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   BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91   

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https://dejure.org/2000,317
BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,317)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,317)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,317)
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Funktionenbezogene Abgeordnetenentschädigung Thüringen

Parlamentsautonomie, Art. 38 GG, Art. 48 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    Funktionszulagen

  • openjur.de

    Artt. 38 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG; § 5 Abs. 2 Satz 1 ThuerAbgG
    Zur Verfassungswidrigkeit der Gewährung von Funktionszulagen für Abgeordnete; Freiheit des Mandats

  • Bundesverfassungsgericht

    Gewährung von Funktionszulagen für Fraktionsvorsitzende verfassungsgemäß - Zulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen und Ausschussvorsitzende hingegen mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Parlament - Parlamentsautonomie - Entschädigung - Einkommen - Landtag - Wahlrechtsgrundsatz - Freie Wahl - Mandatsfreiheit

  • Judicialis

    ThürAbgG § 5; ; ThürAbgG § 5 Abs. 2; ; ThürAbgG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; ThürAbgG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; ThürAbgG § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2; ; ThürAbgG § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3; ; Vorlä... ufige Landessatzung für das Land Thüringen § 2 Abs. 1; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 2 Absatz 1 Satz 2; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 9 Abs. 4; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 9; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 2; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 17; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 3; ; BVerfGG § 71 Abs. 1 Nr. 3; ; BVerfGG § 72 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 38 ff.; ; GG Art. 48 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4, 3. Fall; ; GG Art. 100 Abs. 3; ; GG Art. 40 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen mit Einkommenscharakter für Abgeordnete mit besonderen Funktionen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • bayrvr.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (BayFraktG) eingebracht

Besprechungen u.ä. (3)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeordnetenentschädigung - Funktionszulagen

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 28 Abs. 1 Satz 1 u. 2, 38 Abs. 1, 48 Abs. 3 GG; § 5 Abs. 2 ThürAbgG
    Abgeordnetenentschädigung/Funktionszulagen

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diätenerhöhung

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Diätenerhöhung im Bundestag - Staatsrechtler haben Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 224
  • NJW 2000, 3771
  • NJ 2000, 590
  • DVBl 2000, 1600
  • DÖV 2000, 1047
 
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Wird zitiert von ... (98)

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 ); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 102, 224 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Maßgeblich für die Parteifähigkeit von Abgeordneten im Organstreit ist grundsätzlich ihr Status zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Verfassungsstreit anhängig gemacht haben (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 102, 224 ; 108, 251 ; 136, 277 ; 139, 194 ; 140, 115 ) - hier am 18. März 2011.

    a) Das Ausscheiden eines Antragstellers aus dem Deutschen Bundestag führt grundsätzlich zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Organstreitverfahren, wenn und weil sich ein solcher oder ein ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten nicht wiederholen kann, es sei denn, dass ein sonstiges schutzwürdiges Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage besteht (vgl. BVerfGE 87, 207 ; vgl. auch BVerfGE 102, 224 ; 119, 302 , allerdings mit der Besonderheit, dass zwischenzeitlich auch die jeweils angegriffene Norm geändert worden war; siehe BVerfGE 136, 190 zum Ausscheiden des Antragsgegners aus dem Bundestag).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Das Grundgesetz statuiert deshalb in den von ihm geregelten Fällen von Maßnahmen gegen Abgeordnete ausdrücklich ein Genehmigungserfordernis für den Zugriff der Exekutive auf einen Abgeordneten (vgl. Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG) und errichtet damit prozedurale Hindernisse, die nicht nur dem Schutz des einzelnen Abgeordneten, sondern, vermittelt durch diesen Schutz, in erster Linie der Wahrung der Parlamentsautonomie dienen (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 104, 310 ).

    Die Bestimmungen über den Status der Bundestagsabgeordneten und die Stellung des Bundestages sind dabei nicht in ihren konkreten Ausgestaltungen, sondern nur in ihren essentiellen, den deutschen Parlamentarismus prägenden Grundsätzen für die Verfasstheit der Länder von Bedeutung (BVerfGE 102, 224 ).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn diese schlüssig dargelegt wurde und nach dem Vortrag möglich erscheint (BVerfGE 93, 195 ; 102, 224 ).

    Hierfür besteht auch kein Bedürfnis, denn Abgeordnete können diese Rechte im Organstreitverfahren selbst geltend machen, auch wenn sie aus dem Bundestag ausgeschieden sind (BVerfGE 4, 144 ; 102, 224 ).

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