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   BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02   

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BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 (https://dejure.org/2003,12)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 (https://dejure.org/2003,12)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 (https://dejure.org/2003,12)
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Rechtsschutz gegen den Richter

Art. 19 Abs. 4, 103 GG, (fachgerichtlicher) Rechtsweg steht auch zur Überprüfung einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör offen und muß einfachgesetzlich geregelt werden (Abkehr von der bisherigen Rspr.)

Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Ab... s. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 93 Nr. 4a GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 321 a ZPO n.F.; § 555 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F.; § 525 Satz 1 ZPO n.F; § 513 Abs. 2 ZPO a.F.; § 568 Abs. 2 ZPO a.F.; § 33 a St
    Rechtliches Gehör (Verfahrensordnung; fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen; faires Verfahren); allgemeiner Justizgewährungsanspruch und Rechtsweggarantie ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Plenumsbeschluss: Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen eines Richters gegen das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör - kein unbegrenzter Rechtsweg von Verfassungs wegen geboten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Unmöglichkeit der Geltendmachung einer Rechtsverletzung vor den Fachgerichten; Selbstkontrolle der Fachgerichte; Auseinandersetzung mit Auffassung der anderen Obersten Bundsgerichte; Garantie des Rechtsweges; Überprüfung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Inhalt und Umfang der Rechtsschutzgarantie des GG insgesamt; Verfassungsmäßigkeit einer keine fachgerichtliche ...

  • opinioiuris.de

    Rechtsschutz gegen den Richter

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit des Fehlens einer fachgerichtlichen Korrekturmöglichkeit bei Verstößen gegen das rechtliche Gehör (Änderung der Rechtsprechung des BVerfG)

  • Prof. Dr. Lorenz

    "Rechtsschutz gegen Richter": Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG), allg. Justizgewähranspruch und zivilprozessuales Rechtsmittelsystem bei der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, fachgerichtliche Abhilfe und Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Rechtsschutzgewährung in den Fachgerichtsbarkeiten; Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Plenumsbeschluss: Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen eines Richters gegen das Recht auf rechtliches Gehör; Verfassungsmäßigkeit ungeschriebener "außerordentlicher" Rechtsbehelfe; Neuregelung bis Ende 2004

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verstöße eines Richters gegen das Recht auf rechtliches Gehör: Erfordernis einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen gegen das Recht auf rechtliches Gehör

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen gegen das Recht auf rechtliches Gehör

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; ZPO § 321a
    Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gehörsrüge in allen Verfahrensarten?

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehöra

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; ZPO § 321a
    Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • opus-bayern.de PDF (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Der untätige Verwaltungsrichter - Notwendigkeit eines Untätigkeitsbeschwerdengesetzes (Sascha Haremza)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzgeber muss ZPO ändern! (IBR 2003, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 107, 395
  • NJW 2003, 1924
  • ZIP 2003, 1102
  • MDR 2003, 886
  • NVwZ 2003, 830
  • FamRZ 2003, 995
  • VersR 2003, 1276
  • DVBl 2003, 1159
  • DVBl 2003, 932
  • DB 2003, 1570
 
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Wird zitiert von ... (1952)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).

    Die das gerichtliche Verfahren betreffenden Verfahrensgrundrechte können nicht durch einen Träger der vollziehenden Gewalt verletzt werden, denn sie sind ausschließlich an die Gerichte adressiert (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

    Der durch die Justizgewährungsgarantie gebotene Rechtsschutz vor den Fachgerichten beschränkt sich demgegenüber nicht auf besonders gewichtige Fehler oder Situationen existentiellen Betroffenseins, sondern erfasst Rechtsbeeinträchtigungen jeglicher Art (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Sind die Formerfordernisse so kompliziert und schwer zu erfassen, dass nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber Aufklärung verschaffen können, müsste die Rechtsordnung zumindest für eine das Defizit ausgleichende Rechtsmittelbelehrung sorgen (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    In vielen Fällen ist insbesondere die Zulassung von Gegenvorstellungen gebilligt worden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 73, 322 ).

    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ).

    Der Grundgedanke einer Befassung des iudex a quo liegt schon den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Möglichkeit einer Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Wege einer Gegenvorstellung zu Grunde (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 63, 77 ; 73, 322 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    Sehen die Prozessordnungen allerdings eine weitere gerichtliche Instanz vor, so sichert Art. 19 Abs. 4 GG die Effektivität des Rechtsschutzes auch insoweit (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).

    Als öffentliche Gewalt im Verständnis des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit auf Grund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht von dem Grundsatz aus, dass Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichte behoben werden sollen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 73, 322 ; stRspr).

    In vielen Fällen ist insbesondere die Zulassung von Gegenvorstellungen gebilligt worden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 73, 322 ).

    Der Grundgedanke einer Befassung des iudex a quo liegt schon den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Möglichkeit einer Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Wege einer Gegenvorstellung zu Grunde (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 63, 77 ; 73, 322 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    cc) Auch die Kriterien für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§ 90 Abs. 2, § 93 a BVerfGG in Verbindung mit Art. 94 Abs. 2 GG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) verdeutlichen, dass das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsschutz besonderer Art gewährt.

    Die Annahme ist nicht angezeigt, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer nicht in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Zur Ausübung öffentlicher Gewalt gehören ebenfalls Anordnungen der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Vielmehr nehmen sie auf Antrag eigenständig einen Eingriff vor, der aber, auch soweit er funktional Ausübung vollziehender Gewalt ist, im Interesse eines besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    cc) Auch die Kriterien für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§ 90 Abs. 2, § 93 a BVerfGG in Verbindung mit Art. 94 Abs. 2 GG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) verdeutlichen, dass das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsschutz besonderer Art gewährt.

    Die Annahme ist nicht angezeigt, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer nicht in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht neue Rechtsbehelfsmöglichkeiten durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen (so § 513 Abs. 2, § 568 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 33 a, 313 a StPO) für nahe liegend erachtet (vgl. statt vieler BVerfGE 42, 243 ; 49, 252 ; 60, 96 ; 70, 180 ).

    In dieser Konkretisierung des Verhältnisses von Grundsatz und Ausnahme spiegelt sich die Bedeutung wider, die das Grundgesetz der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundentscheidungen beimisst (vgl. BVerfGE 49, 252 ).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz bei Gehörverletzungen

  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Die Plenarentscheidung des BVerfG vom 30.4.2003 (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924) zum rechtlichen Gehör scheint darauf hinzuweisen, dass ein nicht gesetzlich geregelter Rechtsbehelf mit unterschiedlichen Zulässigkeitskriterien verfassungsrechtlich fragwürdig ist.

    Außerdem scheint die allgemein gehaltene Begründung der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003 (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924) darauf hinzuweisen, dass ein ungeschriebener Rechtsbehelf mit unterschiedlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen wahrscheinlich verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, auch wenn sich die Entscheidung nur auf das Recht auf Gehör vor Gericht bezieht.

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Rechtliches Gehör sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (vgl BVerfG BVerfGE 107, 395, 409 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 29) .
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Der Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere mit Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitet wird, garantiert den Zugang zu Gerichten, die in staatlicher Trägerschaft stehen und mit unabhängigen Richtern besetzt sind (vgl. BVerfGE 107, 395, 406 f.; 117, 71, 121 f.; 122, 248, 270 f.; Uhle in Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte, Band V, 2013, § 129, Rn. 29; Papier in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., Band VIII, § 176, Rn. 12).
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