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   BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01   

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https://dejure.org/2003,27
BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01 (https://dejure.org/2003,27)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01 (https://dejure.org/2003,27)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01 (https://dejure.org/2003,27)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach BGB § 1612b Abs 5 zur Sicherung des Existenzminimums des unterhaltsberechtigten Kindes: Leistungsfähigkeit ein dem Gleichheitsgrundsatz entsprechender Maßstab für Differenzierungen - ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die abhängige Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt nach dem Leistungsvermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils - Finanzielle Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht - Unterschiedliche Belastung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf Kindesunterhalt verfassungsgemäß

  • Judicialis

    BGB § 1612 b Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612b Abs. 5
    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf; Anforderungen an die Normeklarheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 52
  • NJW 2003, 2733
  • MDR 2003, 1116
  • NVwZ 2004, 89 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1370
  • FamRZ 2003, 1371
  • FamRZ 2003, 1373
 
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Wird zitiert von ... (264)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    bb) Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen verlangt, dass gesetzliche Regelungen so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerf-GE 20, 150, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73, vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 -, BVerfGE 108, 52, und vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, jeweils m. w. N. ).

    Ausgangspunkt der Überlegung ist dabei, dass für eine hinreichende Normbestimmtheit der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen können muss, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerfGE 20, 150, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73, vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 -, BVerfGE 108, 52, und vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, jeweils m. w. N. ).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 [ECLI:DE:BVerfG:2003:ls20030409.1bvl000101] - BVerfGE 108, 52 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Auch das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, daß § 1612 b Abs. 5 BGB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, soweit er zur Sicherung des Existenzminimums des unterhaltsberechtigten Kindes die Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt von der Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils abhängig macht und diesen vor dem betreuenden Elternteil verpflichtet, seinen Kindergeldanteil zur Deckung eines Defizits beim Kindesunterhalt einzusetzen (BVerfG FamRZ 2003, 1370, 1372 ff.).
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