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   BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97   

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BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 (https://dejure.org/2000,55)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 (https://dejure.org/2000,55)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 (https://dejure.org/2000,55)
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Zeugen Jehovas

Art. 140 GG (Art. 137 Abs. 5 WRV), Art. 4 GG, kein Erfordernis einer über die Rechtstreue (in Bezug auf die Grundsätze der Verfassung, Art. 79 Abs. 3 GG) hinausgehenden "Staatsloyalität" für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, kein Erfordernis einer demokratischen Binnenstruktur;

§ 90 BVerfGG, bei einer zulässigen Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung kann diese unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit geprüft werden

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich - Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2000

  • Wolters Kluwer

    Juristische Person des öffentlichen Rechts - Öffentlich rechtliche Körperschaft - Religionsgemeinschaft - Bindung - Verfassung - Rechtstreue

  • Judicialis

    ZPO § 882 a; ; VwVG § ... 17; ; BauGB § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 6; ; BSHG § 10; ; SGB VIII § 75 Abs. 3; ; BVerfGG § 94 Abs. 5 Satz 1; ; BVerfGG § 94 Abs. 2; ; BVerfGG § 13 Nr. 8a; ; BVerfGG § 90; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; GG Art. 79 Abs. 3; ; GG Art. 140; ; GG Art. 4; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a; ; GG Art. 9 Abs. 2; ; GG Art. 79 Abs. 3; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 140

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich - Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2000

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich

  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich

  • 123recht.net (Pressebericht, 19.12.2000)

    Teilerfolg für Zeugen Jehovas im Streit um Kirchenstatus // Erziehungspraktiken von Gemeinschaft nun auf dem Prüfstand

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 32 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3 Abs. 3, 4, 9 Abs. 2, 20, 79 Abs. 3, 140 GG; Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV
    Religionsgemeinschaft/Körperschaft des öffentlichen Rechts/Rechtstreue

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 140 GG; 137 Abs. 5 WRV
    Anerkennung der Zeugen Jehovas als korporierte Religionsgemeinschaft

  • jehovaszeugen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland nach dem "Zeugen-Jehovas-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (Prof. Dr. Hermann Weber; Religion - Staat - Gesellschaft 2001, S. 47-77)

  • cloeser.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Körperschaftsstatus von Religionsgemeinschaften am Beispiel des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG) (C. Löser)

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.02.2011)

    Landesregierungen: Keine Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit christlichen Kirchen

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 370
  • NJW 2001, 429
  • NVwZ 2001, 175
  • NVwZ 2001, 316 (Ls.)
  • NJ 2001, 363
  • DVBl 2001, 284
 
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Wird zitiert von ... (151)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Bedeutung und Tragweite dieser Gewährleistungen finden darin ihren besonderen Ausdruck, dass der Staat nach Art. 4 Abs. 1 GG, aber auch gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 3 und Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV verpflichtet ist, sich in Fragen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten und nicht seinerseits den religiösen Frieden in der Gesellschaft zu gefährden (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 102, 370 ).

    Auch der neutrale Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppierung oder das ihrer Mitglieder nach weltlichen Kriterien zu beurteilen, selbst wenn dieses Verhalten letztlich religiös motiviert ist (vgl. BVerfGE 102, 370 ).

    Nur die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, nur die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, die Handlungen und in die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat untersagt (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 102, 370 ).

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Sie sind - mit Selbststand gegenüber der korporativen Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - untrennbarer Bestandteil des Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes, welches das für eine freiheitliche Demokratie wesentliche Grundrecht der Religionsfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt in den Katalog der Grundrechte übernommen und es so gegenüber der Weimarer Reichsverfassung erheblich gestärkt hat (vgl. BVerfGE 102, 370 ).

    Beide Gewährleistungen bilden ein organisches Ganzes (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 125, 39 ; Listl, in: ders./Pirson , Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1994, § 14 S. 439 ), wobei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den leitenden Bezugspunkt des deutschen staatskirchenrechtlichen Systems darstellt (vgl. BVerfGE 102, 370 ).

    Die Weimarer Kirchenartikel sind einerseits funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 102, 370 ; 125, 39 ) und in dessen Lichte auszulegen, da sie das Grundverhältnis zwischen Staat und Kirche regeln (Art. 137 Abs. 1 WRV).

    Sie enthalten in Gestalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 137 Abs. 3 WRV) und verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkte zu den Grundsätzen der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse (vgl. BVerfGE 102, 370 ) die Grundprinzipien des staatskirchenrechtlichen Systems des Grundgesetzes.

    Die Weimarer Kirchenartikel sind also auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgesellschaften (vgl. BVerfGE 125, 39 ; vgl. auch BVerfGE 102, 370 , zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV und BVerfGE 99, 100 , zu Art. 138 Abs. 2 WRV).

    In einem Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gelingen, wenn der Staat selbst in Glaubens- und Weltanschauungsfragen Neutralität bewahrt (vgl. BVerfGE 93, 1 ; vgl. auch BVerfGE 102, 370 ; 105, 279 ).

    Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).

    (2) Ist durch den kirchlichen Arbeitgeber plausibel dargelegt, dass nach gemeinsamer Glaubensüberzeugung, Dogmatik, Tradition und Lehre der verfassten Kirche ein bestimmtes Handeln oder eine Tätigkeit und daran geknüpfte Loyalitätsobliegenheiten Gegenstand, Teil oder Ziel von Glaubensregeln sind (vgl. als Beispiel hierfür: Bethel, Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Bielefeld 2012), darf der Staat das so umschriebene glaubensdefinierte Selbstverständnis der Kirche nicht nur nicht unberücksichtigt lassen; er hat es vielmehr seinen Wertungen und Entscheidungen zugrunde zu legen, so lange es nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht (vgl. dazu BVerfGE 70, 138 , wo auf die Grundprinzipien der Rechtsordnung abgestellt wurde, wie sie im allgemeinen Willkürverbot [Art. 3 Abs. 1 GG] und in den Begriffen der "guten Sitten" [§ 138 Abs. 1 BGB] und des ordre public [Art. 6 EGBGB] ihren Niederschlag gefunden haben; vgl. ferner BVerfGE 102, 370 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Der Senat von Berlin ist dem Verfahren 1 BvR 1314/12, die Regierung des Saarlandes dem Verfahren 1 BvR 1874/13 nach § 94 Abs. 5 Satz 1 BVerfGG wirksam beigetreten (vgl. BVerfGE 102, 370 ).
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