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   BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91   

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https://dejure.org/2002,28
BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 (https://dejure.org/2002,28)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 (https://dejure.org/2002,28)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 (https://dejure.org/2002,28)
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Osho I

Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, kritische Informationen durch die Bundesregierung über Religionsgemeinschaften/Jugendsekten sind grds. zulässig (insoweit Übereinstimmung mit der angefochtenen Entscheidung des BVerwG, «Jugendsekte - Osho-Rajneesh»), jedoch nur unter Wahrung religiös-weltanschaulicher Neutralität;

Art. 1 Abs. 3 GG, Schutz vor faktisch-mittelbaren Grundrechtsbeeinträchtigungen;

Art. 30 GG, Bundeskompetenzen bei informalem Regierungshandeln (Art. 65 GG)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Äußerungen der Bundesregierung über die Osho-Bewegung und die ihr angehörenden Gemeinschaften im Hinblick auf das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit - verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Informationstätigkeit unter Wahrung des ...

  • Telemedicus

    Osho

  • Telemedicus

    Osho

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Gebotes religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates - Äußerungen der Bundesregierung über die Bewegung des Rajneesh Chandra Mohan und die ihr angehörenden Gemeinschaften - Schranken für die Äußerungen aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Osho

    Art. 4 Abs. 1, Abs. 2, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Informationstätigkeit und religiös-weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, 2
    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Informationstätigkeit der Bundesregierung im religiös-weltanschaulichen Bereich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Informationstätigkeit der Bundesregierung im religiös-weltanschaulichen Bereich

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Informationstätigkeit der Behörden

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatliches Informationshandeln als Grundrechtseingriff - Zur Anwendung der Osho-Rechtsprechung in der verwaltungsgerichtlichen Praxis (Wiss. Mitarb. Dr. Sophie-Charlotte Lenski; ZJS 2008, 13-17)

  • fsf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Marktinformationen des Staates und ihre Grenzen kraft einschlägiger Grundrechte (Helmut Goerlich; tv diskurs 26/2003, S. 92-97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 279
  • NJW 2002, 2626
  • NVwZ 2002, 1495 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1351
  • afp 2002, 410
 
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Wird zitiert von ... (312)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Wenn die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Themen der Welthandelsrunden und die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien (Art. 218 Abs. 2 AEUV) unterrichtet und ihm dadurch die Prüfung der Einhaltung des Integrationsprogramms durch die Europäische Union und die Kontrolle der Tätigkeit der Bundesregierung ermöglicht, handelt es sich nicht nur um die selbstverständliche Wahrnehmung ihrer allgemeinen Informationsaufgabe (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 105, 279 ; 110, 199 ); sie ist hierzu angesichts der gemeinsamen Integrationsverantwortung und der gewaltenteilenden Aufgabendifferenzierung unter den Verfassungsorganen auch verfassungsrechtlich verpflichtet.
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Durch die Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs kann das Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, das heißt einen Glauben zu haben, zu verschweigen, sich vom bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, für seinen Glauben zu werben und andere von ihrem Glauben abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ; 105, 279 ; 123, 148 ).
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