Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Verfristung unzulässige Organklage gegen fortdauerndes gesetzgeberisches Unterlassen
- Wolters Kluwer
Organstreitverfahren - Sperrklausel - Kommunalwahlrecht - Partei - Gesetzgeberisches Unterlassen - Antragsfrist - Wahlgleichheit - Weigerung zum Tätigwerden
- Judicialis
GKWG § 10 Abs. 1; ; BVerfGG § 64 Abs. 3; ; BVerfGG § 24; ; BVerfGG § 64 Abs. 1; ; BVerfGG § 73 Abs. 2; ; GG Art. 21 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
ÖDP erfolglos gegen 5 %-Klausel in Schleswig-Holstein
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
ÖDP erfolglos gegen 5%-Klausel in Schleswig-Holstein
- 123recht.net (Pressebericht, 21.6.2001)
ÖDP scheitert mit Klage gegen Sperrklausel
Papierfundstellen
- BVerfGE 103, 164
- NVwZ 2002, 66
- DVBl 2001, 1467 (Ls.)
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Aus diesem Grunde kann hier die von einigen Landesverfassungsgerichten (…vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, DVBl 1972, S. 783 ;… VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1999, S. 1271;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, NordÖR 2001, S. 64 ) bejahte, vom Bundesverfassungsgericht bislang aber noch nicht entschiedene Frage, ob bloße Unterlassungen des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens überhaupt angreifbar sind (vgl. BVerfGE 92, 80 ), weiter offen bleiben.Ein Gesetz gilt mit der Verkündung als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 64, 301 ; 92, 80 ).
Zum Begriff der Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GG gehört grundsätzlich der Wille, an Wahlen teilzunehmen (§ 2 PartG - vgl. BVerfGE 24, 260 ; 79, 379 ; 89, 266 ; 92, 80 ).
Die Durchführung der Wahl berührt den Status der Parteien nicht, sie bringt lediglich im Wahlrecht angelegte Vor- und Nachteile zur Wirkung (BVerfGE 92, 80 m.w.N.).
Dies gilt auch dann, wenn der Gesetzgeber die als unerfüllt gerügte Handlungspflicht nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ).
Die Frist wird aber spätestens dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Gesetzgeber erkennbar und eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 ; stRspr).
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Ein Gesetz gilt mit der Verkündung als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 64, 301 ; 92, 80 ).Dies macht er mit Verkündung des Änderungsgesetzes deutlich; zu diesem Zeitpunkt gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 24, 252 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Juni 1989 (vgl. BVerfGE 80, 188 ) entschieden, dass eine Vorschrift der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags erst von dem Zeitpunkt an als Maßnahme im Sinne von § 64 BVerfGG zu beurteilen sei, in dem sie beim Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit auszulösen vermag.Die Ausschlussfrist des § 73 Abs. 2 BVerfGG i.V.m. § 64 Abs. 3 BVerfGG dient dem Erfordernis, im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen im Interesse der Rechtssicherheit nach einer bestimmten Zeit außer Streit zu stellen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
- BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Dies macht er mit Verkündung des Änderungsgesetzes deutlich; zu diesem Zeitpunkt gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 24, 252 ). - BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Bei der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in das nordrhein-westfälische Kommunalwahlrecht habe der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (NVwZ 1995, S. 579 ) eine Pflicht des Gesetzgebers zur Überprüfung der Sperrklausel festgestellt. - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Ein Gesetz gilt mit der Verkündung als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 64, 301 ; 92, 80 ). - BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
- BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Zum Begriff der Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GG gehört grundsätzlich der Wille, an Wahlen teilzunehmen (§ 2 PartG - vgl. BVerfGE 24, 260 ; 79, 379 ; 89, 266 ; 92, 80 ). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
Aus diesem Grunde kann hier die von einigen Landesverfassungsgerichten (…vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, DVBl 1972, S. 783 ; VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1999, S. 1271;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, NordÖR 2001, S. 64 ) bejahte, vom Bundesverfassungsgericht bislang aber noch nicht entschiedene Frage, ob bloße Unterlassungen des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens überhaupt angreifbar sind (vgl. BVerfGE 92, 80 ), weiter offen bleiben. - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56
Kommunalwahl-Sperrklausel I
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Im Falle eines Unterlassens beginnt die Frist daher erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder sich die Antragsgegnerin erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ; 129, 356 ; 131, 152 ).Diese Weigerung kann grundsätzlich auch konkludent erfolgen (vgl. BVerfGE 103, 164 ; 107, 286 ; 129, 356 ).
Mit dieser gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 27, 294 ; 64, 301 ; 67, 65 ; 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 [203]), sondern auch der Erlass eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; - 4, 144 [148]; - 82, 322 [335]; - 92, 80 [87]; - 102, 224 [234]; 103, 164 [169]) oder die Mitwirkung an einem Normsetzungsakt sein.a) Hinsichtlich des Abgeordnetengesetzes wurde die Sechs-Monats-Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG mit der - für ein Gesetz als beanstandete Maßnahme maßgeblichen - Verkündung (vgl. BVerfGE 92, 80 [87]; - 103, 164 [169]; - 114, 107 [116]) am 26. August 2005 in Gang gesetzt.
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
Weil aber zum damaligen Zeitpunkt noch ein gegen die 5 v.H.-Sperrklausel gerichtetes Organstreitverfahren der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) - 2 BvK 1/97 - beim Bundesverfassungsgericht anhängig gewesen sei, sei das Plenum übereingekommen, die Beratung über die Sperrklausel nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortzusetzen.Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2001 (BVerfGE 103, 164) sei dem Antragsgegner am 21. Juni 2001 bekannt gegeben worden.
In dem Erlass des Gesetzes unter Beibehaltung der Sperrklausel liegt kein unvollständiges Handeln des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ), denn es fehlt an einem sachlichen Zusammenhang zwischen dem Änderungsgesetz vom 10. Oktober 2001 und der Sperrklausel, auf Grund dessen der Gesetzgeber verpflichtet gewesen sein könnte, bei der Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes zugleich auch die Regelung über die Sperrklausel zu novellieren.
Die damit aufgeworfene, bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedene Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bloße Untätigkeit des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ;… zustimmend VerfGH Rheinland-Pfalz, DVBl 1972, S. 783 ;… VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1999, S. 1271;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, NordÖR 2001, S. 64 ), bedarf auch hier keiner abschließenden Antwort.
Die Ausschlussfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG gilt auch dann, wenn der Gesetzgeber die angeblich unerfüllte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ).
Die Frist wird allerdings spätestens dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Gesetzgeber erkennbar und eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; stRspr).
Dadurch hat er es für die Antragstellerin, die sich zu diesem Zeitpunkt als politische Partei am Verfassungsleben in Schleswig-Holstein beteiligt hatte, erkennbar abgelehnt, die Regelung über die 5 v.H.-Sperrklausel aufzuheben, abzumildern oder zu überprüfen (vgl. BVerfGE 103, 164 ).
Dies macht er mit der Verkündung des Änderungsgesetzes deutlich (vgl. BVerfGE 103, 164 ); zu diesem Zeitpunkt gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 24, 252 ; 103, 164 ).
Wahlgesetze und wahlrechtlich bedeutsame Maßnahmen oder Unterlassungen führen unmittelbar zur rechtlichen Betroffenheit einer politischen Partei, ohne Rücksicht auf ihren Willen zur Beteiligung an der nächsten Wahl (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ).
Zum Begriff der politischen Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GG gehört ihr grundsätzlicher Wille, an Wahlen im Bund oder in den Ländern teilzunehmen (vgl. BVerfGE 6, 367 ; 24, 260 ; 79, 379 ; 92, 80 ; 103, 164 ).
Wahlgesetze und wahlrechtlich bedeutsame Maßnahmen oder Unterlassungen des Gesetzgebers betreffen daher unmittelbar den verfassungsrechtlichen Status der Parteien (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ).
Sowohl das Änderungsgesetz vom 27. Februar 1997 (Herabsetzung des aktiven Wahlalters) als auch das Änderungsgesetz vom 18. März 1997 (Verlängerung der Frist für die Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeister - vgl. BVerfGE 103, 164 ) sowie das Änderungsgesetz vom 16. Dezember 1997 (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat) stehen mit der Sperrklauselregelung in keinem Zusammenhang.
- BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
Sieht sich ein Abgeordneter durch die generelle Freigabe der Ermittlungstätigkeit in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, etwa weil die Genehmigung ohne Prüfung des Einzelfalls erteilt werde oder weil die Frist zwischen Zugang der Mitteilung der Staatsanwaltschaft und Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit 48 Stunden zu kurz bemessen sei, kann er dies im Organstreitverfahren geltend machen, ohne dass es eines konkreten Zusammenhangs mit einem bestimmten Ermittlungsverfahren bedarf (vgl. BVerfGE 92, 80 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2001 - 2 BvK 1/97 - S. 9). - BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Beantwortung der bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedenen Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bloße Untätigkeit des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; vgl. auch VfGH RP…, Urteil vom 15. November 1971 - VGH 7/71 -, DVBl 1972, S. 783 ; VfGH NW…, Urteil vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, DVBl 1999, S. 1271; LVerfG M-V…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, NordÖR 2001, S. 64 ).Sowohl dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2001 (BVerfGE 103, 164) als auch dem Beschluss vom 11. März 2003 (BVerfGE 107, 286) lag demgegenüber eine bloße Unterlassung des Gesetzgebers zugrunde.
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
Ebenso kann der Beschluss über ein Zustimmungsgesetz (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; 82, 322 ; 92, 80 ; 102, 224 ; 103, 164 ) eine rechtserhebliche Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG darstellen und Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein (…vgl. Bethge, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 64 Rn. 34 f. ). - BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
Wird der Erlass eines Gesetzes angegriffen, kommt es für den Fristbeginn grundsätzlich auf dessen Verkündungszeitpunkt an (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ; 134, 141 ). - BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich
Die Frist zur Antragstellung beginnt erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder wenn sich der Antragsgegner erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ;… zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 -, juris Rn. 34). - BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
Sie dient damit der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 80, 188 ; 103, 164 ).Ein fortdauerndes, rechtserhebliches Unterlassen des Antragsgegners löst den Lauf der Antragsfrist jedenfalls dann aus, wenn er die Vornahme der begehrten Handlung erkennbar eindeutig verweigert (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 110, 403 ; 114, 107 ; 118, 244 ; stRspr).
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei …
Es kann dahingestellt bleiben, ob ein bloßes Unterlassen des Gesetzgebers im Wege eines Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ).Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn das Angriffsziel ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich verletzte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ).
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer …
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15
Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 146/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 40-I-19
Organstreit; unzulässiger Antrag wegen Fristversäumung
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04
Hamburger Wahlkampf
- VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland bedarf keiner Neuregelung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
Unzulässiger Organstreit eines Landesverbandes betreffend des …
- VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 21/12
Abgeordneter; Funktionszulagen; Maßnahme; Unterlassen; Antragsfrist im …
- BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvE 8/12
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Zur …