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   BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01   

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https://dejure.org/2001,200
BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01 (https://dejure.org/2001,200)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2001 - 1 BvR 622/01 (https://dejure.org/2001,200)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 (https://dejure.org/2001,200)
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Schuldnerspiegel im Internet

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, hier: vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde Durchführung des Verfahrens nach § 926 Abs. 1 ZPO;

zur Frage der Reichweite von Art. 17 GG bei zivilgerichtlicher Untersagung einer Internet-Veröffentlichung

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Schuldnerspiegel im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 65
  • NJW 2002, 741
  • NZI 2002, 11
  • NJ 2002, 250
  • MMR 2002, 89
  • afp 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Je nach technischer Ausgestaltung können die Informationen insbesondere durch die Veröffentlichung im Internet sehr weite Verbreitung finden (vgl. dazu bereits BVerfGE 104, 65 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Ein Beschwerdeführer, der sich gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, kann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ), wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder wenn dem Beschwerdeführer die Beschreitung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im materiellen Sinn zusätzlich zur - hier hinsichtlich der Genehmigung der Bestandsübertragung erfolgten - Erschöpfung des Rechtswegs, dass der Beschwerdeführer alle ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (vgl. BVerfGE 104, 65 ).
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