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   BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96   

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https://dejure.org/2001,43
BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96 (https://dejure.org/2001,43)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 BvL 4/96 (https://dejure.org/2001,43)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 BvL 4/96 (https://dejure.org/2001,43)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht von hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen; Mindestbemessungsgrenze für beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter; Grundsätze der Beitragsgestaltung der Krankenkassen; Vereinbarkeit von § 240 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 Sozialgesetzbuch V ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) i. d. F. des Art. 1 Nr. 137 Buchst. c des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstr... ukturgesetz) vom 21. 12. 1992 (BGBl. I S. 2266) § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mindestbemessungsgrenze für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mindestbemessungsgrenze für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    GKV-Mindestbeiträge für Selbstständige: Die Bemessungsgrenze ist verfassungsgemäß

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mindestbeiträge für Selbstständige verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.6.2001)

    BVG billigt Beiträge für Selbstständige in gesetzlicher Versicherung // Mindestbemessungsgrenze ist verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 392
  • NJW 2001, 2786
  • MDR 2001, 996
  • DB 2001, 1507
 
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Wird zitiert von ... (267)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Eine selbständige Erwerbstätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, wenn sie nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (vgl. BTDrucks 11/2237, S. 159; vgl. auch BSGE 79, 133 [137]).

    Beide halten die Vorschrift, insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 79, 133), für verfassungsgemäß.

    aa) Beitragpflichtig ist bei Selbständigen das Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 SGB IV. Arbeitseinkommen ist nach dieser Vorschrift der nach den Allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte Gewinn aus selbständiger Tätigkeit (vgl. BSGE 79, 133 [138 f.]).

    Es dient der Herstellung der Beitragsgerechtigkeit, wenn er den der Gruppe der Selbständigen aus den günstigen Grundlagen der Beitragsbemessung erwachsenden Vorteil typisierend durch Festsetzung einer besonderen Mindestbemessungsgrenze ausgleicht (vgl. auch BSGE 79, 133 [145]).

    Da die soziale Krankenversicherung eine individuelle Risikoprüfung nicht kennt, erhalten insbesondere ältere sowie gesundheitlich beeinträchtigte Personen, aber auch solche, die Angehörige mit Berechtigung zur Familienversicherung haben, selbst bei Anwendung der Mindestbemessungsgrenze beitragsgünstigen Versicherungsschutz (vgl. BSGE 79, 133 [143]).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Sie sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 97, 378 [389]; 101, 239 [263]).

    a) Das Vertrauen der Versicherten, insbesondere der älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, auf den Fortbestand einer günstigen Rechtslage ist in der Regel hoch einzuschätzen (vgl. BVerfGE 97, 378 [389]; m. w. N.).

  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Das Bundessozialgericht hatte entschieden (vgl. BSGE 71, 137; vgl. auch schon BSGE 70, 13), dass es gegen höherrangiges Recht verstoße, wenn eine Krankenkasse durch Satzung die fiktiven Mindesteinnahmen des § 240 Abs. 4 SGB V erhöht.

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den 80er Jahren versucht, von den freiwilligen Mitgliedern und insbesondere der Gruppe der Selbständigen durch entsprechende Satzungsregelungen höhere Mindestbeiträge zu erlangen (vgl. BSG SozR 2200 § 180 Nr. 49; BSGE 70, 149; 71, 137; Gerlach in: Hauck/Noftz [Hrsg.], SGB V, Bd. 2, K § 240 Rn. 54 [Bearbeitungsstand: August 2000]).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Die Einführung der Mindestbeitragsgrenze in § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V durch das Gesundheitsstrukturgesetz greift mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlichrechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestaltet dieses zum Nachteil für die bereits versicherten Selbständigen um (vgl. auch BVerfGE 97, 271 [287 f.]; 102, 68 [96 f.]).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er allerdings grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 87, 234 [255]; 100, 59 [90]; stRspr).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Sie sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 97, 378 [389]; 101, 239 [263]).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Dagegen werden die Beiträge der sonstigen freiwillig Versicherten im Wesentlichen nach den Bruttoeinnahmen bemessen (§ 240 Abs. 2 Satz 2 SGB V; vgl. BSGE 78, 224 [226]); auf das zu versteuernde Einkommen kommt es nicht an.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Auch trägt die Regelung als Teil eines im Gesundheitsstrukturgesetz enthaltenen Bündels von Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragseinnahmen und damit zur Erhaltung der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung bei (vgl. BVerfGE 82, 209 [230]; BVerfG, NJW 2001, S. 1779 [1780]).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    Auch trägt die Regelung als Teil eines im Gesundheitsstrukturgesetz enthaltenen Bündels von Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragseinnahmen und damit zur Erhaltung der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung bei (vgl. BVerfGE 82, 209 [230]; BVerfG, NJW 2001, S. 1779 [1780]).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
    cc) Die Bemessung nach fiktiven Mindesteinnahmen vermeidet zudem, dass sich praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens auf die Beitragsansprüche der gesetzlichen Krankenversicherung uneingeschränkt auswirken (vgl. zu solchen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Einkommens von Selbständigen im Unterhaltsrecht BGH, FamRZ 1998, S. 357 [359]).
  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91

    Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 12/89

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kein beitragspflichtiger Grundlohn

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

  • LSG Bremen, 30.11.1995 - L 1 KR 20/94
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Jedenfalls ist deren etwaiges Vertrauen in die alte Rechtslage nicht schutzwürdiger als die mit dem Gesetz verfolgten Anliegen, wenn hinsichtlich religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild eine hinreichend konkrete Gefahr für die gesetzlichen Schutzgüter belegbar ist (vgl. zum Maßstab: BVerfGE 68, 287 ; 89, 48 ; 101, 239 ; 103, 392 ).
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Sie bildet ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfGE 103, 392 ).

    Die Belastung nicht wiederkehrend gezahlter Versorgungsleistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteilt sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ); denn die angegriffene Regelung greift mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestaltet dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um.

    Solche Regelungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprechen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Entsprechende Regelungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 97, 378 ; 101, 239 ; 103, 392 ).

    Entscheidend ist insoweit das Ergebnis der Güterabwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 75, 246 ; 97, 271 ; 101, 239 ; 103, 392 ; 109, 96 ; stRspr).

    (b) Demnach sind die betroffenen Gemeinwohlbelange gegen die durch die Gesetzesänderung berührten Vertrauensschutzbelange abzuwägen (vgl. BVerfGE 97, 378 ; 101, 239 ; 103, 392 ; stRspr).

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