungen über "Einmalzahlungen" mit Art. 3 I GG nicht vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitssatz - Gleichheitsgebot - Arbeitsentgelt - Verfassungsmäßigkeit - Lohnersatz - Arbeitslosengeld - Krankengeld - Sozialversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei Berechnung von Lohnersatzleistungen mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; SGB V § ... 47 Abs. 2 Satz 1; ; SGB V § 227; ; SGB V § 47; ; RVO § 385 Abs. 1 a; ; SGB VI § 164; ; AFG § 175 Abs. 1 Satz 2; ; AFG § 179; ; SGB IV § 23 a; ; SGB IV § 23 a Abs. 1; ; SGB IV § 47 a; ; SGB III § 129; ; SGB III § 130; ; SGB III § 132; ; SGB III § 134 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; SGB III § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 78 Satz 2

  • RA Kotz

    Berücksichtigung von Arbeitslohn bei Lohnersatzleistungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Nochmals: Sozialrechtliche Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFG i. d. F. des Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmissbrauch vom 14. 12. 1987 (... BGBl. I S. 2602) § 112 Abs. 1 Satz 2; SGB IV § 23a, eingefügt durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt vom 12. 12. 1996 (BGBl. I S. 1859); SGB V § 47 Abs. 2 Satz 1, verkündet als Art. 1 § 47 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG) vom 20. 12. 1988 (BGBl. I S. 2477); GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der Beitragspflicht von Einmalzahlungen ohne Berücksichtigung bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Regelungen über "Einmalzahlungen" sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen über "Einmalzahlungen" sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Heranziehung einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes zu Sozialversicherungsbeiträgen

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Regelungen über »Einmalzahlungen« mit allgemeinem Gleichheitssatz unvereinbar

  • kommunen-in-nrw.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG; § 134 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB lll; § 23 a SGB IV; §§ 47 Abs. 2 Satz 1, 47a SGB V
    Arbeitsförderungsrecht/Krankenversicherungsrecht/Behandlung von Einmalzahlungen/Ungleichbehandlung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 127
  • NJW 2000, 2264
  • NZA 2000, 845
  • NZS 2000, 345
  • NJ 2000, 476
  • FamRZ 2000, 1013 (Ls.)
  • BB 2000, 1791
  • DB 2000, 1519
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld und Krankengeld, berücksichtigt wird, wenn es zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird (wie BVerfGE 92, 53).

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind auch Zuwendungen, die dem Arbeitnehmer nicht als laufendes Entgelt, sondern in der Form von Sonderzahlungen einmalig zufließen, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltungen (vgl. näher BVerfGE 92, 53 ).

    a) Diese Vorschriften hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, soweit danach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wurde, ohne dass es bei der Berechnung sämtlicher Lohnersatzleistungen berücksichtigt wurde.

    Er konnte wählen, ob er eine verfassungsgemäße Rechtslage auf der Beitragsseite durch eine Änderung der Beitragsbelastung von Einmalzahlungen oder auf der Leistungsseite durch Einbeziehung von Einmalzahlungen in die Bemessungsgrundlage kurzfristiger Lohnersatzleistungen herbeiführen wollte (vgl. BVerfGE 92, 53 ).

    Von dieser Gestaltungsfreiheit hat er mit der das bisherige Beitragsrecht fortführenden Vorschrift des § 23 a SGB IV Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 92, 53 ); dafür bestanden nach der Stellungnahme des 12. Senats des Bundessozialgerichts auch gewichtige Gründe.

    Für unterschiedliche Leistungen an Versicherte mit gleicher Beitragsbelastung muss aber ein hinreichender sachlicher Grund bestehen (vgl. BVerfGE 92, 53 ).

    Im übrigen kann der Gesetzgeber unbilligen Zufallsergebnissen und Manipulationen mit einem entsprechend großen Bemessungszeitraum - wie jetzt auch in § 130 SGB III vorgesehen - begegnen (vgl. auch BVerfGE 92, 53 ).

    Aus den im Beschluss vom 11. Januar 1995 genannten Gründen (BVerfGE 92, 53 ) ist es auch hier ausnahmsweise geboten, eine Fortgeltung des § 23 a SGB IV bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30. Juni 2001, zuzulassen.

  • BVerfG - 1 BvL 15/99 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    - 1 BvL 1/98 - - 1 BvL 4/98 - - 1 BvL 15/99 -.

    - 1 BvL 1/98 - - 1 BvL 4/98 - - 1 BvL 15/99 -.

    - 1 BvL 15/99 -.

    In dem der Vorlage 1 BvL 15/99 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hat das Sozialgericht über die Höhe des Krankengeldanspruchs eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers zu entscheiden.

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94

    Normwiederholung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    Das Bundesverfassungsgericht kann von einer inhaltlichen Kontrolle der zur Prüfung gestellten Vorschriften nicht mit der Begründung absehen, diese würden nur Normen wiederholen, die bereits im Beschluss vom 11. Januar 1995 als verfassungswidrig beanstandet wurden (vgl. BVerfGE 96, 260 ).
  • SG Leipzig, 19.04.1999 - S 5 KR 104/98
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 19. April 1999 (S 5 KR 104/98) -.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    Denn eine für verfassungswidrig erachtete Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergibt und bei der sich deshalb der etwa bestehende verfassungsrechtliche Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder der anderen Einzelregelung beheben ließe, kann grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
  • SG Köln, 26.01.1998 - S 23 AR 28/97
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Köln vom 26. Januar 1998 (S 23 AR 28/97) -.
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Wenn der Gesetzgeber nunmehr eine Regelung mit im Wesentlichen gleichem Inhalt wiederholt, stellt diese einen neuen verfassungsrechtlichen Prüfungsgegenstand dar (vgl. dazu BVerfGE 96, 260 ; 102, 127 ; vgl. auch BVerfGE 135, 259 ).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    a) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Einmalzahlungen (BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 und BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) wird geltend gemacht, auch hier entspreche der Beitragsfestsetzung gegenüber dem Arbeitgeber teilweise keine Gegenleistung der Beschäftigten, weil der Bemessung einzelner Leistungen der Sozialversicherung wie etwa des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V oder des Arbeitslosengeldes nach Maßgabe des § 136 Abs. 1 SGB III nur das gezahlte (zugeflossene) Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt werde.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Denn eine für verfassungswidrig erachtete Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergibt und bei der sich deshalb der verfassungsrechtliche Mangel durch eine Nachbesserung der einen oder der anderen Einzelregelung beheben ließe, kann grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990 - 1 BvL 20/84 u.a. -, juris, Rn. 97; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98 -, juris, Rn. 47.
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