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   BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01   

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https://dejure.org/2002,32
BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 (https://dejure.org/2002,32)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 (https://dejure.org/2002,32)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 (https://dejure.org/2002,32)
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Altenpflege

Art. 72 Abs. 2 GG, kein Beurteilungsspielraum des Bundesgesetzgebers, uneingeschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle der Anwendung der "Erforderlichkeitsklausel";

Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, Reichweite der Umschreibung "andere Heilberufe" (dynamisches Verständnis), Begriff "Zulassung", Sperrwirkung der beschränkten Bundeskompetenz gegenüber anderen Kompetenztiteln

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Wesentliche Teile des Altenpflegegesetzes mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus GG Art 74 Abs 1 und Art 72 Abs 2 vereinbar - Nichtigkeit der im AltPflG enthaltenen Regelungen zur Berufsausbildung der Altenpflegehilfe

  • Wolters Kluwer

    Berufsbild der Altenpflege - Veränderung - Altenpflegehelfer - Heilberuf - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung - Beurteilungsspielraum - Erforderlichkeit - Wahrung der Wirtschaftseinheit - Gleichwertige Lebensverhältnisse

  • Judicialis

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AltPflG § 6; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19
    Berufsbild des Altenpflegers; Voraussetzungen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Berufsbild Altenpflege: Kompetenz des Bundesgesetzgebers bestätigt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Altenpflegeausbildung

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Klare Grenzen für Bund bei Gesetzgebungskompetenz // Klage Bayerns gegen Altenpflegegesetz aber weitgehend erfolglos

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 19, 72 Abs. 2 GG
    Verfassungsrecht, Bundeskompetenz im Zulassungsrecht für Heilberufe

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Auswirkungen der "Altenpflege-Entscheidung" des BVerfG auf das Ladenschlussgesetz (Prof. Dr. Ulrich Stelkens; GewArch 2003, 187-191)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 62
  • NJW 2002, 41
  • NJW 2003, 41
  • NVwZ 2003, 197 (Ls.)
  • DVBl 2003, 259 (Ls.)
  • DVBl 2003, 44
  • DÖV 2003, 119
 
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Wird zitiert von ... (179)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Der Kompetenztitel "Arbeitsrecht" begründet eine umfassende Kompetenz für privatrechtliche wie auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen im Arbeitsverhältnis (vgl. BVerfGE 7, 342 ; 77, 308 ; 106, 62 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Eine bundesgesetzliche Zuständigkeit für dessen Regelung besteht kraft Sachzusammenhangs jedoch insoweit, als der Bund eine ihm zur Gesetzgebung zugewiesene Materie verständigerweise nicht regeln kann, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitgeregelt werden (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 106, 62 ; 110, 33 ; stRspr; zum Datenschutzrecht vgl. Simitis, in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 4).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Sie ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit erforderlich, wenn und soweit sie Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik ist, wenn also unterschiedliche Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich brächten (vgl. BVerfGE 106, 62 ; 112, 226 ).

    Die Gesichtspunkte der Wahrung der Rechts- und der Wirtschaftseinheit können sich überschneiden, weisen aber unterschiedliche Schwerpunkte auf (vgl. BVerfGE 106, 62 ).

    Während die Wahrung der Rechtseinheit in erster Linie auf die Vermeidung einer Rechtszersplitterung zielt (vgl. BVerfGE 106, 62 ), geht es bei der Wahrung der Wirtschaftseinheit im Schwerpunkt darum, Schranken und Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet zu beseitigen (vgl. BVerfGE 106, 62 ; 125, 141 ).

    Insoweit besteht kein von verfassungsgerichtlicher Kontrolle freier gesetzgeberischer Beurteilungsspielraum (vgl. im Anschluss an BVerfGE 106, 62 ; 110, 141 ).

    Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung oder Maßnahme - hier die Verschonungsregelung -, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 130, 151 ; vgl. auch die Nachweise bei BVerfGE 106, 62 ); die bloße Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 121, 317 ).

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