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   BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00   

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https://dejure.org/2001,10
BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
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Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug

§§ 102, 103, 105 StPO, Art. 13 Abs. 2 GG, enge Auslegung von "Gefahr im Verzug", voll justitiabler unbestimmter Rechtsbegriff, Pflicht zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehalts, Dokumentations- und Begründungspflichten der Strafverfolgungsbehörden vor Vornahme der Durchsuchung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen aufgrund von Gefahr im Verzug nach GG Art 13 Abs 2: Richtervorbehalt - enge Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gefahr im Verzug - Enge Auslegung - Richterliche Durchsuchungsanordnung - Begründung mit Tatsachen - Regelzuständigkeit des Richters - Auslegung - Unbeschränkte richterliche Kontrolle - Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang

  • Judicialis

    StPO § 103; ; StPO § ... 105; ; StPO § 105 Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO §§ 102 ff.; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 21 e Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 113; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • RA Kotz

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung aufgrund "Gefahr im Verzug":

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Richtervorbehalt bei "Gefahr im Verzug"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 13 Abs. 2; stopp § 105 Abs. 1 S. 1
    Durchsuchung einer Wohnung wegen Gefahr im Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Anforderungen an Wohnungsdurchsuchung wegen »Gefahr im Verzug«

  • nomos.de PDF, S. 32 (Leitsatz)

    Art. 13 Abs. 1 u. 2, 19 Abs. 4 GG; § 105 Abs. 1 StPO
    Durchsuchung einer Wohnung/Gefahr im Verzug/Richtervorbehalt

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Wann darf die Polizei meine Sachen durchsuchen?

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Durchsuchungen bei "Gefahr im Verzug" // enge Begriffsauslegung

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Blutalkoholuntersuchung nur (?) mit Gerichtsbeschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Gefahr im Verzug

  • nomos.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)

    »Gefahr im Verzug« für den Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchungen? (Dr. Bernd Asbrock; NJ 2001, 293)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 105 Abs. 1 StPO; Art. 13 Abs. 2 GG
    Strafprozessrecht, Durchsuchung einer Wohnung wegen "Gefahr im Verzug"

  • richterbund.info PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richtervorbehalt und mündliche Entscheidungen (Till Halfmann; FORUM 2010, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 142
  • NJW 2001, 1121
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • NStZ 2001, 382
  • NJ 2001, 307 (Ls.)
  • StV 2001, 207
  • StV 2001, 322
  • DVBl 2001, 637
  • DB 2001, 951
  • Rpfleger 2001, 264
 
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Wird zitiert von ... (526)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 103, 142 ).

    Richter können aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ).

    Vorausgesetzt ist allerdings, dass sie die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme eingehend prüfen und die Gründe schriftlich festhalten (zu den Anforderungen an die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung vgl. BVerfGE 109, 279 ; zur Kritik an der Praxis der Ausübung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen vgl. BVerfGE 103, 142 , m.w.N.).

    Für die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Annahme eines Eilfalls bestehen dabei indes wiederum verfassungsrechtliche Vorgaben (vgl. BVerfGE 103, 142 zu Art. 13 Abs. 2 GG).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Insbesondere bedarf es der vollständigen Information seitens der antragstellenden Behörde über den zu beurteilenden Sachstand (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Richter können aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 103, 142 ; 120, 274 ).

    Hieraus folgt zugleich das Erfordernis einer hinreichend substantiierten Begründung und Begrenzung der Abfrage der begehrten Daten, die es dem Gericht erst erlaubt, eine effektive Kontrolle auszuüben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Überdies sind die zu übermittelnden Daten nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinreichend selektiv und in klarer Weise zu bezeichnen (vgl. BVerfGE 103, 142 ), so dass die Diensteanbieter eine eigene Sachprüfung nicht vornehmen müssen.

    Der Gesetzgeber sollte bei einer Neuregelung erwägen, ob es sachdienlich wäre, den strengen Anforderungen an eine substantiierte Begründung richterlicher Anordnungen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ; 109, 279 ) durch eine spezielle und differenzierte Vorschrift Nachdruck zu verleihen.

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