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   BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01   

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https://dejure.org/2004,18
BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 (https://dejure.org/2004,18)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 (https://dejure.org/2004,18)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 (https://dejure.org/2004,18)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG; Art. 19 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 GG; § 67d Abs. 3 StGB.
    Menschenwürde (sozialer Wert- und Achtungsanspruch; Verletzung; Subjektstellung; Haftschäden; Gemeinschaftsgebundenheit des Individuums; keine Verwirkung der Würde); Wesensgehalt eines Grundrechtes (Bestimmung aus dem Gesamtsystem der Grundrechte; Legitimierung des ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Begrenzung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auf Grund der Menschenwürde - Vereinbarkeit einer langdauernden Unterbringung in der Sicherungsverwahrung mit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - Erforderlichkeit fortdauernder ...

  • Judicialis

    StGB § 67d Abs. 3; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Rückwirkung des Wegfalls der zeitlichen Begrenzung in Altfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unbefristete Sicherungsverwahrung ist verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung: Gewissenhafte Auswertung notwendig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung: Gewissenhafte Auswertung notwendig

Besprechungen u.ä. (4)

  • mohr-verlag.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die wider Willen sperrende Bundeslücke bei der Sicherungsverwahrung (Prof. Dr. Christian Pestalozza; JZ 2004, 605)

  • uni-augsburg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Nachträgliche Sicherungsverwahrung - Feindstrafrecht oder Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? (Prof. Henning Rosenau)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung - rote Karte für gefährliche Gefangene oder für den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz? (Prof. Dr. Arthur Kreuzer; ZIS 2006, 145)

  • strafrechtsblogger.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hoffnung hinter Gittern

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 133
  • NJW 2004, 739
  • NVwZ 2004, 851 (Ls.)
  • StV 2004, 267 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 600 (Ls.)
  • DVBl 2004, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (693)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Damit ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum "bloßen Objekt' staatlichen Handelns zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 45, 187 ; 109, 133 ; 117, 71 ; 144, 20 ).

    Die unverlierbare Würde des Menschen als Person besteht hiernach darin, dass er stets als selbstverantwortliche Persönlichkeit anerkannt bleibt (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Im Hinblick auf die außergewöhnliche Ausnahmesituation, von der § 14 Abs. 3 LuftSiG ausgeht, bleibt der Wesensgehalt des Grundrechts auf Leben im hier vorausgesetzten Fall durch den mit dieser Vorschrift verbundenen Grundrechtseingriff so lange unangetastet, wie gewichtige Schutzinteressen Dritter den Eingriff legitimieren und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Sie sind im Allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies erfordert (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

    Dabei sind die Anforderungen an den Grad der Klarheit und Bestimmtheit umso strenger, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, den eine Norm rechtfertigen soll (vgl. BVerfGE 59, 104 ; 75, 329 ; 83, 130 ; 86, 288 ; 93, 213 ; 109, 133 ; 128, 282 ; 134, 33 ).

    Freiheitsentziehungen sind in berechenbarer, messbarer und kontrollierbarer Weise zu regeln (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 109, 133 ; 131, 268 ; 134, 33 ).

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